Ob Velo, Bus oder Auto: Die Stärken der einzelnen Verkehrsmittel sollen optimal eingesetzt werden. Das ist ein Grundpfeiler des städtischen Mobilitätskonzepts 2040. Im Jahr 2010 haben sich die Stadtsanktgaller Stimmberechtigten dafür ausgesprochen, dass der öffentliche Verkehr sowie der Fuss- und Veloverkehr gefördert werden und der motorisierte Individualverkehr (MIV) nicht weiter zunehmen soll.
Fördergelder für Elektromobilität
Der verbleibende motorisierte Individualverkehr soll gemäss Energiekonzept 2050 bis zum Jahr 2050 vollständig elektrisch betrieben werden. Die Stadt fördert die Elektromobilität mit Förderbeiträgen für E-Nutzfahrzeuge (inkl. E-Cargobikes), Elektromotorräder und Ladestationen.
Mobilitätsmarkt: Angebote entdecken und ausprobieren
Wie clevere Mobilität funktioniert, zeigt der Mobilitätsmarkt, den die Stadt St.Gallen jährlich im September veranstaltet. Das Motto: «entdecken, ausprobieren – clever und nachhaltig ans Ziel kommen».
Elektromobilität
Elektrofahrzeuge sind insbesondere für den städtischen Raum eine sinnvolle Lösung, denn sie sind leiser als herkömmliche Fahrzeuge, verbrauchen weniger Energie und stossen keine Schadstoffe aus. Reichweiten von 200 bis 500 km sind möglich – mehr als genug für die durchschnittlich gefahrene Tagesdistanz von rund 40 km.
Die Stadt St.Gallen fördert den Kauf und das Leasing von neuen E-Nutzfahrzeugen für die gewerbliche Nutzung durch Unternehmen mit Sitz oder Zweigniederlassung in der Stadt St.Gallen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Informationen dazu finden Sie im Merkblatt.
Die Förderung von Elektro-Personenwagen wurde per 1. Juli 2022 aufgehoben. Elektrische Nutzfahrzeuge (insbesondere Lieferwagen) für den gewerblichen Einsatz werden weiterhin unterstützt.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Kauf und Leasing von neuen Nutzfahrzeugen für die gewerbliche Nutzung durch Unternehmen mit Sitz oder Zweigniederlassung in der Stadt St.Gallen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist.
Es handelt sich um:
- einen rein elektrisch betriebenen Transportmotorwagen der Klasse N1
- ein rein elektrisch angetriebenes Leichtmotorfahrzeug (≤ 45 km/h) der Klasse L6e.
- ein rein elektrisch angetriebenes Motorrad
- ein elektrisch betriebenes Lastenfahrrad (E-Cargobike)
Wie hoch ist der Förderbeitrag?
- Transportmotorwagen mit rein elektrischem Antrieb: CHF 5’000
- Elektrisch angetriebene Leichtmotorfahrzeuge (≤ 45 km/h): CHF 2‘500
- Elektrisch angetriebene Motorräder: CHF 1’500
- Elektrisch angetriebene Lastenfahrräder: CHF 1‘000
Der Beitrag beträgt höchstens 15 Prozent des Kaufpreises für die Grundausstattung zuzüglich allfälliger Batteriemieten für vier Jahre. Bei Leasing wird der Beitrag in vier Raten jeweils zu Beginn eines Vertragsjahres ausbezahlt. Es muss belegt werden, dass der Leasingvertrag noch aktiv ist.
Kontaktieren Sie uns vor der Unterzeichnung des Kaufvertrags unter Tel. +41 71 224 56 76 oder umwelt.energie@stadt.sg.ch
Die Stadt St.Gallen fördert den Kauf und das Leasing von neuen Motorrädern für gewerbliche oder private Nutzung durch Firmen und Privatpersonen mit (Wohn-)Sitz in der Stadt St.Gallen, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Motorräder der Führerausweiskategorie A oder A1, die ausschliesslich elektrisch angetrieben sind und deren Neupreis unter CHF 20‘000 liegt
- Motorräder: CHF 1'500
Der Beitrag beträgt höchstens 15 Prozent des Kaufpreises für die Grundausstattung zuzüglich allfälliger Batteriemieten für vier Jahre. Bei Leasing wird der Beitrag in vier Raten jeweils zu Beginn eines Vertragsjahres ausbezahlt. Es muss belegt werden, dass der Leasingvertrag noch aktiv ist.
Kontaktieren Sie uns vor der Unterzeichnung des Kaufvertrags unter Tel. +41 71 224 56 76 oder umwelt.energie@stadt.sg.ch.
Die Stadt St.Gallen fördert über den reinen Privatgebrauch hinausgehend nutzbare Ladestationen für Elektrofahrzeuge, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Informationen dazu finden Sie im Merkblatt.
Für öffentlich zugängliche Ladestationen, die dem Zugangssystem Ost-mobil angeschlossen sind, werden höhere Förderbeiträge ausbezahlt.
Wie hoch ist der Förderbeitrag?
Maximal 50 Prozent der Installationskosten, höchstens jedoch CHF 100 pro kW maximale Ausgangsleistung. Bei Ladestationen, welche im Ostmobil-System eingetragen sind, beträgt der Beitrag CHF 150 pro kW maximale Ausgangsleistung.
Kontaktieren Sie uns vor Beginn der Arbeiten unter Tel. +41 71 224 56 76 oder umwelt.energie@stadt.sg.ch
Merkblatt Förderbeiträge Ladestationen
Fuss- und Veloverkehr
Der Fuss und Veloverkehr ist für die umweltfreundliche Mobilität in der Stadt zentral. Die entsprechenden Netze werden laufend verbessert und ausgebaut.
Fuss- und VeloverkehrÖffentlicher Verkehr
Die Stadt St.Gallen ist durch den öffentlichen Verkehr sehr gut erschlossen. Züge, Postautos und Busse verkehren im dichten Takt. Die Verkehrsbetriebe St.Gallen /VBSG) bringen täglich knapp 70'000 Fahrgäste sicher ans Ziel.
Öffentlicher VerkehrWeitere Informationen
- www.sgsw.ch – Jetzt umsteigen auf Elektromobilität neues Fenster
- www.ost-mobil.ch – Umweltverträgliche Mobilität in der Ostschweiz neues Fenster
- www.mobility.ch – Mobility Carsharing neues Fenster
- www.2em.ch - Carsharing zwischen Privatpersonen neues Fenster
- www.ecodrive.ch – Emissionsarm fahren neues Fenster
- www.reifenetikette.ch – Schneller bremsen, leiser fahren, Treibstoff sparen neues Fenster
- www.clemo.ch – Mobilitätsberatung für Unternehmen neues Fenster
- www.cleanfleet.ch - Clean Fleet, Programm für umweltfreundliche Fahrzeugflotten neues Fenster