Was bezweckt der Finanzausgleich?
Gemeinden mit geringer Steuerkraft oder vergleichsweise übermässigen Belastungen erhalten einen Zustupf, damit sich die finanziellen Unterschiede zwischen den Gemeinden verringern. Nach wie vor soll aber der Steuerwettbewerb gefördert werden.
Ist der Finanzausgleich wirksam?
Da gehen die Meinungen auseinander, wie sich auch in der Debatte Mitte September im Kantonsrat zeigen dürfte. Der Finanzausgleich wird alle vier Jahre von der Kantonsregierung auf seine Wirksamkeit überprüft. Diese Überprüfung hat unlängst stattgefunden. Befund der Kantonsregierung: Der Finanzausgleich funktioniert und erzielt die gewünschte Wirkung, obwohl die Unterschiede bei den Steuerfüssen gestiegen sind.
Ist das nicht ein Widerspruch?
Ja, das kann als Widerspruch gelesen werden. So oder so schlägt die Regierung von sich aus Anpassungen vor. Diese betreffen namentlich den zentralörtlichen und soziodemografischen Lastenausgleich sowie die Finanzierung des öffentlichen Verkehrs. Befristet auf vier Jahre könnte so mit dem Segen des Kantonsrats der Aufwand für die Stadt um gut CHF 5 Millionen verringert werden.
Ist diese Erhöhung an Bedingungen geknüpft?
Ja. Im Hinblick auf den Wirksamkeitsbericht 2028 sind die Lastenverteilung zwischen Stadt und Kanton im Bereich Kultur sowie die Synergien zwischen Kantons- und Stadtpolizei eingehend zu überprüfen. Zu diesem Zweck hat der Stadtrat bereits entsprechende Arbeitsgruppen eingesetzt.
Was bezweckt der soziodemografische Lastenausgleich?
Insbesondere Gemeinden mit einer Zentrumsfunktion haben vergleichsweise hohe Sozialkosten. Für Gemeinden mit übermässig hohen Sozialkosten werden diese Mehrkosten mit dem soziodemografischen Lastenausgleich etwas abgefedert.
Was leistet der zentralörtliche Lastenausgleich?
Der zentralörtliche Lastenausgleich – auch «Sonderlastenausgleich Stadt» genannt – betrifft lediglich die Stadt St.Gallen. Die Regierung und der Kantonsrat anerkennen, dass die Hauptstadt aufgrund ihrer Grösse und Funktion viele zusätzliche Aufgaben zu bewältigen und Lasten zu tragen hat, die andere Gemeinden nicht haben. Deshalb sieht das Finanzausgleichsgesetz seit jeher zumindest eine teilweise Abgeltung der zentralörtlichen Leistungen wie etwa Kultur- und Freizeitangebote, Sicherheitsausgaben etc. vor.
Eine Studie von ECOPLAN hat errechnet, dass die Stadt ungedeckte Zusatzlasten von jährlich CHF 36 Millionen trägt, was ungefähr 20 Steuerfussprozenten entspricht.
Warum werden diese Lasten nur teilweise abgegolten?
Ausgangslage für die Berechnung der Abgeltung ist eine Expertenanalyse, letzlich entscheidet aber der Kantonsrat, wie hoch die Abgeltung ist. Es ist somit ein politischer Kompromiss. Der Stadtrat ist jedoch der Meinung, dass der Selbstbehalt für die Stadt seit Jahren zu hoch ist; deshalb setzt er sich zur Entlastung der Stadtkasse und der städtischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler für eine fairere Abgeltung ein.
Wie hoch müsste die Abgeltung ausfallen?
Eine Studie von ECOPLAN hat errechnet, dass die Stadt ungedeckte Zusatzlasten von jährlich CHF 36 Millionen trägt, was ungefähr 20 Steuerfussprozenten entspricht. Darin enthalten sind ungedeckte Zentrumslasten von CHF 12 Millionen, ungedeckte soziodemografische Lasten von CHF 14 Millionen sowie zusätzliche Kosten für den öffentlichen Verkehr in Höhe von CHF 10 Millionen. Im Klartext: Würden diese Mehrbelastungen voll abgegolten, könnte der städtische Steuerfuss von aktuell 138 Prozent auf 118 Prozent gesenkt werden.
Wie realistisch ist dieses Szenario?
Ziel des Stadtrates ist es, sich besonnen einzubringen und in Etappen einem fairen und wirksamen Finanzausgleich näher zu kommen.
