Man liess es sich nicht nehmen, im Sommer des Jahres 1972 in einer mehrseitigen und reich bebilderten Sonderbeilage zu den regionalen Tageszeitungen in grossen roten Lettern ganz unbescheiden auf die neuste Errungenschaft St.Gallens aufmerksam zu machen. Die Stadt hatte am Nationalfeiertag desselben Jahres nach zwei Jahren Bauzeit ihre erste Kehrichtverbrennungsanlage eingeweiht und in Betrieb genommen. Die Stadt rühmte sich, mit der «modernen, preisgünstigen» Anlage nicht nur «zum Schutz der lebensnotwendigen Umwelt» beizutragen. Auch hatte man gemäss eigener Aussage dank der Schaffung eines regionalen Verbunds das Problem der Kehrichtbeseitigung nicht nur für die Stadt, sondern für die gesamte Region gelöst.
St.Gallen hatte mit der Planung und dem Bau einer Kehrichtverbrennungsanlage auf die Zeichen der Zeit reagiert. Seit dem Jahr 1903 hatte die Stadt ihren Abfall in der Waldau, auf dem sogenannten «Gallemescht», deponiert. Eine solche oberirdische Deponie war für Auge und Nase eine Belästigung. Auch stellten sich irgendwann Fragen der Umwelt-, insbesondere der Gewässerbelastung. Als erste Stadt der Schweiz hatte Zürich bereits im Jahr 1904 eine Kehrichtverbrennungsanlage erstellt. Weitere Schweizer Städte folgten erst mit einiger Verzögerung in den 40er- und 50er-Jahren. Die Abfallberge hatten mit dem wachsenden Wohlstand nach dem Zweiten Weltkrieg immer grössere Ausmasse angenommen. In den 60er-Jahren war die Stimmung gegen die offene Deponierung von Siedlungsabfällen dann schliesslich gekippt. Publik werdende Versäumnisse rund um bestehende Deponien rückten das Problem der Umweltverschmutzung in den Vordergrund. Die öffentliche Diskussion um den Gewässerschutz mündete im Jahr 1971 schliesslich ins erste eidgenössische Gewässerschutzgesetz. Es war die Zeit der zunehmenden Umweltschutzbewegung, die in den 70er-Jahren ihren (vorläufigen) Höhepunkt erreichen sollte.
In St.Gallen hatte der «Gallemescht» als Deponie im Jahr 1967 ausgedient. Als Ersatz diente fortan eine neue Deponie im Tüfentobel – im Geist der damaligen Zeit allerdings nur noch für nicht brennbare und nicht verwertbare Abfälle. Damit die Siedlungsabfälle künftig der Wiederverwertung zugeführt werden konnten, hatte die Stadt bereits zu Beginn der 60er-Jahre die Planungen für eine entsprechende «Kehrichtbeseitigungsanlage» an die Hand genommen. Die damals gängigen Möglichkeiten für die Kehrichtbeseitigung wurden sorgfältig gegeneinander aufgewogen. Gleichzeitig sondierte die Stadt bei den Nachbargemeinden deren Interesse an einer gemeinsamen Abfallversorgung, um den Betrieb einer künftigen Anlage breiter abstützen und rentabel gestalten zu können.
Resultat der städtischen Anstrengungen war ein Projekt, das sich vor den hochtrabenden Versprechungen der Werbebroschüre durchaus nicht zu verstecken brauchte. Die Stadt hatte sich angesichts der zunehmenden Menge an nicht kompostierbarem Abfall (vor allem Plastik) für eine Verbrennungsanlage und gegen eine Kompostierungsanlage entschieden. Als Standort war Au-Bruggen im Sittertobel gefunden worden. Die Kehrichtverbrennungsanlage sollte in der Sitterschlaufe Synergien mit der gleich nebenan entstehenden neuen Abwasserreinigungsanlage (ARA) nutzen können. Gleichzeitig sollte der Standort im abgelegenen Tobel helfen, allfällige Immissionen auf die Wohngebiete zu vermeiden. Der schlanke Entwurf der Ingenieure der Von Roll AG sah eine sogenannte Veraschungsanlage mit zwei Öfen vor, die rund 61'500 Tonnen Material pro Jahr verarbeiten konnte. Als Berechnungsgrundlage für die Dimensionierung der Anlage diente nicht nur das künftig erwartete Abfallvolumen der Stadt, sondern das der gesamten Region, von Rorschach bis Flawil. Von Beginn weg hatten sich neben der Stadt 15 Gemeinden dem Verbund angeschlossen, weitere sollten folgen. Das kompakte Gebäude war grundsätzlich vorausschauend konzipiert: Auch wenn die Verwertung der durch die Verbrennung anfallenden Wärme damals als wirtschaftlich nicht interessant erachtet wurde, sollte ein nachträglicher Einbau der für die Dampf- oder Stromerzeugung notwendigen Einrichtungen jederzeit möglich sein. Die Option sollte schliesslich im Jahr 1986 mit der Inbetriebnahme der ersten Fernwärmezentrale in der Kehrrichtverbrennungsanlage auch eingelöst werden. Das rund 9.5 Millionen Franken teure Bauprojekt für die Kehrichtverbrennungsanlage Au-Bruggen hatte am 26. Oktober 1969 vor der St.Galler Stimmbürgerschaft Bestand.
Stadt und Region war mit der Eröffnung und Inbetriebnahme der Kehrichverbrennungsanlage Au-Bruggen am 1. August 1972 – vor fast genau 50 Jahren – zweifelsohne ein Meilenstein gelungen. Entgegen den Versprechungen war das Problem der Abfallbeseitigung damit aber nur im Grundsatz gelöst. Die öffentliche Diskussion um Umwelt- und Gesundheitsschutz, die rechtlichen Vorgaben und die technologischen Möglichkeiten waren der ursprünglichen Anlage bereits vorausgeeilt. Aufgrund von Problemen zur Einhaltung von Betriebsleistungen und Umweltschutzvorgaben konnte sie erst Jahre nach ihrer feierlichen Inbetriebnahme in allen Teilen vollständig abgenommen werden. Die Abrechnung der Anlage konnte – rund 40 Prozent über Budget – letztlich erst Ende des Jahres 1979 erfolgen. Die Stadt war zu diesem Zeitpunkt bereits damit beschäftigt, eine erste Erweiterung und ökologische und technologische Verbesserung der Anlage mit ungleich höheren Kosten zu projektieren. Sie sollte nicht die letzte bleiben. Die Frage der umweltgerechten Entsorgung sollte die Stadt und auch die Kehrichtverbrennungsanlage Au-Bruggen bis in die Gegenwart begleiten. Geblieben ist der rot-weiss markierte Hochkamin – gewissermassen als Erinnerung an die ehrgeizigen Anfänge.
Bilder:
Benjamin Hartmann
Materialien und Dokumente:
Baudokumentation der Direktion Planung und Bau
Literatur:
Martin Illi, Abfall, in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), 2016 (https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/007862/2016-07-28/ neues Fenster).
François Walter / Christian Pfister / Ueli Haefeli-Waser, Umwelt, in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), 2014 (https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/024598/2014-01-14/ neues Fenster).
