Die Arbeitslosenquote in der Stadt St.Gallen bewegt sich seit 2011 immer nahe beim schweizerischen Durchschnitt. Seit 2010 werden die Quoten auf Basis von stichprobenbasierten Schätzungen zu den Erwerbspersonen berechnet. 2011 bis 2020 lagen die Differenzen zum schweizerischen Durchschnitt allesamt im statistischen Unschärfebereich und waren somit nicht "signifikant". 2021 lag der St.Galler Wert geringfügig höher als der schweizerische, 2022 und 2023 etwas tiefer.
Die Arbeitslosenquote gibt auf der individuellen Ebene Aufschluss über das Risiko, trotz Arbeitswillens keine Arbeit zu haben und auf die Unterstützung des regionalen Arbeitsvermittlungszentrums (RAV) angewiesen zu sein. In der volkswirtschaftlichen Sicht zeigt die Quote an, welcher Teil des Arbeitskräftepotenzials nicht ausgeschöpft wird, wobei Arbeit suchende Personen, die nicht auf einem RAV registriert sind, nicht berücksichtigt sind (z.B. beim RAV gemeldete Arbeitslose, deren Bezugsberechtigung für Zahlungen der Arbeitslosenversicherung endete und die sich beim RAV abgemeldet haben, obwohl sie weiterhin keine Stelle haben).
Anteil der bei den Arbeitsmarktbehörden (RAV) gemeldeten Arbeitslosen (Arbeitslosenquote) bzw. Stellensuchenden (Stellendensuchendenquote) an den Erwerbspersonen. Die Gruppe der Stellensuchenden umfasst, zusätzlich zu den Arbeitslosen, diejenigen Personen, die nicht sofort für eine Stelle verfügbar sind (z.B. weil sie noch eine Stelle haben). Als Erwerbspersonen gelten Personen, die über eine Erwerbsarbeit verfügen oder auf Stellensuche sind. Die Zahl der Erwerbspersonen wurde bis 2009 anhand der Volkszählungen berechnet (letzte: 2000). Für die Quoten der Jahre 2010-2013 wird auf die Zahlen der Strukturerhebung 2010 zurückgegriffen, für 2014-2016 auf die gepoolten Werte der Strukturerhebungen 2012-2014, für 2017-2019 auf die gepoolten Werte der Strukturerhebungen 2015-2017, ab 2020 auf die gepoolten Werte der Strukturerhebungen 2018-2020. Bei Jahreswerten wird der Zwölfmonatsdurchschnitt verwendet.
Bei der Strukturerhebung handelt es sich um eine Stichprobenerhebung. Die auf deren Basis geschätzte Anzahl an Erwerbspersonen ist mit einem Stichprobenfehler behaftet. Die Grösse des möglichen Stichprobenfehlers wird mit Vertrauensintervallen auf Basis einer 95-prozentigen Wahrscheinlichkeit angegeben. Ein Vertrauensintervall von +/- 0.5 für eine Quote von 4,0 bedeutet, dass der wahre Wert sich mit einer Wahrscheinlichkeit von 95 Prozent im Bereich von 3,5 und 4,5 befindet.
Nächste Aktualisierung bis spätestens: 10.01.2025