«Hauptsache ist eine faire Abgeltung»
Maria Pappa ist neben ihrer Funktion als Stadtpräsidentin auch SP-Kantonsrätin und gehört der vorberatenden Kommission zur Revision des Finanzausgleichsgesetzes an. Wie sie die Chancen für einen fairen Finanzausgleich einschätzt, erklärt sie in einem Kurzinterview.
Maria Pappa, gut CHF 5 Millionen mehr aus dem Finanzausgleich, reicht das?
Es ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Die Kantonsregierung anerkennt die wichtige Zentrumsfunktion der Stadt St.Gallen und ist bereit, mehr Abgeltungen zu leisten. Dafür sind wir dankbar.
Der Stadtrat ist der Meinung, dass es fair wäre, wenn die Mehrkosten voll abgegolten werden – also ohne Selbstbehalt, denn die Zentrumsnutzen und die Standortvorteile sind bei der Ecoplan-Studie schon abgezogen.
Der Kanton zahlt an die Stadt (vertikaler Ausgleich). Stehen nicht auch die profitierenden Gemeinden in der Pflicht, einen finanziellen Beitrag zu leisten (horizontaler Ausgleich)?
Eine Studie, die vom Kantonsrat in Auftrag gegeben wurde, zeigt, dass verschiedene Modelle vorstellbar sind – auch Mischformen zwischen horizontalem und vertikalem Lastenausgleich. Die Regierung ist jedoch zum Schluss gekommen, dass ein Modellwechsel im Kantonsrat politisch keine Mehrheit findet; deshalb empfiehlt sie nur leichte Anpassungen an der aktuellen Lösung. Natürlich wäre es richtig, wenn die Leistungen jene bezahlen, die davon profitieren. Doch ein Modell zu finden, welches dies tatsächlich erfüllt, ist nicht so einfach. Für uns als Stadt ist es letztlich nicht wichtig, wer die Mehrbelastungen bezahlt. Hauptsache ist, dass die Stadt eine faire Abgeltung dafür erhält.
Was ist fair?
Die Modelle und Berechnungen helfen, eine gewisse Basis zu geben. Natürlich gehen die Meinungen bei der Bewertung aber auseinander und politische Überzeugungen spielen mit. Der Stadtrat ist der Meinung, dass es fair wäre, wenn die Mehrkosten voll abgegolten werden – also ohne Selbstbehalt, denn die Zentrumsnutzen und die Standortvorteile sind bei der Ecoplan-Studie schon abgezogen. Es ist nun Aufgabe der Politik, eine mehrheitsfähige und faire Lösung zu erarbeiten, die auch Minderheiten berücksichtigt. Wie fair diese dann effektiv ist, liegt im Auge der Betrachtenden.
Viele sagen, die finanziellen Probleme der Stadt seien hausgemacht. Was entgegnen Sie?
Natürlich müssen wir unsere Hausaufgaben machen. Mit unserem Projekt «fokus25» sind wir auch gut unterwegs. Gleichzeitig muss man sich bewusst sein, dass die Stadt mit Belastungen konfrontiert ist, die andere Gemeinden schlicht nicht kennen. Auch können gewisse Aufgaben aufgrund der Grösse und Masse nicht so einfach gelöst werden, wie in einer kleineren Gemeinde. Ein Familienbetrieb ist auch nicht mit einem Konzern zu vergleichen. Wenn die Ausgaben der Stadt mit jenen anderer Gemeinden verglichen werden, müssen diese Aspekte berücksichtigt werden.
Wie geht es nun weiter?
Im nächsten Schritt beginnt die politische Debatte in der vorberatenden Kommission und in der Session im Kantonsrat. Im Herbst wird entschieden, wie der Finanzausgleich für die nächsten 4 Jahre ausgestaltet wird. Für die Revision im Jahr 2028 braucht es aus unserer Sicht eine grundlegende Revision des Finanzausgleichs. Der soziodemografische Ausgleich ist ebenso anzupassen wie der öV-Kostenverteilschlüssel. Wir werden uns im Rahmen der Vernehmlassung zum Wirksamkeitsbericht 2028 entsprechend einbringen. Für den nächsten Wirksamkeitsbericht bleibt uns noch etwas Zeit, um uns gut vorzubereiten. Schnauf haben wir auf jeden Fall genug.
Leiter Kommunikation
