Kennzeichnung
Blaue Bodenmarkierung und Signal «Parkieren mit Parkscheibe» mit dem Zusatz des Sektors und der Beschränkung Montag bis Samstag, mit Bewilligung uneingeschränkt, bewilligungspflichtiges Nachtparkieren.
Parkscheibe
Mit der Parkscheibe kann in der EBZ tagsüber zeitlich beschränkt (mindestens eine Stunde) parkiert werden.
Achtung: Die Parkscheibe berechtigt nicht zu zeitlich beschränktem Parkieren über Nacht (19 Uhr abends bis 8 Uhr morgens).
Nächtliches Parkieren in der EBZ kostet ab 1. November 2024
Ab dem 1. November 2024 wird in der Stadt St.Gallen das regelmässige Parkieren in der EBZ zwischen 19 Uhr abends und 8 Uhr morgens gebührenpflichtig. Wer sein Fahrzeug mehr als einmal wöchentlich zwischen 19 Uhr und 8 Uhr in der EBZ abstellt, muss für CHF 30.00 eine Monatsbewilligung erwerben. Personen welche bereits eine Bewilligung für die EBZ besitzen, bezahlen für das regelmässige nächtliche Parkieren CHF 10.00 pro Monat zusätzlich.
Personen mit einer EBZ-Anwohnerbewilligung wird die Bewilligung für das nächtliche Parkieren auf den 1. November 2024 automatisch aufgeschaltet. Diese Personen werden mit einem Brief vorgängig informiert. Sollten Personen mit einer Anwohnerbewilligung widererwarten ihr Fahrzeug nicht mehr als einmal in der Woche – inklusive Wochenende – zwischen 19 Uhr und 8 Uhr in der EBZ parkieren, dürfen sie sich unter verkehrsbewilligungen.polizei@stadt.sg.ch, melden und die Bewilligung für nächtliches Parkieren abbestellen.
Mit der automatischen Aufschaltung der Bewilligung für das regelmässige nächtliche Parkieren soll verhindert werden, dass Anwohnende ab dem 1. November 2024 wegen einer fehlenden Bewilligung gebüsst werden.
Ab Ende Oktober 2024 werden die Stelen, welche eingangs der EBZ auf die Parkregeln hinweisen, mit den entsprechenden Informationen angepasst. Erstmals werden die Stelen auch mit einem QR-Code versehen, welcher auf diese Website verweist und damit weitere Informationen zu den Regeln in der EBZ liefert.
Welche Arten von Bewilligungen bietet die EBZ?
Sie berechtigt Anwohnerinnen und Anwohner, die innerhalb des vorgegebenen Sektors ihren Wohnsitz haben und bei den städtischen Bevölkerungsdiensten gemeldet sind, zum zeitlich unbeschränkten Parkieren in der Erweiterten Blauen Zone.
Bezug
Für das Lösen einer Anwohnerbewilligung benötigt man die Freischaltung im digitalen System Parkingpay. Dafür füllen Sie untenstehendes Formular "Antrag zur Erteilung der EBZ-Anwohnerbewilligung" mit den benötigten Angaben aus und reichen es ein. Nach der Freischaltung kann die Bewilligung online selber gelöst werden. Bei allfälligen Mutationen melden Sie sich beim Schalter Verkehrsbewilligungen, Stadtpolizei St.Gallen.
Kosten
CHF 30.00 pro Monat
Richtigen Sektor finden
Sektorbroschüren
- EBZ-Broschüre Sektor 2 (585 kB, PDF, 29.10.2024)
- EBZ-Broschüre Sektor 3 (594 kB, PDF, 29.10.2024)
- EBZ-Broschüre Sektor 4 (631 kB, PDF, 29.10.2024)
- EBZ-Broschüre Sektor 6 (1074 kB, PDF, 29.10.2024)
- EBZ-Broschüre Sektor 7 (669 kB, PDF, 29.10.2024)
- EBZ-Broschüre Sektor 8 (777 kB, PDF, 29.10.2024)
- EBZ-Broschüre Sektor 10 (973 kB, PDF, 29.10.2024)
- EBZ-Broschüre Sektor 12 (736 kB, PDF, 29.10.2024)
- EBZ-Broschüre Sektor 15 (818 kB, PDF, 29.10.2024)
- EBZ-Broschüre Sektor 16 (563 kB, PDF, 29.10.2024)
- EBZ-Broschüre Sektor 17 (695 kB, PDF, 29.10.2024)
- EBZ-Broschüre Sektor 18 (588 kB, PDF, 29.10.2024)
- EBZ-Broschüre Sektor 19 (610 kB, PDF, 29.10.2024)
- EBZ-Broschüre Sektor 20 (448 kB, PDF, 29.10.2024)
Sie ermöglicht allen Personen zeitlich unbeschränktes Parkieren in der Erweiterten Blaue Zone (ohne Sektor 20).
Bezug
- Stadtpolizei St.Gallen, Schalter Verkehrsbewilligungen
- Am Desktop über www.parkingpay.ch
- ParkingPay-App (für iOS: App Store)
- ParkingPay-App (für Android: Play Store)
Kosten
CHF 150.00 pro Monat
Sie ermöglicht unbeschränktes Parkieren während eines Tages in der Erweiterten Blauen Zone (ohne Sektor 20).
Bezug
- Stadtpolizei St.Gallen, Schalter Verkehrsbewilligungen
- Am Desktop über www.parkingpay.ch
- ParkingPay-App (für iOS: App Store)
- ParkingPay-App (für Android: Play Store)
- TWINT (QR-Code siehe Downloads)
Kosten
CHF 10.00 pro Tag
Geschäfte oder Personen, die bei Arbeitseinsätzen zwingend auf zeitlich unbeschränktes Parkieren für eine fahrende Werkstatt oder ein rollendes Lager angewiesen sind, können eine "Handwerkerbewilligung" beziehen.
Mehr dazu unter "Ausnahmebewilligungen"Keine Parkplatzgarantie
EBZ-Bewilligungen sind keine Garantie für einen Parkplatz. Zudem gehen polizeiliche Anordnungen, Vorschriftssignale (Fahrverbote usw.) sowie vorübergehende Verfügungen von Parkeinschränkungen (z.B. Baustellen, Schneeräumung usw.) der EBZ-Bewilligung vor. Die Parkplätze der EBZ sind in der Pfadroute des Winterdiensts enthalten. Parkierte Autos erschweren resp. verunmöglichen aber eine Räumung. Bei intensiven Schneefällen kann es zudem vorkommen, dass aufgrund beschränkter Platzverhältnisse Schnee auf öffentlichen Parkplätzen zwischendeponiert werden muss, damit er später aufgeladen und abgeführt werden kann.