Kennzeichnung
Blaue Bodenmarkierung und Signal «Parkieren mit Parkscheibe» mit dem Zusatz des Sektors und der Beschränkung Montag bis Samstag, mit Bewilligung uneingeschränkt, bewilligungspflichtiges Nachtparkieren.
Bewilligungspflichtige Zeiten
In der Erweiterten Blauen Zone besteht grundsätzlich eine Bewilligungspflicht. Es wird unterschieden zwischen dem Tag und der Nacht.
Tag: 8 Uhr bis 19 Uhr
Nacht: 19 Uhr bis 8 Uhr
Ausnahmen: Von der Bewilligungspflicht ausgenommen ist der Sonn- und Feiertag in der Zeit von 8 – 19 Uhr. Während dieser Zeit kann, gratis in der EBZ parkiert werden.
Einmal pro Woche kann über Nacht (19 Uhr bis morgens 8 Uhr) ohne Bewilligung parkiert werden. Ab dem zweiten Mal ist eine Bewilligung erforderlich.
Parkscheibe
Mit der Parkscheibe kann in der EBZ tagsüber zeitlich beschränkt (mindestens eine Stunde) parkiert werden.
Achtung: Die Parkscheibe berechtigt nicht zu zeitlich beschränktem Parkieren über Nacht (19 Uhr abends bis 8 Uhr morgens). Wenn sie regelmässig (mehr als ein Mal pro Woche) nachts in der EBZ parkieren, benötigen Sie dafür eine Nachtparkierbewilligung.
Parkscheibe richtig einstellenWelche Arten von Bewilligungen bietet die EBZ?
Sie berechtigt Anwohnerinnen und Anwohner, die innerhalb des vorgegebenen Sektors ihren Wohnsitz haben und bei den städtischen Bevölkerungsdiensten gemeldet sind, zum zeitlich unbeschränkten Parkieren in der Erweiterten Blauen Zone.
Bezug
Für das Lösen einer Anwohnerbewilligung benötigt man die Freischaltung im digitalen System Parkingpay. Dafür füllen Sie untenstehendes Formular "Antrag zur Erteilung der EBZ-Anwohnerbewilligung" mit den benötigten Angaben aus und reichen es ein. Nach der Freischaltung kann die Bewilligung online selber gelöst werden. Bei allfälligen Mutationen melden Sie sich beim Schalter Verkehrsbewilligungen, Stadtpolizei St.Gallen.
Kosten
CHF 30.00 pro Monat (nur Tag, 8 Uhr bis 19 Uhr)
CHF 40.00 pro Monat (kombiniert, Tag und Nacht)
Richtigen Sektor finden
Sektorbroschüren
- EBZ-Broschüre Sektor 1 (1463 kB, PDF, 29.10.2024)
- EBZ-Broschüre Sektor 2 (585 kB, PDF, 29.10.2024)
- EBZ-Broschüre Sektor 3 (594 kB, PDF, 29.10.2024)
- EBZ-Broschüre Sektor 4 (631 kB, PDF, 29.10.2024)
- EBZ-Broschüre Sektor 5 (1407 kB, PDF, 29.10.2024)
- EBZ-Broschüre Sektor 6 (1074 kB, PDF, 29.10.2024)
- EBZ-Broschüre Sektor 7 (669 kB, PDF, 29.10.2024)
- EBZ-Broschüre Sektor 8 (777 kB, PDF, 29.10.2024)
- EBZ-Broschüre Sektor 9 (916 kB, PDF, 29.10.2024)
- EBZ-Broschüre Sektor 10 (973 kB, PDF, 29.10.2024)
- EBZ-Broschüre Sektor 12 (736 kB, PDF, 29.10.2024)
- EBZ-Broschüre Sektor 15 (818 kB, PDF, 29.10.2024)
- EBZ-Broschüre Sektor 16 (563 kB, PDF, 29.10.2024)
- EBZ-Broschüre Sektor 17 (695 kB, PDF, 29.10.2024)
- EBZ-Broschüre Sektor 18 (588 kB, PDF, 29.10.2024)
- EBZ-Broschüre Sektor 19 (610 kB, PDF, 29.10.2024)
- EBZ-Broschüre Sektor 20 (448 kB, PDF, 29.10.2024)
Sie ermöglicht allen Personen das nächtliche Parkieren von 19 Uhr bis 8 Uhr in der Erweiterten Blaue Zone.
Bezug
- Stadtpolizei St.Gallen, Schalter Verkehrsbewilligungen
- Am Desktop über www.parkingpay.ch neues Fenster
- ParkingPay-App (für iOS: App Store neues Fenster)
- ParkingPay-App (für Android: Play Store neues Fenster)
Kosten
CHF 30.00 pro Monat
Sie ermöglicht allen Personen zeitlich unbeschränktes Parkieren in der Erweiterten Blaue Zone (ohne Sektor 20).
Bezug
- Stadtpolizei St.Gallen, Schalter Verkehrsbewilligungen
- Am Desktop über www.parkingpay.ch neues Fenster
- ParkingPay-App (für iOS: App Store neues Fenster)
- ParkingPay-App (für Android: Play Store neues Fenster)
Kosten
CHF 150.00 pro Monat (nur Tag, von 8 Uhr bis 19 Uhr)
CHF 160.00 pro Monat (kombiniert, Tag und Nacht)
Sie ermöglicht unbeschränktes Parkieren während 24h in der Erweiterten Blauen Zone (ohne Sektor 20).
Bezug
- Am Desktop über www.parkingpay.ch neues Fenster
- ParkingPay-App (für iOS: App Store neues Fenster)
- ParkingPay-App (für Android: Play Store neues Fenster)
- TWINT (QR-Code siehe Downloads)
Kosten
CHF 10.00 pro Tag
Keine Parkplatzgarantie
EBZ-Bewilligungen sind keine Garantie für einen Parkplatz. Zudem gehen polizeiliche Anordnungen, Vorschriftssignale (Fahrverbote usw.) sowie vorübergehende Verfügungen von Parkeinschränkungen (z.B. Baustellen, Schneeräumung usw.) der EBZ-Bewilligung vor.
