Die Stadt St.Gallen vergibt jährlich bis zu acht Werkbeiträge in der Höhe von je CHF 10'000. Ziel ist es, die Entwicklung und Realisierung von neuen, anspruchsvollen und qualitativ hochstehenden Projekten zu ermöglichen.
Zur Bewerbung eingeladen sind Kulturschaffende aus allen Sparten und Bereichen der Kultur, die ihren Wohnsitz in St.Gallen haben oder früher hier wohnten, sich aber vorübergehend zu Studien- und Ausbildungszwecken auswärts aufhalten. Gruppen können berücksichtigt werden, wenn die Mehrheit der Mitglieder in der Stadt wohnhaft ist. Es gibt keine Altersbeschränkung.
Die Bewerbung für einen Werkbeitrag muss online erfolgen. Künstlerische Belege wie Arbeitsproben können zusätzlich auf dem Postweg bei der Dienstelle Kulturförderung eingereicht werden. Die Kommission für Kulturförderung beurteilt die eingegangenen Gesuche und legt dem Stadtrat eine Empfehlung für die Vergabe der Werkbeiträge vor. Absagen werden nicht begründet.
Neben der Beschreibung des Projekts, das mit einem Werkbeitrag ausgezeichnet werden soll, ist eine Dokumentation einzureichen, die Angaben über die künstlerische Ausbildung der beteiligten Personen und deren bisheriges künstlerisches Schaffen enthält. Es handelt sich dabei um Informationen wie Werkabbildungen, Ausstellungslisten, Konzerte, frühere Theater- oder Tanzaufführungen, Atelieraufenthalte, veröffentlichte Bücher, CDs, Texte und ähnliches.
Die Ausschreibung der Werkbeiträge erfolgt jeweils anfangs Jahr.
Die Stadt St.Gallen verleiht alle vier Jahre den Kulturpreis der Stadt St.Gallen. Die nächste Verleihung findet im Jahr 2026 statt. Der Kulturpreis kann an Kulturschaffende aus allen Kulturbereichen, an wissenschaftlich, publizistisch, pädagogisch und sozial Tätige sowie an andere Personen, die sich um die Förderung des allgemeinen kulturellen Lebens der Stadt besondere Verdienste erworben haben, verliehen werden.
Mit dem Kulturpreis können Personen ausgezeichnet werden, die entweder:
- das Bürgerrecht der Stadt St.Gallen besitzen
- hier aufgewachsen sind
- seit mindestens zehn Jahren hier wohnhaft sind
- oder deren Werk für die Stadt St.Gallen von besonderer Bedeutung ist.
Der Preis ist mit CHF 30'000 dotiert und wird an einer öffentlichen Feier übergeben.
Preisträgerinnen und Preisträger
Der Anerkennungspreis wird an Personen verliehen, die sich durch ihr Wirken im kulturellen Bereich besondere Verdienste um die Stadt St.Gallen erworben haben.
Der Preis ist mit CHF 20'000 dotiert und wird alle zwei Jahre zusammen mit den Förderungspreisen verliehen.
Der Anerkennungspreis wird nur an Personen verliehen, welche Bürgerinnen und Bürger der Stadt St.Gallen sind bzw. seit mehreren Jahren in der Stadt St.Gallen wohnhaft sind.
Der Preis wird an die gleiche Person nur einmal verliehen.
Preisträgerinnen und Preisträger
- Manuel Stahlberger, 2023 neues Fenster
- Genossenschaftsbuchhandlung Comedia, 2021 neues Fenster
- Norbert Möslang, 2019 neues Fenster
- Martin Leuthold, 2017 neues Fenster
- Archiv für Frauen-, Geschlechter- und Sozialgeschichte Ostschweiz, 2015 neues Fenster
- Josef Felix Müller und der Vexer Verlag, 2013 neues Fenster
- Jost Hochuli, 2012 neues Fenster
Die Stadt St.Gallen verleiht Förderungspreise an Personen, die durch eigenständige und innovative kulturelle Projekte auf sich aufmerksam gemacht haben. Die Preise sollen zur Fortsetzung und Weiterentwicklung der kulturellen Tätigkeit ermuntern.
Die Förderungspreise sind mit CHF 10‘000 dotiert und werden alle zwei Jahre gemeinsam mit dem Anerkennungspreis an einer öffentlichen Feier verliehen.
Förderungspreise werden an Personen verliehen, welche Bürgerinnen und Bürger der Stadt St.Gallen sind bzw. seit mehreren Jahren in der Stadt St.Gallen wohnhaft sind. Die gleiche Person kann mehrmals mit einem Förderungspreis bedacht werden.