
Finanzielles
Wer sich in einer vorübergehenden oder andauernden finanziellen Notlage befindet und diese trotz eigener Bemühungen nicht oder nicht rechtzeitig beheben kann, hat Anspruch auf finanzielle Hilfe, sofern der Wohnsitz in der Stadt St.Gallen besteht. Die Sozialhilfeleistungen werden individuell berechnet, die Höhe ist abhängig von den persönlichen Verhältnissen, den Lebenshaltungskosten, den Einkommensverhältnissen usw.
Die Sozialen Dienste werden ermächtigt, alle notwendigen Auskünfte bei Drittpersonen oder anderen Stellen einzuholen.
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