Seit 2018 fördert der Bund auch Fotovoltaikanlagen mit einer Spitzenleistung grösser 30 kW mit einer Einmalvergütung. Durch diese Massnahme sind schweizweit eine grosse Anzahl bestehender Anlagen, welche für die KEV (Kostendeckende Einspeisevergütung) vorgesehen waren, ins Einmalvergütungssystem des Bundes gewechselt. Für Neuanlagen kann sich die Wartezeit auf die Bundesgelder über mehrere Jahre hinziehen. Zudem können Neuanlagen mit weniger als 100 kW Spitzenleistung erst nach Inbetriebnahme beim Bund angemeldet werden und erhalten erst danach eine entsprechende Beitragszusicherung. Diese Umstände haben bei den Betroffenen Verunsicherung ausgelöst.
Dank Überbrückungsfinanzierung Hemmnisse abbauen
Um das Vertrauen ins Fördersystem wiederherzustellen und damit den Bau von Fotovoltaikanlagen zu fördern, schiesst die Stadt St.Gallen den Bauherrschaften, die an einer Fotovoltaikanlage mit einer Spitzenleistung bis 100 kW auf ihrem Gebäude interessiert sind und diese realisieren, den zu erwartenden Bundesbeitrag vor. Der Energiefonds zahlt umgehend nach erfolgter Inbetriebnahme einen Förderbetrag in der Höhe des zu erwartenden Bundesbeitrages aus. Mittels Abtretungsvollmacht des Beitragsempfängers erfolgt die spätere Auszahlung der Einmalvergütung des Bundes (KLEIV) dann direkt an den Energiefonds. Diese Gewissheit, den Förderbeitrag garantiert und zeitnah zu erhalten, ist für potenzielle Bauherrschaften ein wichtiges Entscheidungskriterium für die Realisierung einer Fotovoltaikanlage.
Ausbau der Solarenergie ist wichtig
Die Sonne als Energielieferant ist ein wichtiger Pfeiler im städtischen Energiekonzept 2050. Der rasche und konsequente Ausbau der Solarenergie ist für den Ausstieg aus der Atomenergie und die Reduktion der CO2-Belastung durch die Stromproduktion zwingend notwendig. Seit über zehn Jahren verfolgt die Stadt St.Gallen mit dem Energiekonzept 2050 die Ziele der 2000-Watt- und der 1-Tonne-CO2-Gesellschaft und strebt damit eine nachhaltige Energie- und Klimapolitik an.