Nachfolgend sind die wichtigsten Informationen im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg aufgelistet. Die Inhalte werden laufend ergänzt und aktualisiert.
Aufruf zur Registrierung im Bundesasylzentrum
Die Stadt fordert alle Ukrainerinnen und Ukrainer auf, sich im Bundesasylzentrum in Bern registrieren zu lassen, falls das nicht bereits erfolgt ist. Nutzen Sie dafür die Online-Registrierung des SEM. Mit der Registrierung kann rückwirkend eine Krankenversicherung abgeschlossen werden und es besteht Anspruch auf Sozialhilfe. Diese wird in Form einer reduzierten Asylfürsorge gewährt.
Online-Registrierung des SEM – www.sem.admin.ch neues FensterAdresse Bundesasylzentrum Bern:
Bundesasylzentrum Bern
Mingerstrasse 14c
3014 Bern
Найважливіші питання біженців із України в кантоні Санкт-Ґаллен
Die Internetseite gibt eine laufend aktualisierte Übersicht über Hilfsangebote für Flüchtlinge und gemeinnützige Akteure. Diese Internetseite wird von der städtischen Integrationsstelle zusammen mit lokalen Organisationen und Hilfswerken geführt.
St.Gallen hilft – www.ankommen-sg.ch neues FensterDie Internetseite des Kantons zur Ukraine wird laufend aktualisiert und deckt sehr viele Themen ab.
Informationen des Kantons St.Gallen – www.sg.ch neues FensterArbeiten in der Schweiz: Diese Internetseite gibt Auskünfte zur Erwerbstätigkeit mit Schutzstatus S.
Arbeiten in der Schweiz – www.sg.ch neues FensterFragen und Antworten-Internetseite des Staatssekretariats für Migration (SEM)
Fragen und Antworten – www.sem.admin.ch neues FensterInformationen zu Menschenhandel und andere Formen von Missbrauch.
Schützen Sie sich! – www.sem.admin.ch neues FensterAktuelle Informationen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz
Aktuelle Informationen zum Bevölkerungsschutz – www.babs.admin.ch neues FensterGeflüchtete aus der Ukraine werden der Stadt laufend aus der Marienburg in Thal zugewiesen.
Angesichts der grossen Anzahl von Flüchtlingen ist die Stadt auf günstigen Wohnraum und tragfähige Gastfamilien angewiesen. Vor diesem Hintergrund ersucht die Stadt alle potenziellen Gastfamilien, auf Direktaufnahmen Geflüchteter aus der Ukraine zu verzichten, sofern sie keine verwandtschaftlichen Beziehungen zu diesen haben.
Geflüchtete aus der Ukraine, die der Stadt St.Gallen zugewiesen wurden, können selbstständig eine Wohnung suchen. Sie müssen sich dabei an die Mietzinsrichtlinien für Asyl-Sozialhilfe halten (pro Monat, inkl. Nebenkosten):
Spalte 1 | Spalte 2 |
---|---|
1 Personenhaushalt | CHF 500.00 |
2 Personenhaushalt | CHF 750.00 |
3 Personenhaushalt | CHF 1'000.00 |
4 Personenhaushalt | CHF 1’150.00 |
5 Personenhaushalt | CHF 1’250.00 |
6 Personenhaushalt | CHF 1'350.00 |
Jede weitere Person zusätzlich | CHF 100.00 |
Für Geflüchtete aus der Ukraine, die Asyl-Sozialhilfe beziehen, wird eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen und finanziert.
Personen und Familien, welche Wohnraum für schutzsuchende Personen aus der Ukraine anbieten möchten, dürfen sich unter Angabe Ihrer Namen, Haushaltskonstellation, Adresse und Telefonnummer direkt an die Sozialen Dienste unter sozialedienste@stadt.sg.ch wenden. Im Anschluss an Ihre eingegangene Meldung, werden Mitarbeitende der Sozialen Dienste Kontakt aufnehmen um vertiefte Abklärungen vorzunehmen.
Gastgeberinnen und Gastgeber leisten ein freiwilliges, zivilgesellschaftliches Engagement und stellen Wohnraum für mindestens 3 Monate und länger zur Verfügung. Auf Anfrage prüfen wir eine Entschädigung, sofern eine nachweislich abgeschlossene und mindestens dreimonatige Beherbergung abgeschlossen ist und die Geflüchteten Asyl-Sozialhilfe beziehen.
