Niklaus Ledergerber, Sie sind seit über 30 Jahren Leiter der Denkmalpflege. Wie hat sich in dieser Zeit Ihre Tätigkeit verändert?
Niklaus Ledergerber: In Bezug auf unsere Tätigkeit hat sich sicher die Ausdehnung des Denkmalbegriffs am Meisten spürbar gemacht. So gehören heute auch die Bauten der Nachkriegszeit und damit auch die Konservierung neuer Baumaterialien wie Beton oder Alu-Fassaden zum Aufgabenbereich. Zum andern befasst sich die Denkmalpflege nicht mehr nur mit dem Einzelobjekt, sondern berät auch Bauvorhaben in geschützten Ortsbildern. Dabei geht es aber nicht darum, Einfluss auf die zeitgenössische Architektur zu nehmen, sondern die Aspekte des Orts aus ortsbaulicher und siedlungsgeschichtlicher Sicht zu beleuchten und damit die entsprechenden Qualitäten des Quartiers zu erhalten.
Was ist aus Sicht Denkmalpflege ein schützenswertes Bauwerk? Jüngst zählten Sie das Hochhaus 04 des Kantonsspitals dazu.
Matthias Fischer: Das Gutachten, das ein anerkannter Architekturhistoriker in unserem Auftrag erstellte, kommt eindeutig zu diesem Ergebnis, und zwar aus verschiedenen Gründen. Das Spitalhochhaus prägt mit seiner Erscheinung das Ortsbild der Stadt massgeblich, es ist ein starker Orientierungspunkt, eine Landmarke. Weiter ist es ein wichtiger Zeitzeuge der Architektur der 1970er-Jahre – man war sich der Bedeutung des Baus für das Stadtbild bewusst und versuchte, dieses bestmöglich zu integrieren durch die dunkle Farbgebung und durch die Auflockerung des Volumens mittels Vor- und Rücksprüngen sowie dem Wechsel in der Materialisierung von Metall- und Betonplatten. In diesen und weiteren Details findet sich die Handschrift des Architekten Walter Maria Förderer, der für die äussere Gestaltung als Berater beigezogen wurde und in St.Gallen durch den Bau der Hochschule am Rosenberg einige Jahre zuvor bereits bekannt war.
Nicht zuletzt ist das Spitalhochhaus auch aus sozial- und wirtschaftsgeschichtlichen Gründen bedeutend: Es steht exemplarisch für die Entwicklung des Spitalwesens in der Nachkriegszeit, die vom stetigen medizinischen Fortschritt, zahlreichen technischen Neuerungen und einer zunehmenden Spezialisierung geprägt ist.
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Textalternative zum Bild: Spitalturm - neues Fenster
Was hat dies für Auswirkungen auf andere moderne Monumente in der Stadt?
Matthias Fischer: Ich begrüsse es sehr, dass nun über die Architektur der späten Nachkriegsmoderne auch in der Öffentlichkeit diskutiert wird. Sie geniesst heute noch wenig Sympathien, was vor allem auch daran liegt, dass ihre Qualitäten noch nicht auf den ersten Blick erkannt werden – es ergeht ihr damit nicht anders als vor einigen Jahren noch der Architektur des Historismus, des Jugendstils und der Moderne. Nur wenn wir darüber sprechen, kann auch diese Epoche besser kennen und schätzen gelernt werden.
Welche Kriterien wenden Sie an?
Matthias Fischer: Die Kriterien dafür, was ein Baudenkmal ist, sind rechtlich geregelt. Die Formulierung ist in jedem Kanton zwar etwas anders, aber im Kern geht es immer um den besonderen kulturellen, geschichtlichen Zeugniswert. Baudenkmäler zeugen von der Vergangenheit, sie dienen dem menschlichen «Grundbedürfnis nach Erinnerung», ihre überlieferte Substanz ist die Trägerin der Geschichte.
Gibt es Spielraum für die subjektive Einschätzung, gar «Geschmack»?
Matthias Fischer: Im Kanton St.Gallen definiert das Kulturerbegesetz den besonderen kulturellen Zeugniswert, dieser bemisst sich demnach «nach der ihm zukommenden archäologischen, gesellschaftlichen, handwerklichen, historischen, künstlerischen, politischen, religiösen, technischen, wirtschaftlichen, wissenschaftlichen oder siedlungs- oder landschaftsprägenden Bedeutung» In dieser Formulierung hat es – wie in jedem unbestimmten Rechtsbegriff – einen gewissen Auslegungsspielraum, aber keinen Platz für subjektive Meinungen.
St.Gallen möchte wachsen. Zuweilen hört man die Behauptung, die Denkmalpflege verhindere die Bauentwicklung – was sagen Sie dazu?
Niklaus Ledergerber: Ja, diesen Vorwurf hören auch wir ab und zu. Verstehen kann ich ihn nicht, da es ja unsere Aufgabe ist, Baumassnahmen zu begleiten und nicht zu verhindern. Ich nehme also an, dass mit dem Vorwurf das Schützen und Erhalten von bestehender Bausubstanz gemeint ist, welche durch rechtliche Vorgaben geregelt ist. Mit Sicht auf Nachhaltigkeit und dem schonenden Umgang mit unseren Ressourcen ist der Vorwurf heute unverständlich.
Es soll mehr verdichtet werden, so sieht es die Innenentwicklungsstrategie vor. Was bedeutet dies für die Denkmalpflege?
Niklaus Ledergerber: Es gibt wohl keine dichtere Bebauung als die einer Altstadt. Die «innere Verdichtung» sollte also eher im Einfamilienhausquartier als in den bereits dichten Stadtquartieren, wo sich die meisten Schutzobjekte befinden, verfolgt werden.
