Rita Batliner und Erwin Wälter, Sie waren früher als Berufsbeistände tätig, heute stehen Sie privaten Beistandspersonen in St.Gallen unterstützend und beratend zur Seite. Warum lohnt es sich, privater Beistand oder private Beiständin zu werden?
Rita Batliner: Für mich persönlich ist die Mandatsführung eine Lebensschulung. Man lernt interessante Personen kennen und taucht durch sie in zum Teil völlig andere Lebenswelten ein. Dazu gehören schwierige, aber auch viele schöne Geschichten. Man erhält ein umfassenderes Bild unserer Gesellschaft und versteht gesellschaftliche Zusammenhänge besser. Als Beistandsperson erhält man unter anderem Einblick in die Organisation und Arbeit der KESB, in Sozialversicherungen sowie IV- und Pflegeheimen.
Erwin Wälter: Für mich gibt es nichts Interessanteres als sich für Menschen im gleichen Lebensraum zu engagieren. So bin ich mitten im Leben und gehe einer sinnstiftenden Tätigkeit nach. Ich habe 19 Jahre lang als Berufsbeistand gearbeitet. Ich vergleiche das immer mit einem Langstreckenlauf, denn man begleitet viele der schutzbedürftigen Menschen über mehrere Jahre hinweg. Meine Erfahrung hat gezeigt, dass immer Entwicklungen möglich sind und sich die Situation für Betroffene verbessern kann. Das gibt einem das Gefühl, etwas zurückgeben zu können.
Wann wird eine Beistandschaft errichtet?
Erwin Wälter: Wenn Menschen aufgrund einer Behinderung, Erkrankung, Unerfahrenheit oder dem Alter nicht mehr selbstständig zurechtkommen und in ihrem privaten Umfeld keine Hilfe erhalten, wird von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB eine Beistandschaft errichtet. Diese wird entweder von einem Berufsbeistand, einer Berufsbeiständin oder von einer privaten Beistandsperson geführt. Ein Mandat könnte zum Bespiel für eine demenzerkrankte Person im Pflegeheim sein, für einen jungen Erwachsenen mit einer Lernbehinderung oder für eine IV-Rentnerin, die Hilfe bei der Einteilung des Geldes benötigt.
Was sind die wichtigsten Voraussetzungen, die Interessierte mitbringen sollten?
Rita Batliner: Um als Privatperson eine Beistandschaft führen zu können, wird keine spezifische Ausbildung vorausgesetzt. Das Wichtigste ist die Freude an der Zusammenarbeit mit Menschen. Dazu kommt das Interesse an sozialversicherungsrechtlichen und administrativen Arbeiten sowie die Bereitschaft, sich abhängig von den Vorkenntnissen einzuarbeiten. Unsere Erfahrung zeigt, dass Mitarbeitende der Stadt gute Voraussetzungen für die Mandatsführung mitbringen.
Nach welchen Kriterien werden die Mandate zugeteilt?
Erwin Wälter: Private Beistandspersonen können bei uns ihre Wünsche anmelden: Ob sie zum Beispiel lieber mit einer älteren oder jüngeren Person arbeiten möchten. Auch das gewünschte Einzugsgebiet nehmen wir auf. Dann gibt es ein erstes Kennenlerngespräch zwischen dem Klienten oder der Klientin sowie der Beistandsperson. Erst wenn es für beide Seiten passt, kommt es zu einer Zusammenarbeit. Wichtig zu erwähnen ist auch, dass komplexe Mandate – zum Beispiel psychisch angeschlagene Personen oder Personen mit einer Suchtthematik – gar nicht erst zu uns kommen, sondern direkt der Berufsbeistandschaft zugeteilt werden.
Wie viele Aufwand bedeutet ein Mandat konkret und wie wird dieser entschädigt?
Erwin Wälter: Im Durchschnitt investieren private Beistände pro Mandat etwa acht bis zehn Stunden im Monat. Die Zeit kann flexibel eingeteilt werden. Bei der privaten Beistandschaft handelt es sich um ein soziales Engagement, das im Jahr mit 1500 Franken plus Spesenersatz abgegolten wird.
Was passiert, wenn es zu Schwierigkeiten kommt? Welche Unterstützung erhalten private Beistandspersonen?
Rita Batliner: Bei Fragen und Schwierigkeiten sind Erwin Wälter und ich erste Ansprechpersonen. Die Praxisberatung der Sozialen Dienste bietet den privaten Beistandspersonen eine enge Begleitung an: Diese beginnt mit einem ausführlichen Instruktionsgespräch, geht über einen Basiskurs bis zu einem Coaching nach Bedarf. Wir haben Erfahrungsaustausch-Gruppen, die sich fünfmal im Jahr treffen. Ergänzend zu den schriftlichen Unterlagen gibt es rund zweimal im Jahr einen Newsletter. Es ist uns ein grosses Anliegen, die Mandatsführenden zu unterstützen.
Rita Batliner und Erwin Wälter freuen sich auf Ihre Kontaktaufnahme via praxisberatung@stadt.sg.ch oder +41 71 224 48 85 bzw. +41 71 224 63 74. Weitere Informationen finden Sie unter www.stadtsg.ch/praxisberatung neues Fenster