Die Stadt St.Gallen entschädigt Privatpersonen auf deren oder Anfrage der Geflüchteten mit einem Pauschalbeitrag von max. CHF 200 pro Monat für eine Einzelperson. Diese Pauschale wird pro weitere Person um CHF 50 pro Monat erhöht. Die Entschädigung kann rückwirkend auf Unterstützungsbeginn bezahlt werden.
Wenn eine Gastfamilie eine oder mehrere Mahlzeiten pro Tag zur Verfügung stellt, kann sie dafür durch die geflüchtete Person selbst entschädigt werden. Schutzbedürftige und Gastfamilie legen diese Entschädigung gemeinsam fest. Sie wird aus dem Grundbedarf der Person mit Schutzstatus S bezahlt und von dieser der Gastfamilie abgegeben.
In Zusammenarbeit mit der Kinder- und Jugendhilfe besteht ein Beratungs- und Austauschangebot für Gastgebende.
An folgenden Daten findet ein Erfahrungsaustausch unter Gastgebenden statt:
16. Januar 2023
13. Februar 2023
27. März 2023
24. April 2023
22. Mai 2023
26. Juni 2023
Wir bitten Sie, sich für die einzelnen Veranstaltungen jeweils 5 Tage im Voraus per E-Mail bei ch.wick@kjh.ch anzumelden. Die Treffen dauern jeweils etwa 2 Stunden. Sie werden jeweils eine Bestätigung erhalten, in welcher Ihnen mitgeteilt wird, wo der Erfahrungsaustausch, abhängig von der Anzahl Anmeldungen, stattfindet.
Geflüchtete aus der Ukraine, die in der Stadt St.Gallen leben und die sich beim BAZ registriert haben oder deren Gastfamilien bzw. Helfernetz können sich bei den Sozialen Diensten melden. Sie können sich für den Bezug von Asyl-Sozialhilfe anmelden:
Haushaltsgrösse |
Monatspauschale |
Reduktion GB um 10% |
---|---|---|
1 Person |
500.00 |
450.00 |
2 Personen |
970.00 |
873.00 |
3 Personen |
1360.00 |
1224.00 |
4 Personen |
1650.00 |
1485.00 |
5 Personen |
1920.00 |
1728.00 |
6 Personen |
2170.00 |
1953.00 |
7 Personen |
2420.00 |
2178.00 |
Pro weiter Person |
+ 200.00 |
+180.00 |
Die Asyl-Sozialhilfe für Schutzbedürftige, die in Gastfamilien oder Wohngemeinschaften leben, wird um 10 % reduziert, weil gewisse Kosten nicht oder nicht im gleichen Umfang anfallen wie für Personen, die in einer eigenen Wohnung leben. Für Schutzbedürftige, die der Stadt zugewiesen sind, wird der Anspruch auf Asyl-Sozialhilfe umgehend geprüft.
Weitere Informationen zur Sozialhilfe finden sie unter Gesellschaft / Sicherheit – Unterstützung / Sozialhilfe – finanzielle Sozialhilfe.
Ein Gesuch für den Bezug von finanziellen Unterstützungsleistungen kann jeweils am Montag, Mittwoch und Donnerstag von 14.00 – 16.00 Uhr persönlich bei den Sozialen Diensten, Ressort Ukraine, an der Wassergasse 23 angemeldet werden. Daraufhin prüfen die Sozialen Dienste den Anspruch auf Asyl-Sozialhilfe in St.Gallen und nehmen anschliessend Kontakt auf.
Jede Sozialhilfe beziehende Person hat eine zuständige Sozialberaterin oder einen zuständigen Sozialberater. Das gilt auch für Geflüchtete aus der Ukraine. Diese Bezugspersonen können telefonisch oder per E-Mail (vorname.name@stadt.sg.ch) kontaktiert werden. Persönliche Besprechungen sind auf Termin möglich und vereinbarte Termine müssen wahrgenommen werden. Auch private Bezugspersonen von Schutzbedürftigen können sich an die zuständige Sozialberaterin oder Sozialberater wenden, sofern die Schutzbedürftigen dafür das Einverständnis gegeben haben.
