Nachfolgend sind die wichtigsten Informationen im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg aufgelistet. Die Inhalte werden laufend ergänzt und aktualisiert.
Aufruf zur Registrierung im Bundesasylzentrum
Die Stadt fordert alle Ukrainerinnen und Ukrainer auf, sich im Bundesasylzentrum in Bern registrieren zu lassen, falls das nicht bereits erfolgt ist. Nutzen Sie dafür die Online-Registrierung des SEM neues Fenster. Mit der Registrierung kann rückwirkend eine Krankenversicherung abgeschlossen werden und es besteht Anspruch auf Sozialhilfe. Diese wird in Form einer reduzierten Asylfürsorge gewährt.
Online-Registrierung des SEM – www.sem.admin.ch neues FensterAdresse Bundesasylzentrum Bern:
Bundesasylzentrum Bern
Mingerstrasse 14c
3014 Bern
Найважливіші питання біженців із України в кантоні Санкт-Ґаллен
Die Internetseite gibt eine laufend aktualisierte Übersicht über Hilfsangebote für Flüchtlinge und gemeinnützige Akteure. Diese Internetseite wird von der städtischen Integrationsstelle zusammen mit lokalen Organisationen und Hilfswerken geführt.
St.Gallen hilft – www.ankommen-sg.ch neues FensterDie Internetseite des Kantons zur Ukraine wird laufend aktualisiert und deckt sehr viele Themen ab.
Informationen des Kantons St.Gallen – www.sg.ch neues FensterArbeiten in der Schweiz: Diese Internetseite gibt Auskünfte zur Erwerbstätigkeit mit Schutzstatus S.
Arbeiten in der Schweiz – www.sg.ch neues FensterFragen und Antworten-Internetseite des Staatssekretariats für Migration (SEM)
Fragen und Antworten – www.sem.admin.ch neues FensterInformationen zu Menschenhandel und andere Formen von Missbrauch.
Schützen Sie sich! – www.sem.admin.ch neues FensterAktuelle Informationen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz
Aktuelle Informationen zum Bevölkerungsschutz – www.babs.admin.ch neues FensterGeflüchtete aus der Ukraine werden der Stadt laufend aus der Marienburg in Thal zugewiesen.
Angesichts der grossen Anzahl von Flüchtlingen ist die Stadt auf günstigen Wohnraum und tragfähige Gastfamilien angewiesen. Vor diesem Hintergrund ersucht die Stadt alle potenziellen Gastfamilien, auf Direktaufnahmen Geflüchteter aus der Ukraine zu verzichten, sofern sie keine verwandtschaftlichen Beziehungen zu diesen haben.
Geflüchtete aus der Ukraine, die der Stadt St.Gallen zugewiesen wurden, können selbstständig eine Wohnung suchen. Sie müssen sich dabei an die Mietzinsrichtlinien für Asyl-Sozialhilfe halten (pro Monat, inkl. Nebenkosten):
| Spalte 1 | Spalte 2 |
|---|---|
| 1 Personenhaushalt | CHF 500.00 |
| 2 Personenhaushalt | CHF 750.00 |
| 3 Personenhaushalt | CHF 1'000.00 |
| 4 Personenhaushalt | CHF 1’150.00 |
| 5 Personenhaushalt | CHF 1’250.00 |
| 6 Personenhaushalt | CHF 1'350.00 |
| Jede weitere Person zusätzlich | CHF 100.00 |
Für Geflüchtete aus der Ukraine, die Asyl-Sozialhilfe beziehen, wird eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen und finanziert.
Geflüchtete aus der Ukraine, die in der Stadt St.Gallen leben und die sich beim BAZ registriert haben oder deren Gastfamilien bzw. Helfernetz können sich bei den Sozialen Diensten melden. Sie können sich für den Bezug von Asyl-Sozialhilfe anmelden:
Haushaltsgrösse |
Monatspauschale |
Reduktion GB um 10% |
|---|---|---|
1 Person |
500.00 |
450.00 |
2 Personen |
970.00 |
873.00 |
3 Personen |
1360.00 |
1224.00 |
4 Personen |
1650.00 |
1485.00 |
5 Personen |
1920.00 |
1728.00 |
6 Personen |
2170.00 |
1953.00 |
7 Personen |
2420.00 |
2178.00 |
Pro weiter Person |
+ 200.00 |
+180.00 |
Die Asyl-Sozialhilfe für Schutzbedürftige, die in Gastfamilien oder Wohngemeinschaften leben, wird um 10 % reduziert, weil gewisse Kosten nicht oder nicht im gleichen Umfang anfallen wie für Personen, die in einer eigenen Wohnung leben. Für Schutzbedürftige, die der Stadt zugewiesen sind, wird der Anspruch auf Asyl-Sozialhilfe umgehend geprüft.
Weitere Informationen zur Sozialhilfe finden sie unter Gesellschaft / Sicherheit – Unterstützung / Sozialhilfe – finanzielle Sozialhilfe neues Fenster.
Für eine Neuanmeldung oder für Informationen zum Anspruch auf Sozialhilfeleistungen müssen Sie bei den Sozialen Diensten persönlich zu folgenden Zeiten vorbeikommen (ohne Voranmeldung):
Montag bis Donnerstag von 13.30 – 16.30 Uhr, Einlass bis 16.15 Uhr
Brühlgasse 1, 9004 St.Gallen
Für die Neuanmeldung ist ein gültiger Personalausweis erforderlich.
