
Bürgerrecht, Staatsangehörigkeit
Bürgerrecht
Besitzen beide Elternteile das Schweizer Bürgerrecht, so erhält das Kind das Bürgerrecht desjenigen Elternteils, dessen Namen es trägt.
Besitzt nur ein Elternteil das Schweizer Bürgerrecht, so erhält das Kind dessen Bürgerrecht.
Ausländische Staatsangehörigkeit
Über den Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit können wir keine Angaben machen. Auskunft erteilt die Vertretung (Botschaft oder Konsulat) des entsprechenden Landes.
Doppelte Staatsangehörigkeit
Aus schweizerischer Sicht spricht nichts gegen den Besitz mehrerer Staatsangehörigkeiten. Erkundigen Sie sich bei der Vertretung Ihres zweiten Heimatstaates (Botschaft oder Konsulat), ob eine Doppelstaatsangehörigkeit auch dort möglich ist.
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Öffnungszeiten Zivilstandsamt
Montag bis Mittwoch
08.30 – 17.00 Uhr
Donnerstag
08.30 – 18.00 Uhr
Freitag
Nov. bis Feb. 08.30 – 16.30 Uhr
März bis Okt. 08.30 – 12.00 Uhr
Freitagnachmittag geschlossen
infolge Trauungen
Kein Telefondienst von 11.30 – 13.30 Uhr und Donnerstag von 17.00 – 18.00 Uhr
Ehe und Partnerschaft nach Vereinbarung