Die Stadt St.Gallen stellt Eventplätze im öffentlichen Raum für Veranstaltungen zur Verfügung. Vor der Eingabe eines Bewilligungsgesuchs sind die Nutzungsmöglichkeiten sowie die Verfügbarkeit der Eventplätze im Belegungskalender zu überprüfen.
Bei den Veranstaltungen wird zwischen kommerziellen und nicht kommerziellen Veranstaltungen unterschieden. Demzufolge stehen verschiedene Gesuchsformulare zur Verfügung.
Weitere Informationen:
Nachdem der passende Eventplatz gefunden wurde, führen die Rubriken «Kommerzielle Nutzung der Eventplätze», «Nicht kommerzielle Nutzung» und «Veranstaltungen auf privatem Grund» zum jeweiligen Bewilligungsgesuch.
Für Veranstaltungen ohne kommerziellen Hintergrund stehen die untenstehenden Gesuchsformulare zur Verfügung.
Beispiele: politische, religiöse oder wohltätige Aktivitäten, Unterschriftensammlung
Vor der Eingabe des Gesuchs sind die Verfügbarkeit der Eventplätze sowie das Merkblatt zu beachten.
Von Montag bis Freitag können die Eventplätze «Hauptpost», «Post Brühltor», «Vadianplatz» und «Marktplatz (Acrevis Bank Nordseite)» für kommerzielle Aktivitäten genutzt werden. Jede Gesuchstellerin / jeder Gesuchsteller (Unternehmen) kann maximal zwei Aktionstage pro Jahr beanspruchen.
Beispiele: Sampling, Flyer, Kundenumfragen
Vor der Eingabe des Gesuchs sind die Verfügbarkeit der Eventplätze sowie das Merkblatt zu beachten.
Städtische Unternehmen können den öffentlichen Grund vor ihrer Liegenschaft bis zu vier Mal pro Jahr für eine Aktivität nutzen. Diese ist entweder melde- oder bewilligungspflichtig.
Je nach Art und Ausrichtung erfordert die Durchführung einer Veranstaltung auf privatem Grund eine Bewilligung. Die diesbezügliche Beurteilung wird anhand des entsprechenden Gesuchformulars durch die Stadtpolizei als verantwortliche Bewilligungsbehörde vorgenommen. Überdies untersteht die gastgewerbliche Bewirtungstätigkeit an einer Veranstaltung einer zusätzlichen Bewilligungspflicht. Ebenso sind Veranstaltungen in Gastwirtschaften bewilligungspflichtig, die nicht durch die Patentinhaberin / den Patentinhaber durchgeführt werden (Drittveranstalter).
Bei der Durchführung von Lotterien, Tombolas, Pokerturnieren und Sportwetten (Kleinspiele) ist zu prüfen, ob eine Bewilligungspflicht besteht. Weitere Informationen dazu liefern die entsprechenden Links zu Kleinspielen.
Kontakt: Ressort Gast- und Unterhaltungsgewerbe, Telefon +41 71 224 60 91 / E-Mail: bewilligungen@stadt.sg.ch
- Gesuch um Veranstaltungsbewilligung auf privatem Grund neues Fenster
- Gesuch um Gastgewerbepatent für einen Anlass neues Fenster
- Meldeformular für Laseranlagen neues Fenster
- Sicherheitskonzept für Veranstaltung neues Fenster
- Übersicht Kleinspiele (Lotterien, Tombola, Sportwetten und Pokerturniere) neues Fenster
- Informationen und Gesuchsformulare zu bewilligungspflichtigen Kleinspielen – www.geldspiele.sg.ch neues Fenster