Mit Förderbeiträgen aus dem Energiefonds unterstützt die Stadt St.Gallen Massnahmen, die den Zielen des städtischen Energiekonzepts 2050 neues Fenster dienen. Mit diesem richtet die Stadt ihre Energiepolitik auf Energieeffizienz, erneuerbare Energien und das Ziel der Klimaneutralität aus.
Die Dienststelle Umwelt und Energie neues Fenster der Stadt St.Gallen verwaltet den Energiefonds und bietet kostenlose Energieberatungen neues Fenster an – im Büro an der Vadianstrasse 6, online oder per Telefon. Die finanzielle Unterstützung von Massnahmen ist im Energiefondsreglement neues Fenster geregelt.
Hier erfahren Sie, welche Massnahmen wie gefördert werden und wie Sie Fördergelder beantragen können:
Wärme
Die Stadt St.Gallen fördert Massnahmen zur Wärmedämmung an bestehenden Gebäuden, sofern keine Förderung durch den Kanton St.Gallen neues Fenster erfolgt. Infrage kommen zum Beispiel der Fensterersatz oder die Isolation gegen unbeheizte Räume (Keller und Estrich). Ökologische Dämmstoffe wie Zellulosefasern oder Schafwolle werden zusätzlich gefördert.
Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt, den Förderantrag können Sie über dieses Formular neues Fenster stellen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Umwelt und Energie neues Fenster.
Die Stadt St.Gallen fördert den Ersatz von Ölheizungen, Gasheizungen und Elektroheizungen durch den Anschluss an die Fernwärmeversorgung neues Fenster – und ausserhalb des Fernwärmegebiets durch den Anschluss an einen Nahwärmeverbund (siehe unten: «Wärmeverteilnetze») oder die Umstellung auf erneuerbares Heizen mit Erdsonden-Wärmepumpe (siehe unten: «Erdwärme»).
Weitere Informationen finden Sie in den Merkblättern. Zum Fernwärmeanschluss erhalten Sie eine Beratung bei den St.Galler Stadtwerken neues Fenster. Den Förderantrag für Erdwärme und den Ersatz von Elektroheizungen können Sie über dieses Formular neues Fenster stellen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Umwelt und Energie neues Fenster.
Die Stadt St.Gallen fördert die Installation von Erdsonden-Wärmepumpen bei bestehenden Gebäuden. Wird der Heizungsersatz durch eine Erdwärmepumpe kombiniert mit einer förderberechtigten Massnahme zur Wärmedämmung, verdoppelt sich der Grundbeitrag. Im Fernwärmegebiet werden Erdsonden-Wärmepumpen nicht gefördert.
Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt, den Förderantrag können Sie über dieses Formular neues Fenster stellen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Umwelt und Energie neues Fenster.
Die Stadt St.Gallen fördert Warmwasser-Solaranlagen (thermische Solaranlagen), wenn sie auf bestehenden Bauten installiert werden und bei einem Heizungsersatz nicht gemäss kantonalem Energiegesetz nötig sind.
Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt, den Förderantrag können Sie über dieses Formular neues Fenster stellen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Umwelt und Energie neues Fenster.
Die Stadt St.Gallen fördert Wärmeverteilnetze. Der Bau und der Anschluss werden mit Fördergeldern aus dem Energiefonds unterstützt. Voraussetzung ist, dass die Wärmequelle mindestens zur Hälfte CO2-neutral betrieben wird.
Die St.Galler Stadtwerke neues Fenster beraten und begleiten Sie bei der Wahl und Planung der geeigneten Wärmelösung.
Die Stadt St.Gallen fördert die Errichtung von Wärmerückgewinnungsanlagen für Gebäude und gewerbliche Anlagen. Dazu zählen Komfortlüftungen und weitere Einrichtungen zur Nutzung von Abwärme.
Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt, den Förderantrag können Sie über dieses Formular neues Fenster stellen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Umwelt und Energie neues Fenster.
Umwelt und Energie Stadt St.Gallen kann ein Sanierungskonzept verlangen, wenn mehrere förderberechtigte Massnahmen aufeinander abzustimmen sind. Die Stadt St.Gallen fördert die Baubegleitung durch eine ausgewiesene Fachperson bei der Sanierung von selbst genutztem Wohneigentum. Voraussetzung dafür ist, dass ein vom Kanton St.Gallen gefördertes Konzept zur Gebäudemodernisierung neues Fenster vorliegt.
