Auf dem Friedhof St.Georgen ist der Platz beschränkt. Eine Erdbestattung ist deshalb nur möglich für Verstorbene,
- die ihren letzten Wohnsitz im Wohngebiet des Friedhofs St.Georgen hatten,
- die früher im Wohngebiet des Friedhofs St.Georgen ihren Wohnsitz hatten und krankheitsbedingt oder aus Altersgründen Aufenthalt in einem Heim ausserhalb des Wohngebiets, nehmen mussten,
- deren Ehegatte, Eltern oder Kinder dort bestattet sind.
Urnenbestattungen und Bestattungen im Gemeinschaftsgrab sind für alle Bewohnerinnen und Bewohner der Stadt möglich.
Auf dem Friedhof in St.Georgen gibt es zwei Gemeinschaftsgräber. Sie sind unterschiedlich gestaltet und bieten die Möglichkeit für Beisetzungen mit und ohne Inschrift.
Die Asche wird in allen Gemeinschaftsgräbern der Stadt St.Gallen mittels einer Mehrwegurne direkt in der Erde beigesetzt.
Zweige
mit oder ohne Inschrift
Die Skulptur «Zweig» von der Landschaftsarchitektin Rita Mettler und der Künstlerin Kaja Terpinska bildet mit einem Geflecht aus bronzenen Zweigen einen transparenten Riegel, welcher als Denkmal und Träger der Inschriften fungiert. Das Denkmal steht in einer bekiesten Fläche, die Asche wird in der benachbarten Rasenfläche beigesetzt. Die Ruhefrist beträgt 20 Jahre.
Betonstele
mit Inschrift
Eine Bronce-Schrift ziert die Betonstele mit den Namen der Verstorbenen. Die Ruhefrist beträgt 20 Jahre. Die Asche wird im naheliegenden Rasen beigesetzt.
Urnenreihengräber
Beim Urnenreihengrab wird die Urne in der Erde beigesetzt. Die Gräber liegen nebeneinander und werden in der Reihenfolge der Todesfälle zugeteilt.
Das Grab kann mit einem Grabmal (Grabstein / Kreuz) und einer individuellen Bepflanzung geschmückt werden.
Die Ruhefrist beträgt 20 Jahre. Es ist keine Verlängerung möglich.
Erdbestattungsreihengräber
Das Erdbestattungsreihengrab ist eine traditionelle Bestattungsart. Durch die Anordnung Grab an Grab entstehen die bekannten Gräberreihen, welche viele Schweizer Friedhöfe prägen.
Das Grab kann mit einem Grabmal (Grabstein / Kreuz) und einer individuellen Bepflanzung geschmückt werden.
Die Ruhefrist beträgt 20 Jahre. Es ist keine Verlängerung möglich.
Kinderreihengräber
Für die Kinder besteht ein separates Reihengrabfeld. Es sind Erd- und Urnenbestattungen möglich. Das Grab kann mit einem Grabmal (Grabstein / Kreuz) und einer individuellen Bepflanzung geschmückt werden.
Die Ruhefrist beträgt 20 Jahre. Es ist keine Verlängerung möglich.
Privatgräber
In Privatgräbern können mehrere Menschen beigesetzt werden, meist Familien über verschiedene Generationen. Die Grabstelle und die Grösse kann von den Hinterbliebenen innerhalb bestimmter Grabfelder frei gewählt werden. Es gib sowohl Privatgräber für die Bestattung von Särgen und Urnen wie auch reine Urnenprivatgräber. Das Grab kann mit einem Grabmal (Grabstein / Kreuz) und einer individuellen Bepflanzung geschmückt werden.
Die Mietdauer für ein Privatgrab dauert mindestens 30 Jahre. Eine Verlängerung ist möglich.
Urnennischen
Bei der Urnennische handelt es sich um eine mit einer Betonplatte verschlossene Öffnung in der Urnenwand.
Es bestehen Urnenwände mit verschiedenen Nischen-Arten. Die Nischenplatte kann mit einer Inschrift aus Bronzebuchstaben versehen werden. Die Ruhefrist beträgt 20 Jahre. Es ist keine Verlängerung möglich.
Aufbahrungsraum
Aufbahrungsraum zum Abschied von Verstorbenen
Der Friedhof St.Georgen bildet den Abschluss der Häuserzeile vom Dorfzentrum in Richtung Beckenhalde. Er wurde im Jahr 1883 angelegt und in zwei Etappen erweitert. Wegführung und Gliederung der Grabfelder sind kreuzförmig angelegt. Der Hauptweg mit einer Achse zur Aufbahrungshalle als Abschluss wird auf der nördlichen Seite von einer Eibenreihe begleitet. Die Aufbahrungshalle zeigt das Motiv der Säulenvorhalle und ist eine Mischung aus Gartenpavillon und Wachhaus.
Ab dem Bahnhof St.Gallen:
Zur Haltestelle St.Gallen, Kirche St.Georgen:
Bus 6 in Richtung St.Gallen, Bach St.Georgen
Folgen Sie der St.Georgen-Strasse in Fahrtrichtung für circa 50m. Das Friedhofsareal befindet sich auf der rechten Seite.