Das weitere Vorgehen wird anlässlich eines persönlichen Gesprächs dargestellt. Das Gespräch findet auf Deutsch statt.
Jede Sozialhilfe beziehende Person hat eine zuständige Sozialberaterin oder einen zuständigen Sozialberater. Das gilt auch für Geflüchtete aus der Ukraine. Diese Bezugspersonen können telefonisch oder per E-Mail (vorname.name@stadt.sg.ch) kontaktiert werden. Persönliche Besprechungen sind auf Termin möglich und vereinbarte Termine müssen wahrgenommen werden. Auch private Bezugspersonen von Schutzbedürftigen können sich an die zuständige Sozialberaterin oder Sozialberater wenden, sofern die Schutzbedürftigen dafür das Einverständnis gegeben haben.
Die Sozialen Dienste beraten zu allgemeinen Fragen zum Aufenthalt in der Schweiz und unterstützen die Schutzbedürftigen dem jeweiligen Stand der geltenden Rahmenbedingungen entsprechend bei Fragen im Zusammenhang mit Wohnen, Gesundheit, Spracherwerb, Arbeit, Beschulung der Kinder, Versicherungsschutz, usw.
Ein Krankenversicherungsschutz wird rückwirkend auf das Datum der Schutzgewährung bzw. Registratur gewährt. Der Versicherungsschutz muss nach Gewährung des Schutzstatus S selbständig abgeschlossen werden. Geflüchtete, die Asyl-Sozialhilfe beziehen, werden entsprechend informiert und angemeldet. Dabei wird ein Hausarzt- oder HMO-Modell mit Unfalleinschluss und Franchise von CHF 300 (Erwachsene) gewählt.
Bezüglich Zahnarzt gilt: Beim Schutzstatus S handelt es sich um einen rückkehrorientierten Aufenthalt in der Schweiz von geflüchteten Personen. Die Sozialhilfe finanziert Behandlungen zur Herstellung der Kaufähigkeit und Schmerzfreiheit sowie Notfallbehandlungen. Erwachsene berücksichtigen eine Zahnarztpraxis in der Stadt St.Gallen. Kinder besuchen die Kinder- und Jugendzahnklinik der Stadt St.Gallen. Die Notwendigkeit einer grösseren Zahnbehandlung wird bei Kindern durch die Kinder- und Jugendzahnklinik und bei Erwachsenen durch die Vertrauenszahnärztin beurteilt.
Der Erwerb der deutschen Sprache steht im Vordergrund. Der Besuch einer akkreditierten Deutschschule wird in Absprache mit der zuständigen Sozialberaterin oder dem zuständigen Sozialberater finanziert.
Personen mit Schutzstatus S dürfen arbeiten, wenn die entsprechende Tätigkeit bewilligt ist. In der Regel ist der Erwerb der deutschen Sprache Voraussetzung für die Aufnahme einer Erwerbsarbeit.
Voraussetzung für die Erteilung einer Arbeitsbewilligung ist, dass der Lohn orts- und branchenüblich ist. Der Antrag für die Bewilligung muss vom Arbeitgeber an das Migrationsamt gestellt werden. Das Amt für Arbeit prüft den Antrag. Sind alle Unterlagen vorhanden, kann dieses innerhalb von wenigen Tagen über die Bewilligung entscheiden.
Das kantonale Amt für Arbeit gibt Auskunft über Arbeiten in der Schweiz neues Fenster.
Eine Übersicht über Hilfsangebote für Flüchtlinge und gemeinnützige Akteure, zeigt die Onlineplattform www.ankommen-sg.ch neues Fenster. Die Seite wird von der städtischen Integrationsstelle zusammen mit lokalen Organisationen und Hilfswerken geführt und laufend ergänzt.
Kinder und Jugendliche, die aus der Ukraine geflüchtet sind, müssen zur Schule gehen. Sie werden in den Klassen in ihrem Wohnquartier integriert. Bei Fragen rund um die Beschulung stehen die einzelnen Schulleitungen zur Verfügung. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Dienststelle Schule und Musik, sum@stadt.sg.ch, Tel. +41 71 224 53 11.
Die Sozialen Dienste geben Hilfestellung bei der Anmeldung zum Schulbesuch und stellen diesen sicher.
Bei einer konkreten Gefahr alarmieren die Behörden die Bevölkerung mittels Sirenen und geben die Verhaltensanweisungen über Radio und Alertswiss bekannt. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) empfiehlt, die Alarmierungs-App Alertswiss auf dem Smartphone zu installieren.
Alertswiss – www.alert.swiss neues FensterViele etablierte Spendenorganisationen sammeln momentan für die betroffenen Menschen in der Ukraine – so zum Beispiel das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) neues Fenster und die Glückskette neues Fenster.
Die Zertifizierungsstelle für Non-Profit-Organisationen Zewo hat eine Liste an vertrauenswürdigen Hilfswerken neues Fenster publiziert, die für die Ukraine sammeln. Diese Hilfswerke werden regelmässig auf den zweckbestimmten und effizienten Einsatz der Spenden kontrolliert.
