Ersuchen eines gerichtlichen Verbotes
Der Grundeigentümer bzw. die Grundeigentümerin hat unter anderem das Recht, ein gerichtliches Verbot (z. B. Park- oder Fahrverbot) an einen unbestimmten Personenkreis zu erlassen. In der Stadt St.Gallen wenden Sie sich diesbezüglich an verkehrsanordnungen@stadt.sg.ch.
Privatanzeige erstatten
Gegen fehlbare Lenkerinnen und Lenker können berechtigte Personen innert drei Monaten eine Privatanzeige, bzw. einen Strafantrag stellen.
Das ausgefüllte und unterzeichnete Formular ( neues Fenstersiehe unten) ist zusammen mit den notwendigen Beilagen bei der Stadtpolizei St.Gallen einzureichen.
Bitte beachten Sie die im Formular beschriebene Vorgehensweise.