Den Förderantrag für eine Baubegleitung können Sie über dieses Formular neues Fenster stellen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Umwelt und Energie neues Fenster.
Strom
Die Stadt St.Gallen fördert die Installation von PV-Anlagen bis 100 kWp – ergänzend zum Beitrag des Bundes. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Solarstromanlage nicht für den Eigenbrauch optimiert ist, sondern die Dachfläche so weit wie möglich nutzt. Der städtische Förderbeitrag entspricht 50 Prozent des Leistungsbeitrags der «Einmalvergütung für kleine PV-Anlagen» (KLEIV), der via Pronovo neues Fenster vergütet wird. PV-Anlagen in Kombination mit Dachbegrünungen, die für die Biodiversität wertvoll sind, werden zusätzlich gefördert.
Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt. Beantragen Sie zunächst die Förderung durch Pronovo neues Fenster. Für den Förderbeitrag der Stadt St.Gallen senden Sie das pronovo-Dokument per E-Mail an Umwelt und Energie. Dort erhalten Sie auf Wunsch auch eine Beratung neues Fenster.
- sonnendach.ch: Solarpotenzial Ihres Hauses neues Fenster
- EnergieSchweiz: In 7 Schritten zu Ihrer Photovoltaikanlage neues Fenster
- Energieagentur St.Gallen: Biodiversität, PV-Strom und Regenwasserretention auf Flachdächern neues Fenster
- Kanton St.Gallen: Solaranlagen auf schützenswerten Bauten neues Fenster
- GreenPV: Broschüre zur Fassadengestaltung mit PV und Begrünung neues Fenster
- Förderung Dachbegrünung: Fonds für ökologische Ausgleichsmassnahmen neues Fenster
Die Stadt St.Gallen fördert den Bau von Blockheizkraftwerken (BHKW). Diese werden auch Wärme-Kraft-Kopplungsanlagen (WKK) genannt und produzieren gleichzeitig Wärme und Strom. Dadurch wird der Brennstoff – Erdgas oder Biogas – besonders effizient genutzt. Voraussetzung für die Förderung von WKK-Anlagen ist ein Gesamtwirkungsgrad von mindestens 85 Prozent.
Weitere Informationen erhalten Sie bei den St.Galler Stadtwerken neues Fenster.
Die Stadt St.Gallen fördert den Ersatz von elektrisch betriebenen Geräten und Anlagen in Industrie und Gewerbe, wenn dadurch jährlich mindestens 2000 kWh Energie eingespart wird. Der Förderbeitrag beträgt 4 Rappen pro Kilowattstunde, die über die Nutzungsdauer der neuen Anlage eingespart werden.
Weitere Informationen finden Sie im Energiefondsreglement (3.3). Bei Interesse kontaktieren Sie bitte Umwelt und Energie neues Fenster.
Mobilität
Die Stadt St.Gallen fördert die Installation von Ladestationen für Elektrofahrzeuge. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die E-Ladestation rund um die Uhr für die öffentliche Nutzung zur Verfügung steht und auf einer öffentlichen Plattform sichtbar ist. Für Elektro-Ladestationen, die Ost-mobil neues Fenster, dem Ostschweizer Netzwerk für E-Mobilität angeschlossen sind, werden höhere Förderbeiträge ausbezahlt.
Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt, den Förderantrag können Sie über dieses Formular neues Fenster stellen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Umwelt und Energie neues Fenster oder die St.Galler Stadtwerke neues Fenster.
Die Stadt St.Gallen fördert den Kauf und das Leasing von neuen E-Nutzfahrzeugen für die gewerbliche Nutzung durch Unternehmen mit Sitz oder Zweigniederlassung in der Stadt St.Gallen. Gefördert werden:
- rein elektrisch betriebene Transportfahrzeuge (E-Transporter) der Klasse N1
- rein elektrisch angetriebene Leichtmotorfahrzeuge (≤ 45 km/h) der Klasse L6e
- rein elektrisch angetriebene Motorräder
- elektrisch betriebene Lastenvelos (E-Cargobikes)
Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt, den Förderantrag können Sie über dieses Formular neues Fenster stellen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Umwelt und Energie neues Fenster.
Die Stadt St.Gallen fördert den Kauf und das Leasing von neuen, rein elektrisch angetriebenen Motorrädern und Lastenfahrrädern. Cargobikes für Unternehmen gehören in den Förderbereich «gewerbliche Elektrofahrzeuge» (siehe Abschnitt oben). Bei Privatpersonen ist für die Förderung von Lastenvelos Voraussetzung, dass sich in ihrem Haushalt kein Auto befindet. Auch Genossenschaften und Wohnsiedlungen können von Fördergeldern profitieren.
