Die Ladenöffnungszeiten im Kanton St.Gallen werden durch das kantonale Gesetz über Ruhetag und Ladenöffnung vom 29. Juni 2004 (RLG, sGS 552.1) geregelt. Gemäss Art. 11 dieses Gesetzes kann eine Gemeinde, die als Tourismusgemeinde in der dazugehörenden Verordnung* aufgeführt ist, erweiterte Öffnungszeiten festlegen. Die Stadt St.Gallen gilt gemäss Art. 7 der Verordnung als Tourismusgemeinde. Damit kann sie erweiterte Ladenöffnungszeiten für Läden, welche einem touristischen Bedürfnis entsprechen, gewähren.
Neues Vollzugsreglement
Das städtische Reglement über Ruhetag und Ladenöffnung vom 23. November 2004 (SRS 621.1) konkretisiert für die Gemeinde St.Gallen das kantonale Gesetz über Ruhetag und Ladenöffnung. Gemäss Art. 2 des städtischen Reglements regelt der Stadtrat die Erteilung von Bewilligungen für erweiterte Ladenöffnungszeiten für Läden, welche einem touristischen Bedürfnis entsprechen. Gestützt darauf hat der Stadtrat die Möglichkeit, ein Reglement zur Konkretisierung bzw. zum Vollzug dieser Bestimmung zu erlassen. Dieses neue Vollzugsreglement ermöglicht den innerstädtischen Läden des Detailhandels, welche sich in einem klar begrenzten Perimeter befinden, ab dem 1. Juni 2020 von Montag bis Samstag von 6 Uhr bis 20 Uhr zu öffnen (bisher Montag bis Freitag 6 Uhr bis 19 Uhr, Samstag 6 Uhr bis 17 Uhr). Am Sonntag ist neu grundsätzlich eine Öffnung von 10 Uhr bis 17 Uhr erlaubt, sofern die Vorgaben des Bundesgesetzes über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz, ArG) vom 13. März 1964 (SR 822.11) erfüllt sind. Das ArG bestimmt in Art. 19 Abs. 1, dass Ausnahmen vom Verbot der Sonntagsarbeit eine Bewilligung erfordern. Dauernde oder regelmässig wiederkehrende Sonntagsarbeit wird vom Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO), vorübergehende Sonntagsarbeit von der kantonalen Behörde bewilligt (Art. 19 Abs. 4 ArG).
Für Läden des Detailhandels ausserhalb des festgelegten Perimeters besteht weiterhin die Möglichkeit bei der Stadtpolizei St.Gallen die erweiterten Öffnungszeiten zu beantragen, falls sie einem touristischen Bedürfnis entsprechen.
Projekt Zukunft Innenstadt
Mit der Erweiterung der Öffnungszeiten erfüllt die Stadt die Anliegen, die in einem Handlungsfeld des Projekts «Zukunft St.Galler Innenstadt» formuliert wurden. Diese Massnahme dient der Steigerung der Attraktivität der Stadt St.Gallen insbesondere auch als Destination im Bereich des zunehmenden Städtetourismus. Mit ihrer Altstadt, den kulturellen Insitutionen und Angeboten und als Stadt mit einem UNESCO Weltkulturerbe positioniert sich St.Gallen als internationale Tourismusdestination.
* vgl. Art. 7 Abs. 1 Bst. a der Verordnung zum Gesetz über Ruhetag und Ladenöffnung vom 17.08.2004 (sGS 552.11)