Niklaus Ledergerber, auf welche Rettung oder Bewahrung eines Baudenkmals sind Sie besonders stolz?
Niklaus Ledergerber: Ich fühle mich in keiner Weise als stolzer Retter, sondern, wie es unsere Berufsbezeichnung auch ausdrückt, als dienender Pfleger. Dabei ist jede Baustelle immer wieder eine Herausforderung, wo wir neue Erkenntnisse über die Baugeschichte unserer Stadt, alte Handwerkstechniken oder auch Vorlieben und Schönheitsideale früherer Bewohnenden gewinnen können. In meiner über 30-jährigen Praxis habe ich das Staunen und die Bewunderung über die Leistungen unserer Vorväter nie verloren. Ein einzelnes Gebäude hervorzuheben, fällt mir aber schwer, da jedes für sich ein Einzelfall ist und seine eigenen Fragestellungen hat. Stellvertretend kann ich vielleicht die Renovation des Hauses «Zum Strauss» an der Webergasse erwähnen. Seine Baugeschichte liest sich wie ein Krimi, seine Bausubstanz umfasste Bautechniken aus mehreren Jahrhunderten. Die unerwartete Entdeckung der Darstellung der sieben Tugenden, der Einbau zeitgemässer Wohnungen in den historischen Raumstrukturen, die vorbildliche Zusammenarbeit mit dem Architekten und den Handwerkerinnen und Handwerkern oder die Freude und Zufriedenheit der Bewohnenden werden mir wohl immer in Erinnerung bleiben.
Matthias Fischer, derzeit leiten Sie die Projekte zur Überarbeitung des Ortsbild- und Altstadtinventars. Was genau verändert sich?
Matthias Fischer: Beide Überarbeitungen sind dringend nötig und auch auf Grund gesetzlicher Neuerungen unerlässlich. Auch die Inventarisierung hat sich seit den letzten Jahren verändert. Bei beiden Inventaren liegt der Fokus darauf, die bisher eher allgemein formulierten gesetzlichen Rahmenbedingungen zu schärfen, indem für jedes Objekt bzw. Gebiet individuelle Schutzziele festgelegt werden. Dies macht die Bestimmungen des Ortsbild- und Denkmalschutzes konkreter und dient nicht bloss der Denkmalpflege, sondern auch den Grundeigentümerinnen und -eigentümer sowie Planenden. Sie alle erhalten damit erste Hinweise auf die Möglichkeiten von baulichen oder nutzungsspezifischen Veränderungen und ein gutes Instrument für die Beratung und Beurteilung derselben im Einzelfall.
Wo werden Sie in Ihrer Arbeit künftig Schwergewichte setzen?
Matthias Fischer: Neben dem Kerngeschäft, der Beratung von Bauvorhaben bei Baudenkmälern und in geschützten Ortsbildern liegt mir die Grundlagenarbeit sehr am Herzen. Dazu gehören nicht zuletzt die genannten Inventare, aber auch die Bauforschung und stadtgeschichtliche Zusammenhänge. Weiter möchten wir die Vermittlungsarbeit durch Ausstellungen und Führungen im Rahmen unserer Möglichkeiten ausbauen – denn «schützen kann man nur, was man kennt» lautet ein häufiger Leitsatz in der Denkmalpflege. Und als drittes wollen wir das Thema der Gartendenkmalpflege endlich in der Stadt etablieren, das in anderen Städten schon länger eine wichtige Rolle spielt. Bäume, Grünstrukturen und Freiräume sind nicht nur wichtige Bestandteile einer klimafreundlichen Stadt, sie können ebenfalls einen besonderen kulturellen Zeugniswert aufweisen, dem es Sorge zu tragen gilt.
Niklaus Ledergerber ist seit 1991 Leiter der Denkmalpflege und geht am 30. September 2022 in den Ruhestand. Geboren und aufgewachsen in und um St.Gallen, heute wohnhaft in Gonten AI, verheiratet und Vater zweier erwachsener Töchter, begeisterter Freund der Schweizer Bau- und Volkskultur sowie der nordischen Literatur. Studium der Raumplanung und der Architektur an der Fachhochschule Rapperswil und der Eidg. Technischen Hochschule Zürich. Niklaus Ledergerber ist zudem Präsident der Fachkommission Denkmalpflege des Kantons Appenzell Innerrhoden, Mitglied in diversen schweizerischen Fachverbänden, Vizepräsident des Trägervereins Handwerk in der Denkmalpflege, Mitglied der Eidg. Kommission für Kulturgüterschutz (seit 2012) sowie seit 2015 Präsident von ICOMOS Suisse (seit 2015).
Matthias Fischer übernimmt ab 1. Oktober 2022 die Leitung der städtischen Denkmalpflege. Er studierte Geschichte, Philosophie und Kunstgeschichte und schliesst im Herbst 2022 das Nachdiplomstudium MAS Denkmalpflege und Umnutzung ab. Der 39-Jährige wuchs in St.Gallen auf und wohnt mit seiner Familie in Mörschwil. Matthias Fischer ist bereits seit sechs Jahren in der städtischen Denkmalpflege tätig und dabei für den westlichen Teil der Stadt zuständig.
- Jahresausstellung 2022 neues Fenster
- Kantonales Kulturerbegesetz (KEG) neues Fenster
- BZO-Revision (mit Innenentwicklungsstrategie)
- Renovation Link zur Renovation «Zum Strauss» neues Fenster
- Medienmitteilung vom 26. August 2022 zur Überarbeitung Ortsbild- und Altstadtinventar neues Fenster
- Jahresbericht 2021 Denkmalpflege neues Fenster
