An der Befragung teilnehmen können nur Personen, die ein Einladungsschreiben erhalten (sogenannte Stichprobe). Die Befragten werden durch ein Zufallsverfahren aus dem Einwohnerregister ausgewählt, wobei garantiert ist, dass sie die Gesamtbevölkerung hinsichtlich Wohnquartier, Alter, Geschlecht und Staatsangehörigkeit gut repräsentieren, so dass anschliessend generelle Aussagen für die ganze Stadt gemacht werden können. Die Ziehung dieser Stichprobe aus dem Einwohnerregister erfolgt durch die Fachstelle für Statistik des Kantons St.Gallen. Personen, die nicht adressiert werden für die Teilnahme an der Befragung können leider keinen Fragebogen ausfüllen.
Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig, für die Qualität der Ergebnisse ist Ihre Teilnahme jedoch sehr wichtig.
Die Befragung wird durchgeführt vom Marktforschungsinstitut LINK im Auftrag der Stadt St.Gallen und in Zusammenarbeit mit der kantonalen Fachstelle für Statistik.
Die angeschriebenen Personen können die Fragen online oder nach Bedarf auch in Form eines Papierfragebogens beantworten.
Der Online-Zugang ist erreichbar unter www.survey.link.ch/stgallen
Für einen Papierfragebogen kontaktieren Sie bitte die Gratisnummer 0800 546 524 oder stadt.sg@link.ch
Online steht der Fragebogen in den fünf Sprachen Deutsch, Englisch, Italienisch, Serbisch, Kroatisch und Albanisch zur Verfügung.
Ihre Angaben werden gemäss den Datenschutzrichtlinien streng vertraulich und anonym behandelt.
Nach Ablauf der Befragung schickt LINK die Befragungsdaten zusammen mit der Personennummer an die Fachstelle für Statistik des Kantons St.Gallen. Diese verknüpft die Befragungsdaten anhand der Personennummer mit den Daten des Einwohnerregisters der Stadt. Indem Angaben aus dem Einwohnerregister zu den Befragungsdaten zugespielt werden ist es möglich, die Befragung für Sie möglichst kurz zu halten.
Welche Informationen im Einwohnerregister von den Bevölkerungsdiensten der Stadt St.Gallen erfasst werden müssen, ist gesetzlich festgehalten. Es geht um Personendaten, die die Verwaltung benötigt, um ihre vorgeschriebenen Aufgaben und Dienstleistungen gegenüber der Bevölkerung erfüllen zu können (z.B. Konfession zur Entrichtung der Kirchensteuern, den Aufenthaltsstatus um zu entscheiden ob und welcher Anspruch besteht für eine Unterstützung durch das Sozialamt, die Staatsangehörigkeit um die Stimmberechtigten identifizieren zu können, das Geburtsdatum zur Festlegung von Schulpflicht, Stimmberechtigung und vielem mehr, der Heimatort und der Ort, aus welchem jemand in die Stadt St.Gallen gezogen ist, sowie die Meldeadresse und welche Personen zusammen im gleichen Haushalt leben). Im Einwohnerregister sind keine Angaben enthalten zu Ausbildung, Erwerbssituation, aktuellem Beruf, Einkommen, Vermögen, finanzieller Situation, dem Bezug von Sozialhilfe oder anderen Unterstützungsleistungen, Betreibungen oder Gesetzesübertretungen.
Aus dem Einwohnerregister hinzugefügt werden Wohnquartier, Haushaltgrösse und die Haushaltszusammensetzung. Nach Hinzufügen dieser Angaben werden Personennummer, Name und Adresse aus dem Datensatz entfernt (diesen Prozess bezeichnet man als Anonymisierung). LINK erhält diesen anonymisierten Datensatz von der Fachstelle für Statistik zurück, um Benchmark-Vergleiche mit anderen Schweizer Städten machen zu können (diese Benchmark-Daten hat LINK aus eigenen Befragungen die der Fachstelle für Statistik nicht vorliegen). Die Fachstelle für Statistik behält diesen anonymisierten Datensatz ebenfalls um einen Ergebnisbericht anzufertigen, der publiziert wird. Die Fachstelle für Statistik untersteht dem kantonalen Statistikgesetz und dessen Bestimmungen zu Datenschutz und Datensicherheit.
Die Verwaltung der Stadt St.Gallen erhält keinen Datensatz, sondern nur gruppierte Auswertungen. Der Stadt ist es also nicht möglich, Rückschlüsse auf einzelne Personen zu ziehen oder mit Personen in Kontakt zu treten. Wenn Sie am Ende des Fragebogens einwilligen, dass Sie im Anschluss der Befragung nochmals kontaktiert werden dürfen, dann wird dies durch LINK geschehen (und nicht durch die Stadt) und zwar anhand der Kontaktdaten, die Sie zu diesem Zweck am Ende des Fragebogens freiwillig eingegeben haben (und nicht etwa anhand von verknüpften, nicht anonymisierten Daten).
Eine Weitergabe der Befragungsdaten an Dritte ist ausgeschlossen (gilt für LINK und die Fachstelle für Statistik).
Die Ergebnisse liegen nach den Sommerferien 2023 vor und werden öffentlich publiziert.
Die Ergebnisse unterstützen die Direktionen der Stadtverwaltung dabei, in verschiedenen Bereichen Handlungsfelder zu identifizieren (wie z.B. Bildung, Soziale Sicherheit, Verkehr, Finanzen und Umwelt oder Quartierleben) und Massnahmen zu entfalten. Sie werden auch dazu benutzt, die Legislaturziele 2025-2028 festzulegen.