Die Sozialen Dienste beraten zu allgemeinen Fragen zum Aufenthalt in der Schweiz und unterstützen die Schutzbedürftigen dem jeweiligen Stand der geltenden Rahmenbedingungen entsprechend bei Fragen im Zusammenhang mit Wohnen, Gesundheit, Spracherwerb, Arbeit, Beschulung der Kinder, Versicherungsschutz, usw.
Ein Krankenversicherungsschutz wird rückwirkend auf das Datum der Schutzgewährung bzw. Registratur gewährt. Der Versicherungsschutz muss nach Gewährung des Schutzstatus S selbständig abgeschlossen werden. Geflüchtete, die Asyl-Sozialhilfe beziehen, werden entsprechend informiert und angemeldet. Dabei wird ein Hausarzt- oder HMO-Modell mit Unfalleinschluss und Franchise von CHF 300 (Erwachsene) gewählt.
Bezüglich Zahnarzt gilt: Beim Schutzstatus S handelt es sich um einen rückkehrorientierten Aufenthalt in der Schweiz von geflüchteten Personen. Die Sozialhilfe finanziert Behandlungen zur Herstellung der Kaufähigkeit und Schmerzfreiheit sowie Notfallbehandlungen. Erwachsene berücksichtigen eine Zahnarztpraxis in der Stadt St.Gallen. Kinder besuchen die Kinder- und Jugendzahnklinik der Stadt St.Gallen. Die Notwendigkeit einer grösseren Zahnbehandlung wird bei Kindern durch die Kinder- und Jugendzahnklinik und bei Erwachsenen durch die Vertrauenszahnärztin beurteilt.
Der Erwerb der deutschen Sprache steht im Vordergrund. Der Besuch einer akkreditierten Deutschschule wird in Absprache mit der zuständigen Sozialberaterin oder dem zuständigen Sozialberater finanziert.
Personen mit Schutzstatus S dürfen arbeiten, wenn die entsprechende Tätigkeit bewilligt ist. In der Regel ist der Erwerb der deutschen Sprache Voraussetzung für die Aufnahme einer Erwerbsarbeit.
Voraussetzung für die Erteilung einer Arbeitsbewilligung ist, dass der Lohn orts- und branchenüblich ist. Der Antrag für die Bewilligung muss vom Arbeitgeber an das Migrationsamt gestellt werden. Das Amt für Arbeit prüft den Antrag. Sind alle Unterlagen vorhanden, kann dieses innerhalb von wenigen Tagen über die Bewilligung entscheiden.
Das kantonale Amt für Arbeit gibt Auskunft über Arbeiten in der Schweiz.
Eine Übersicht über Hilfsangebote für Flüchtlinge und gemeinnützige Akteure, zeigt die Onlineplattform www.ankommen-sg.ch. Die Seite wird von der städtischen Integrationsstelle zusammen mit lokalen Organisationen und Hilfswerken geführt und laufend ergänzt.
Kinder und Jugendliche, die aus der Ukraine geflüchtet sind, müssen zur Schule gehen. Sie werden in den Klassen in ihrem Wohnquartier integriert. Bei Fragen rund um die Beschulung stehen die einzelnen Schulleitungen zur Verfügung. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Dienststelle Schule und Musik, sum@stadt.sg.ch, Tel. +41 71 224 53 11.
Die Sozialen Dienste geben Hilfestellung bei der Anmeldung zum Schulbesuch und stellen diesen sicher.
Bei einer konkreten Gefahr alarmieren die Behörden die Bevölkerung mittels Sirenen und geben die Verhaltensanweisungen über Radio und Alertswiss bekannt. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) empfiehlt, die Alarmierungs-App Alertswiss auf dem Smartphone zu installieren.
Alertswiss – www.alert.swiss neues FensterViele etablierte Spendenorganisationen sammeln momentan für die betroffenen Menschen in der Ukraine – so zum Beispiel das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) und die Glückskette.
Die Zertifizierungsstelle für Non-Profit-Organisationen Zewo hat eine Liste an vertrauenswürdigen Hilfswerken publiziert, die für die Ukraine sammeln. Diese Hilfswerke werden regelmässig auf den zweckbestimmten und effizienten Einsatz der Spenden kontrolliert.