Die Feuerwehr St.Gallen leistet unverzüglich Hilfe bei:
- Brandfällen
- Explosionen
- Menschenrettungen aller Art (z.B. Autounfälle, Liftunfälle etc.)
- Unterstützung des Rettungsdienstes 144
- Tierrettungen (von Bienenvölkern bis zum Stier)
- Technische Hilfeleistungen (z.B. Fahrzeugbergungen, Wasserwehreinsätze etc.)
- Elementarereignisse (z.B. Sturm, Hagel, Wasser, Erdrutsch, Folgen von Schneelast)
- Ölunfällen
- Chemieunfällen (im zugewiesenen Stützpunktgebiet)
- Erden von Bahnanlagen
Nachbarschaftliche Hilfe erfolgt aufgrund eines Aufgebotes durch eine Nachbarfeuerwehr. Ab Alarmstufe 1 der Vertragsgemeinden rückt die gemeinsam beschaffte Autodrehleiter (ADL) oder Hubrettungsbühne (HRB) direkt zum jeweiligen Schadenplatz aus.
Sofort über Tel. 118 Feuerwehr alarmieren, danach Personen in Sicherheit bringen und Mitbewohnerin oder Mitbewohner warnen. Löschversuche nur, sofern keine Eigengefährdung besteht. Ansonsten, sofern noch möglich, Türen sowie Fenster schliessen und Raum/Wohnung/Haus verlassen. Rettungsdienste einweisen.