Die bürgerliche Mehrheit hat sich gestern im Stadtparlament hauchdünn durchgesetzt und den Nachtrag zum Personalreglement an den Stadtrat zurückgewiesen. Was bedeutet das nun konkret?
Der Stadtrat bedauert es sehr, dass die Vorlage «Revision Lohnzulagen / Ferienanspruch: Nachtrag VII zum Personalreglement neues Fenster» im Parlament äusserst knapp nicht durchgekommen ist. Streitpunkt war die Wohnsitzzulage, an welcher der Stadtrat festhalten wollte. Mit 29 Ja- zu 27-Neinstimmen ist das Parlament dem Antrag der Bürgerlichen gefolgt und hat den Stadtrat beauftragt, die Wohnsitzzulage innert 15 Jahren abzuschaffen. Leider wird durch die Rückweisung des Geschäfts auch die im Parlament unbestrittene Einführung einer fünften Ferienwoche für jüngere Mitarbeitende sowie die Integration verschiedener kleineren Zulagen in den Lohn verzögert. Konkret heisst das: Für den Moment bleibt alles beim Alten. Wir müssen jedoch einen neuen Nachtrag zum Personalreglement ausarbeiten, welcher die Wohnsitzzulage nicht mehr enthält. Wichtig ist uns dabei, faire und sozial verträgliche Lösungen zu finden.
Der Auftrag des Parlaments ist klar: Die Wohnsitzzulage von 288 Franken im Monat soll gestrichen werden. Wie viele städtische Mitarbeitende sind davon betroffen?
Insgesamt haben 1014 Mitarbeitende ihren Wohnsitz in St.Gallen. Somit sind 44% der Belegschaft betroffen.
Die Abschaffung der Wohnsitzzulage soll gemäss Rückweisungsantrag innert 15 Jahren schrittweise umgesetzt werden. Wie ist das weitere Vorgehen?
Zum jetzigen Zeitpunkt ist völlig offen, wie wir die Abschaffung der Wohnsitzzulage umsetzen. Wir sind in der Direktion Inneres und Finanzen gefordert, eine soziale und faire Lösung zu erarbeiten, die zu unserer Personalpolitik passt und der Logik unserer Lohnstruktur im Personalreglement entspricht. Wir stehen vor einer schwierigen Aufgabe, die in einem ersten Schritt eine sorgfältige Analyse durch die Personaldienste verlangt. Es braucht Zeit, bis eine neue Vorlage erarbeitet ist und via Stadtrat wiederum ins Parlament kommt.
Die fünfte Ferienwoche für Mitarbeitende zwischen 21 und 45 Jahren war im Parlament unbestritten. Durch die Rückweisung wird die Einführung aber verzögert. Wie lange müssen sich die betroffenen Mitarbeitenden nun gedulden?
Leider ist es unwahrscheinlich, dass die fünfte Ferienwoche wie ursprünglich geplant per 1.1.2023 eingeführt werden kann. Wir setzen aber alles daran, die neue Vorlage so schnell wie möglich zu erarbeiten.
Sie haben gestern im Parlament eine flammende Rede für den Erhalt der Wohnsitzzulage gehalten. Wie haben Sie die Debatte erlebt?
Es war eine emotionale Debatte: Die einen haben sich stark für die städtischen Mitarbeitenden eingesetzt, die anderen wollten den «alten Zopf» Wohnsitzzulage endlich abschneiden. Mir war es ein grosses Anliegen, dass sich die Mitglieder des Stadtparlaments der konkreten Auswirkungen ihres Entscheids bewusst sind: Mit der Wohnsitzzulage wird nicht einfach eine «veraltete» Zulage gestrichen. Es handelt sich für viele Mitarbeitende – gerade in den tieferen Lohnklassen – um einen massiven Einschnitt. Mein Votum konnte die Rückweisung des Geschäfts leider nicht verhindern, aber ich habe im Nachgang viele Rückmeldungen von Mitgliedern des Stadtparlaments erhalten, die ihre Wertschätzung für die städtischen Mitarbeitenden betonten: Ihnen ist es auch wichtig, dass wir in der neu zu erarbeitenden Vorlage einen fairen Weg für die Abschaffung der Wohnsitzzulage finden.
Trotzdem ist der Dämpfer für Mitarbeitende gross. Rechnen Sie jetzt mit Abgängen beim Personal?
Nein, denn die Stadt St.Gallen ist eine faire Arbeitgeberin, die alles daransetzen wird, eine sozial verträgliche Lösung zu erarbeiten. Sobald die neue Vorlage vom Stadtrat verabschiedet worden ist, werden wir intern wieder informieren.