Den Förderantrag können Sie über dieses Formular neues Fenster stellen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Umwelt und Energie neues Fenster.
Ernährung, Konsum, Kreislaufwirtschaft
Die Stadt St.Gallen fördert Projekte im Bereich Konsum und Ressourcen, die der Umsetzung des Energiekonzepts 2050 neues Fenster dienen und auf Stadtgebiet umgesetzt werden. Die Höhe des einmaligen Beitrags hängt davon ab, wie hoch die Projektkosten und der Wert für das Energiekonzept 2050 sind und ob Beiträge Dritter gesprochen werden. Die Förderung richtet sich an juristische Personen, die ihren Sitz oder eine Zweigniederlassung in der Schweiz haben und im Kanton St.Gallen wegen Gemeinnützigkeit steuerbefreit sind.
Energiekonzept 2050, Handlungsfelder im Bereich Konsum und Ressourcen:
- Klimafreundliche Ernährung
- Kreislaufwirtschaft im Bereich Konsumgüter
- Kreislaufwirtschaft im Bau- und Immobilienwesen
- Ressourceneffizienz von Produktionsprozessen
- Dekarbonisierung im Dienstleistungssektor
Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt. Bei Interesse kontaktieren Sie Umwelt und Energie Stadt St.Gallen bitte über dieses Formular neues Fenster.
Die Stadt St.Gallen fördert längerfristige Angebote im Bereich Konsum und Ressourcen mit mehrjährigen Betriebsbeiträgen. Voraussetzung ist, dass das Angebot zur Erreichung mindestens eines der Ziele gemäss Energiekonzept 2050 neues Fenster beiträgt. Die Förderung richtet sich an juristische Personen, die ihren Sitz oder eine Zweigniederlassung in der Schweiz sowie eine Betriebsstätte in der Stadt St.Gallen haben und im Kanton St.Gallen wegen Gemeinnützigkeit steuerbefreit sind. Die Betriebsbeiträge dienen der Deckung von Kosten, die nicht durch Einnahmen oder andere Förderbeiträge gedeckt werden können.
Energiekonzept 2050, Handlungsfelder im Bereich Konsum und Ressourcen:
- Klimafreundliche Ernährung
- Kreislaufwirtschaft im Bereich Konsumgüter
- Kreislaufwirtschaft im Bau- und Immobilienwesen
- Ressourceneffizienz von Produktionsprozessen
- Dekarbonisierung im Dienstleistungssektor
Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt. Bei Interesse kontaktieren Sie Umwelt und Energie Stadt St.Gallen bitte über dieses Formular neues Fenster.
Die Stadt St.Gallen fördert Studien und Abklärungen, wenn sie der Umsetzung des Energiekonzepts 2050 neues Fenster dienen. Die Höhe des Förderbeitrags hängt davon ab, wie hoch die Projektkosten und der Wert für das Energiekonzept 2050 sind und ob Beiträge Dritter gesprochen werden.
Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt. Bei Interesse kontaktieren Sie Umwelt und Energie Stadt St.Gallen bitte über dieses Formular neues Fenster.
Die Stadt St.Gallen fördert Innovationen und Pilotprojekte, wenn sie der Umsetzung des Energiekonzepts 2050 neues Fenster dienen. Die Höhe des Förderbeitrags hängt davon ab, wie hoch die Projektkosten und der Wert für das Energiekonzept 2050 sind und ob Beiträge Dritter gesprochen werden.
Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt. Bei Interesse kontaktieren Sie Umwelt und Energie Stadt St.Gallen bitte über dieses Formular neues Fenster.
Die Stadt St.Gallen fördert Veranstaltungen und PR-Massnahmen, wenn sie im Zusammenhang mit dem Energiekonzept 2050 neues Fenster stehen. Voraussetzung für diese Unterstützung im Bereich Öffentlichkeitsarbeit ist, dass die Anlässe bzw. Massnahmen in der Stadt St.Gallen durchgeführt werden und für Personen und Organisationen, die in St.Gallen zu Hause sind, kostenlos oder vergünstigt zugänglich sind.
Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt. Bei Interesse kontaktieren Sie Umwelt und Energie Stadt St.Gallen bitte über dieses Formular neues Fenster.
