St.Gallen strebt einen stadtgerechten Verkehr und keine verkehrsgerechte Stadt an. Der städtische Verkehr hat sich den Bedürfnissen der Stadt als Ganzes unterzuordnen. In diesem Sinne werden der öffentliche Verkehr sowie der sogenannte Langsamverkehr gefördert. Der motorisierte Individualverkehr prägt das Strassenbild jedoch trotzdem und führt in einigen Gebieten zu Lärm- und Luftschadstoffbelastungen. Der Verkehr wird möglichst auf die Hauptachsen konzentriert, um die Wohngebiete vor den negativen Auswirkungen zu entlasten und zu schützen.
Angebotswünsche aus den Quartieren zu Themen wie Begegnungszonen, Tempo 30 o.ä. werden idealerweise über den Quartierverein bei der Stadt platziert. Alternativ kann ein Schreiben mit mindestens 20 Mitinitiantinnen und Mitinitianten an die Direktion Planung und Bau zur Prüfung eingereicht werden.
Das Mobilitätskonzept verfolgt drei aufeinander abgestimmte Stossrichtungen:
1. Verkehr vermeiden
Ziel: Reduktion der Anzahl Wege um 10%
Massnahmen:
- Innere Verdichtung (Stadt der kurzen Wege)
- Home Office
- Verhaltensänderung
- Mobility Pricing
- Smart City
- Autoarmes und autofreies Wohnen
- City Logistik
2. Verkehr verlagern
Ziel: Anzahl Wege des öV um die Hälfte ausweiten, den Fussverkehr um einen Drittel erhöhen und den Veloverkehr verdoppeln
Massnahmen:
- Förderung des öV
- Förderung des Veloverkehrs
- Förderung des Fussverkehrs
- Parkplatz-Bewirtschaftung
3. Verkehr verträglicher gestalten
Ziel: verträgliche Abwicklung des verbleibenden Verkehrs (motorisierter Individualverkehr MIV)
Massnahmen:
- Strassenraumgestaltung
- Verkehrsmanagement
- Ausbau Verkehrssicherheit / anwohnerverträglicher Verkehr
- Lärmschutz
- Mobilitätsberatung
Im Frühjahr 2010 haben die Stimmberechtigten der Stadt St.Gallen das «Reglement für eine nachhaltige Verkehrsentwicklung» angenommen. Sie haben damit ein klares Bekenntnis zur verstärkten Förderung des öffentlichen Verkehrs sowie des Fuss- und Veloverkehrs abgegeben.