Folgende Voraussetzungen müssen gemäss städtischem Reglement erfüllt sein:
- Das Gesuch wird termingerecht eingereicht. Bei Unterstützungsbeiträgen bis zu CHF 5'000 müssen die Gesuche spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung bei der Kulturförderung eintreffen. Gesuche ab CHF 5'001 können jährlich an drei Terminen (siehe Eingabetermine) eingereicht werden.
- Das Projekt weist einen klaren Ortsbezug auf. Bei Projekt- und Werkbeiträgen muss entweder die Mehrheit der beteiligten Kulturschaffenden in St.Gallen wohnhaft sein oder das Projekt muss einen inhaltlichen Bezug zu der Stadt St.Gallen aufweisen.
- Die Veranstaltung ist öffentlich zugänglich und findet in der Stadt St.Gallen statt.
- Die kulturelle Aktivität bildet den Mittelpunkt und Hauptzweck der Veranstaltung bzw. des Projekts.
- Die Veranstalter erheben einen angemessenen Eintritt.
Die Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller weisen im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit auf die von der Stadt St.Gallen geleistet Unterstützung hin. Nicht unterstützt werden:
- Ausstellungen und Ausstellungskataloge
- Jubiläumsschriften
- Transport- und Reisekosten
- Benefiz- und Gratisveranstaltungen
- Veranstaltungen als Marketinginstrument von Unternehmen und Interessensverbänden
- Veranstaltungen im Rahmen von politischen und religiösen Anlässen
- Abschlussarbeiten und Arbeiten im Rahmen von Ausbildungen
Gestützt auf die Richtlinien der Städte Konferenz Kultur (SKK) des Städteverbandes erfolgt die Beurteilung der Gesuche nach folgenden inhaltlichen Kriterien:
- Professionalität (Künstlerische Berufsausbildung, langjährige Erfahrung, künstlerisches Schaffen ist Haupttätigkeit der Beteiligten, künstlerische Risikobereitschaft etc.)
- Resonanz (bei Medien, Publikum und Fachkreisen)
- Relevanz (setzt sich mit individuell, gesellschaftlich und/oder ästhetisch bedeutsamen Fragen auseinander, ist integrationsfördernd, leistet einen Beitrag an die Kulturvermittlung, fördert die Vernetzung von Kulturschaffenden, leistet einen Beitrag an die Nachwuchsförderung etc.)
- Innovation (neuartige Idee der Umsetzung, eigenständige Präsentation, regt neue Sichtweise an etc.)
- Authentizität (Engagement, künstlerische Glaubwürdigkeit, Kohärenz zwischen Inhalt und Form der Umsetzung, Konsequenz etc.)
Projekte mit einem hohen Eigenwirtschaftlichkeitsgrad (Musical, Kabarett, Revue etc.) werden höchstens mit bescheidenen Beträgen an die Infrastruktur unterstützt.
Das Schwergewicht der städtischen Kulturförderung liegt beim professionellen Kulturschaffen. Laienproduktionen werden mit kleineren Beiträgen an Infrastruktur gefördert, sofern die künstlerische Leitung bei professionellen Kulturschaffenden liegt.
Gesuche bis zu CHF 5'000
Gesuche für Unterstützungsbeiträge bis zu CHF 5'000 können jederzeit eingereicht werden. Bei Veranstaltungen muss das Gesuch spätestens 14 Tage vor der Aufführung bei der Kulturförderung eintreffen. Projekte müssen sich in der Anfangsphase befinden.
Gesuche ab CHF 5'001
Für Gesuche, welche für ein Projekt oder eine Veranstaltung einen Betrag ab CHF 5'001 beantragen, gelten die nachstehenden Eingabetermine.. Bei Veranstaltungen ist die Eingabefrist so zu wählen, dass die Veranstaltung mindestens sechs Wochen nach dem Eingabetermin liegt. Projekte müssen sich in der Anfangsphase befinden. Die Eingabetermine gelten für alle Sparten.
- 20. April
- 20. August
- 20. Dezember
Gesuche für städtische Fördergelder können über dieses Online-Formular eingereicht werden.
Folgende Angaben sind dabei zu erfassen:
- Adresse, Telefon und E-Mail-Adresse der Gesuchstellerin oder des Gesuchstellers
- Kurzbiografien aller mitwirkenden Kulturschaffenden (Ausbildung, künstlerische Tätigkeiten, Wohnort)
- detaillierter Projektbeschrieb (Idee, Konzept, formale Umsetzung, künstlerische Ziele, Besonderheiten etc.)
- Bezug zu St.Gallen
- geplante Werbemassnahmen
- Zeitplan der Projektrealisierung
- Veranstaltungstermine und -orte
- detailliertes Budget (Personal-, Sach- und Materialkosten, Werbung, Gebühren etc.). Bei Veranstaltungen sind ausschliesslich die Kosten relevant, welche unmittelbar die Vorstellungen in der Stadt St.Gallen betreffen. Eine entsprechende Zusammenstellung muss eingereicht werden.
- Finanzierungsplan (Eigenleistungen, geschätzte Einnahmen, Sponsorengelder, Beiträge von Kanton St.Gallen, Stiftungen, Privaten etc.)
- Dokumentationen der jetzigen oder früherer Arbeiten (CD, Textausschnitte, Pressespiegel)
Die Projekte und Veranstaltungen müssen gemäss Beschreibung im Gesuch umgesetzt werden.
Seit dem 1. Juni 2023 ist die regionale Kulturförderorganisation Verein "Kultur St.Gallen Plus" für die Förderung regional bedeutender Projekte und Institutionen zuständig. Projekte und Institutionen, die einen Förderbeitrag von bis zu CHF 10'000 anfragen und regional ausstrahlen werden künftig über den Verein Kultur St.Gallen Plus behandelt. Die Eingabe erfolgt wie bei allen anderen Gesuchen über das Online-Formular. Weitere Informationen wie Voraussetzungen und Beurteilungskriterien sowie Angaben zum Verein entnehmen Sie bitte hier.
Folgende private Förderinstanzen fördern schwerpunktmässig Ostschweizer Kulturprojekte:
St.Jakob-Strasse 37
9000 St.Gallen
Bahnhofstrasse 9
9001 St.Gallen
Schmiedgasse 26
9000 St.Gallen
Postfach
9201 Gossau
Schachenstrasse 9
9016 St.Gallen
Industriestrasse 34
9463 Oberriet
Gallusstrasse 14
9001 St.Gallen
Gallusstrasse 14
9001 St.Gallen
Steinegg 3
9100 Herisau
Ionenstrasse
9100 Herisau
Alfred Lienhard Strasse 1
9113 Degersheim
c/o Huber & Suhner AG
Degersheimerstrasse 14
9100 Herisau
Dürrenmattstrasse 24
9000 St.Gallen
Grössere Stiftungen, die gesamtschweizerisch tätig sind:
c/o Acorma AG
Hurdnerstrasse 10
8640 Hurden
Artherstrasse 19
Postfach 350
6301 Zug
Dammstrasse 16
6300 Zug
c/o BDO AG
Fabrikstrasse 50
8031 Zürich
Eigerplatz 4
Postfach 382
3000 Bern 14
Augustinerhof 1
Postfach
8098 Zürich
Rennweg 50
4020 Basel
c/o Zürcher Kunstgesellschaft
Winkelwiese 4
8001 Zürich