Privatanzeige erstatten
Über den folgenden Link haben Sie die Möglichkeit Personen anzuzeigen, welche widerrechtlich auf Ihrem privaten Parkplatz parken. Voraussetzung ist, dass Ihr Parkplatz mit einem gerichtlichen Verbot ausgestattet ist.
Besitzer von privaten- oder gemieteten Parkplätzen ärgern sich immer wieder über Unberechtigte, welche die Fahrzeuge auf ihren Plätzen abstellen. Sofern diese Plätze mit einem gerichtlichen Verbot ausgestattet sind, können die Fehlbaren angezeigt werden.
Über den folgenden Link haben Sie die Möglichkeit Personen anzuzeigen, welche widerrechtlich auf Ihrem privaten Parkplatz parken. Voraussetzung ist, dass Ihr Parkplatz mit einem gerichtlichen Verbot ausgestattet ist.