Im Bereich der Kinderbetreuung ist die Stadt St.Gallen in zwei Bereichen aktiv. Einerseits führt sie selber Tagesbetreuungsangebote für Kindergarten- und Primarschulkinder. Andererseits subventioniert sie Betreuungsplätze von Kindertagesstätten für Säuglinge, Kleinkinder und Kindergartenkinder. Die Tarife haben sich in den beiden Bereichen unterschiedlich entwickelt. Für die Nutzung einer Kindertagesstätte fallen heute deutlich höhere Elternbeiträge an als für die Nutzung der städtischen Tagesbetreuung. Weitere Unterschiede bestehen beim Berechnungssystem.
Diese Unterschiede führten zu mehreren politischen Vorstössen. Im Herbst 2017 stellte der Stadtrat in Aussicht, die Tarifsysteme der städtischen Tagesbetreuung und der Kindertagesstätten umfassend zu überprüfen und einander anzugleichen. Die entsprechenden Arbeiten sind abgeschlossen. Per August 2019 wird eine Angleichung erfolgen, sowohl bei der Tarifhöhe als auch bei der Ausgestaltung des Systems. Die Höhe der Elternbeiträge richtet sich weiterhin nach den finanziellen Verhältnissen der Familie. Neu spielt das Kriterium der Betreuungsintensität eine Rolle. Dabei wird berücksichtigt, dass der Betreuungsaufwand mit zunehmendem Alter der Kinder abnimmt. Die Tarife werden für Kinder im Säuglingsalter, für Kleinkinder, für Kindergartenkinder und für Primarschulkinder abgestuft. Zudem werden die heutigen Stufensysteme durch lineare Tarifsysteme abgelöst. Damit werden unerwünschte Schwelleneffekte eliminiert.
Im Bereich der städtischen Tagesbetreuungsangebote für Kindergartenkinder und für Primarschulkinder werden die Elterntarife im Durchschnitt um 10.4 % angehoben. Es sind vor allem finanziell gut gestellte Familien, die künftig mehr für die Betreuung ihrer Kinder in der städtischen Tagesbetreuung zahlen werden. Heute zahlen Eltern bereits ab einem massgebenden jährlichen Einkommen von CHF 65'000 den Maximaltarif. Neu wird die Schwelle auf CHF 95'000 erhöht. Dieser Wert gilt schon heute für die Kindertagesstätten. Der Maximaltarif bei einem massgebenden Einkommen von CHF 95'000 und mehr wird für Kindergartenkinder um rund 40 % erhöht und für Primarschulkinder um rund 23 %. Familien mit tiefem Einkommen hingegen zahlen im Vergleich zu heute gleich viel oder nur wenig mehr. Der Minimaltarif für massgebende Einkommen bis CHF 32'000 bleibt für Primarschulkinder unverändert. Für Kindergartenkinder wird er im Sinne der Betreuungsintensität leicht um rund 4 % angehoben.
Für Säuglinge, Kleinkinder und Kindergartenkinder gilt derzeit bei den Kindertagesstätten ein Einheitstarif. Durch die Abstufung nach Betreuungsintensität sind es für die städtisch subventionierten Plätze künftig drei unterschiedliche Tarife je nach Alter der Kinder. Eltern, welche einen Säugling in einer Kindertagesstätte betreuen lassen, zahlen gegenüber heute leicht höhere Tarife. Durchschnittlich werden die Säuglingstarife um rund 8 % angehoben. Damit beteiligen sich diese Eltern an den höheren Kosten aufgrund der aufwändigeren Betreuung. Alle weiteren Tarife für Kinder zwischen 18 Monaten und 6 Jahren werden in den Kindertagesstätten hingegen generell gesenkt – für Kleinkinder um rund 12 % und für Kindergartenkinder um rund 35 %.
Angepasst wird aber nicht nur die Tarifhöhe. Generell werden die Systeme der städtischen Tagesbetreuung und der Kindertagesstätten einander angeglichen, soweit heute Unterschiede bestehen. So gelten künftig in beiden Bereichen die gleichen Schwellenwerte (massgebendes Einkommen) hinsichtlich des Maximal- und Minimaltarifs. Auch beim Geschwisterrabatt erfolgt eine Vereinheitlichung. Im Gegensatz zu den Kindertagesstätten wird heute in den städtischen Tagesbetreuungsangeboten kein Geschwisterrabatt gewährt. Künftig wird in beiden Bereichen auf den Geschwisterrabatt verzichtet. Das Geld, das dadurch frei wird, wird umgelagert. Diese Massnahme führt dazu, dass die Elternbeiträge an die Kindertagesstätten zusätzlich reduziert werden können.
Das neue System wirkt sich in den jeweiligen Familien unterschiedlich aus. Die finanziellen Folgen sind vom Alter der Kinder und von der Anzahl der Geschwister abhängig. Insgesamt sind die neuen Tarife aus Sicht der Stadt kostenneutral. Das Ziel der Anpassung besteht darin, die heute bestehenden grossen Unterschiede bei der Tarifhöhe und der Ausgestaltung der Systeme zu verringern.
Weitere Informationen finden sich im Dokument «Fakten zum neuen Tarifsystem für die Nutzung der Kinderbetreuungsangebote» im Internet unter www.stadtsg.ch/tarif.