Städtische Entwicklungszusammenarbeit
Die Städtische Entwicklungszusammenarbeit bzw. Entwicklungshilfe unterstützt jährlich mehrere Projekte und Organisationen.
Bedingungen für die Berücksichtigung eines Unterstützungsgesuches:
- Das Projekt wird in einer der ärmsten Regionen der Welt durchgeführt (Multidimensional Poverty Index (MPI) mind. 0,05).
- Das Projekt ist politisch und religiös neutral.
- Das Projekt wird von keinem anderen Fonds der Stadt St.Gallen unterstützt.
- Gesuche müssen von juristischen Personen mit Sitz in der Schweiz gestellt werden.
Einreichefrist ist jeweils bis zum 30. September.
Online-Formular zur Einreichung des UnterstützungsgesuchesFür Projekte im Bereich Wasser kommt auch eine Förderung aus dem Wasser-Rappen-Fonds in Betracht.