Bewerbung zur temporären Belebung des Waaghauses ab Sommer 2025
Als Eigentümerin sieht die Stadt St.Gallen grosses Potenzial in der stärkeren Aktivierung des Waaghauses hin zum Ort der Begegnung. Sie will das Waaghaus deshalb schrittweise entwickeln und hat diesen Prozess in drei Phasen aufgeteilt. In einer ersten Phase soll eine Zwischennutzung das Erdgeschoss beleben. Diese Zwischennutzung findet ab Sommer 2025 jeweils über die Sommermonate bis und mit Sommer 2027 statt. In der Phase 1 sind keine baulichen Investitionen geplant. In einer zweiten Phase wird eine ganzjährige Nutzung angedacht, wofür bauliche Investitionen für den Winterbetrieb notwendig sein werden. Die dritte Phase beinhaltet dann die langfristige Entwicklung des Waaghauses ab 2030.
Für die 1. Phase sucht die Stadt St.Gallen eine Betreiberin oder einen Betreiber für eine Zwischennutzung über die Sommer 2025, 2026 und 2027 mit Option auf Verlängerung (Phase 2 mit ganzjähriger Nutzung).
Während der Zeitspanne dieser Zwischennutzung wird das Bauprojekt Neugestaltung Marktplatz Bohl realisiert. Die Bauarbeiten werden die Innenstadt und die Frequenzen beeinflussen. Aus diesem Grund soll die Aktivierung des Waaghaus Erdgeschosses zu einem neuen, attraktiven und belebenden Impuls führen, und dies bestenfalls bereits vor dem Baustart der Neugestaltung Marktplatz Bohl im Herbst 2025.
Sie realisieren eine Zwischennutzung im Waaghaus Erdgeschoss und betreiben diese über die Jahre 2025, 2026 und 2027 jeweils über den Sommer (ca. Mitte Mai bis Mitte September). Dazu gehören die folgenden drei Hauptaufgaben.
- Sie sind verantwortlich für den Betrieb eines attraktiven, atmosphärisch passenden, urbanen Angebotes im Waaghaus Erdgeschoss und berücksichtigen dabei die Aspekte der folgenden Nutzungsvision, die Nutzungsbedingungen und die Nutzungen im Obergeschoss.
- Sie organisieren und gestalten die notwendige Infrastruktur, Kommunikation und Vermarktung rund um die Zwischennutzung unter einem Dach.
- Sie führen das Projekt professionell, generieren die dazu erforderlichen finanziellen Mittel und übernehmen die Budget- bzw. Finanzierungsverantwortung.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Bitte beachten Sie, dass wir nur Interessentinnen und Interessenten aus der Stadt St.Gallen berücksichtigen. Nach drei Durchführungen/Jahren wird im 4. Quartal 2027 durch das Beurteilungsgremium eine allfällige Weiterführung neu beurteilt.
Als Gebäude von öffentlichem Interesse und öffentlicher Wirkung soll die Zwischennutzung im Waaghaus Erdgeschoss folgende Nutzungsarten verfolgen:
- Die Zwischennutzung im Waaghaus Erdgeschoss wird ein Begegnungsort mit Angeboten aus den Bereichen Gewerbe, Kunst, Kultur und Kreativwirtschaft.
- Kommerzielle Nutzungen sind Teil der Zwischennutzung (z.B. Gastronomie, Verkauf), bilden jedoch nur einen Teil ab. Für den Aufenthalt im Waaghaus darf kein Konsumzwang bestehen.
- Die Atmosphäre ist urban, lebendig, kreativ und basiert auf einer agilen und dynamischen Programmierung der Angebote («man entdeckt über die Zeit immer mal wieder etwas Neues»).
- Für die Bevölkerung wird ein ergänzendes Angebot – insb. während der Bauphase Neugestaltung Marktplatz Bohl – angeboten. Damit sind Nutzungen gemeint, die es aktuell in der Innenstadt bzw. rund um den Marktplatz Bohl nicht gibt (keine direkte Konkurrenz zu bereits ansässigen Gewerbebetrieben).
- Es finden Veranstaltungsformate wie Kleinkonzerte, Lesungen, Degustationen, Vorführungen, Modeschauen, Baustellengespräche, Vernissagen etc. statt.
- Die Zwischennutzung kann sich von 2025 bis 2027 laufend weiterentwickeln, sprich die erste Durchführung kann eine erste Version sein, welche sich auf das Jahr 2026 oder 2027 verändert und dann aktuelle Bedürfnisse und entdecktes Optimierungspotenzial im Betrieb berücksichtigt.
- Die baurechtlichen (Sicherheit, Brandschutz etc.) und denkmalpflegerischen Auflagen für die Nutzung des Waaghaus Erdgeschosses sind integraler Bestandteil der Nutzungsbedingungen und müssen zu jeder Zeit erfüllt werden (siehe untenstehendes PDF).
- Eine Integration der regelmässig im Waaghaus Erdgeschoss durchgeführten Veranstaltungen wird gewünscht. Mit den bereits geplanten Veranstaltungen im Sommer 2025 ist frühzeitig Kontakt aufzunehmen und die mögliche Integration ist zu prüfen.
