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Parkieren

Parkplätze sind auch in der Stadt St.Gallen zu gewissen Zeiten Mangelware. Aus diesem Grund ist die Parkierdauer je nach Gebiet limitiert. Im Stadtzentrum stehen vorwiegend Kurzzeitparkplätze zur Verfügung. Ergänzt werden diese durch die Parkhäuser rund um die Altstadt.
In den Wohnquartieren werden Anwohnerinnen und Anwohner bevorzugt. Sie haben die Möglichkeit, eine Dauerparkier-Bewilligung in der Erweiterten Blaue Zone (EBZ) zu erwerben. Für einzelne Tage oder für Gäste können in der EBZ Tagesbewilligungen gekauft werden. Pendler können mit einer speziellen Monatskarte in der EBZ unbeschränkt parkieren.
EBZ-Bewilligungen sind keine Garantie für einen Parkplatz. Zudem gehen polizeiliche Anordnungen, Vorschriftssignale (Fahrverbote usw.) sowie vorübergehende Verfügungen von Parkeinschränkungen (z.B. Baustellen, Schneeräumung usw.) der EBZ-Bewilligung vor.
Parkmöglichkeiten in der Stadt St.Gallen
- Parkfelder mit Parkuhren
- Blaue Zone
- Erweiterte Blaue Zone (EBZ)
- Dauerparking Kreuzbleiche und private Parkhäuser
Parkieren für Umzugsarbeiten
Für die Freihaltung von öffentlichen Parkplätzen bei privaten Umzügen ist die Stadtpolizei zu avisieren. Die Signalisationen können bei der Stadtpolizei gegen eine Gebühr über 071 224 61 28 (Bürozeiten) bestellt werden.
Weitere Informationen
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Flyer Parkieren in St.Gallen (1036 kB, PDF) | 15.06.2015 |
Servicespalte

Öffnungszeiten Verkehrsbewilligungen
Montag bis Mittwoch
07.30 - 17.00
Donnerstag
07.30 - 18.00
Freitag
07.30 - 16.30