Betretungsverbote
Die Bevölkerungsdienste sind zuständig bei Gesuchen um Amtsanzeigen (Wohnungs-, Wirtshaus- und Ladenverbote etc.) gemäss den Bestimmungen des EGzZGB Art. 35bis. Die Gesuche können schriftlich eingereicht oder persönlich bei den Bevölkerungsdiensten vorbeigebracht werden.
Die Gebühr beträgt CHF 60.00 je Gesuch und ist bar zu bezahlen bzw. bei schriftlicher Einreichung dem Gesuch beizulegen.