- Für die Bespielung/Programmierung des Angebotes wird mit dem lokalen Gewerbe zusammengearbeitet und generell werden Kooperationen gesucht, um das lokale Gewerbe – insb. während der Bauphase Marktplatz Bohl – zu unterstützen.
- Die exakte Dauer der Zwischennutzung in Phase 1 über den Sommer muss so geplant sein, dass die vor- und nachgelagerten Nutzungen (Offa, OLMA) möglich bleiben.
- Für die Zwischennutzung der Phase 1 sind seitens Stadt St.Gallen als Eigentümerin keine Investitionen in die bestehende Infrastruktur vorgesehen.
- Ab Sommer 2026 sind die Bauinstallationen und Nutzungen rund um das Gebäude aufgrund der Baustelle Neugestaltung Marktplatz Bohl in Absprache mit dem Tiefbauamt zu berücksichtigen.
- Die Nutzungsbewilligung und mögliche finanzielle Unterstützung der Stadt wird mittels Leistungsvereinbarung zwischen der Betreiberin bzw. dem Betreiber und der Stadt St.Gallen für die Jahre 2025-2027 festgelegt.
Phase I: Bewerbungsphase
In einem ersten Schritt bewerben Sie sich mittels Bewerbungsformular bis am Montag, 11. November 2024 für den Prozess. Das Beurteilungsgremium sichtet die eingegangenen Bewerbungen und wählt maximal drei Bewerbungen in eine Shortlist.
Phase II: Konzept Pitch und Entscheid
Die drei vom Beurteilungsgremium gewählten Bewerberinnen und Bewerber (Shortlist) erarbeiten ein Zwischennutzungskonzept zur Belebung des Waaghaus Erdgeschosses. Dieser Schritt wird mit pauschal je CHF 5'000 entschädigt. Die Konzepte werden danach vor dem Beurteilungsgremium präsentiert (Pitch), welche das gewinnende Konzept abschliessend wählt.
Das Konzept gibt Antworten auf folgende Punkte:
- Sie zeigen auf, welche grundsätzliche Vision Sie mit der Zwischennutzung Waaghaus Erdgeschoss verfolgen und wie das Angebot konzeptionell erscheint (Design, Atmosphäre, Angebotsideen etc.). Dabei berücksichtigen Sie die Ansätze der Nutzungsvision und die Nutzungsbedingungen.
- Sie geben der Zwischennutzung einen Namen und ein einheitliches Erscheinungsbild.
- Sie berücksichtigen ein regionales, kreatives Angebot und integrieren weitere Attraktionen für die Besucherinnen und Besucher für ein attraktives Gesamterlebnis. Dabei berücksichtigen Sie die Ansätze der Nutzungsvision und die Nutzungsbedingungen.
- Sie bieten ein Angebot mit einem Anspruch an Qualität und Ästhetik.
- Sie versuchen, durch kreative und innovative Ansätze, neuartige, attraktive Angebote zu schaffen. Z.B. die Integration des lokalen Gewerbes/Gastronomie, der Kreativwirtschaft sowie der Kunst und Kultur.
- Sie legen anhand einer Planerfolgsrechnung für die Jahre 2025 bis 2027 Ihr Finanzierungsmodell dar und weisen die Finanzquellen aus. Die Stadt ist grundsätzlich bereit, einen jährlichen Betriebsbeitrag zu sprechen. Die Inanspruchnahme von öffentlichen Geldern als Betriebsbeitrag wird jedoch in die Beurteilung der Konzepte miteinbezogen.
- Sie legen dar, wie Sie sich organisieren und definieren die Zuständigkeiten.
Zeitplan
Spalte 1 | Spalte 2 |
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Einreichung Bewerbungsformular für die Phase I | bis Montag, 11. November 2024 |
Information der Entscheide an die Bewerbenden | bis Freitag, 15. November 2024 |
Erarbeitung der Zwischennutzungskonzepte | November 2024 bis Januar 2025 |
Abgabe der Zwischennutzungskonzepte | Montag, 13. Januar 2025 |
Präsentation der Konzepte vor dem Beurteilungsgremium | Montag, 20. Januar 2025 |
Entscheid und Zuschlag durch das Beurteilungsgremium | bis Freitag, 24. Januar 2025 |
Start Umsetzung inkl. Abschluss Leistungsvereinbarung | ab Februar 2025 |
Fragen und Kontakt
Fragen zum Vorgehen müssen schriftlich eingereicht werden und werden ausschliesslich schriftlich beantwortet.
Standortförderung Stadt St.Gallen, Samuel Zuberbühler, standortfoerderung@stadt.sg.ch
Das Beurteilungsgremium des gesamten Prozesses setzt sich wie folgt zusammen:
Samuel Zuberbühler, Leiter Standortförderung
Ragnar Scherrer, Projektleiter und stv. Leiter Hochbauamt
Peter Baumann, Leiter öffentlicher Raum und Tierschutz, Stadtpolizei
Stefan Schöb, Stadtkanzlei
Ralph Bleuer, Präsident Pro City St.Gallen
Sollte das Beurteilungsgremium im Laufe des Prozesses weiteres Fachwissen benötigen, können zusätzliche Personen hinzugezogen werden.