Leitfäden
Wie die Umgebung naturnah gestaltet, grüne Lebensräume auf Dächern oder an Fassaden entstehen und welche Tiere in Haus und Garten leben, respektive wie diese gefördert werden können, zeigen Leitfäden der Stadt St.Gallen. Informationen, Tipps und Beispiele geben Hilfestellung zur Umsetzung.
- Antragsformular: Förderbeiträge für Dachbegrünungen
- Leitfaden Fassadenbegrünung (6372 kB, PDF)
- Leitfaden Tiere in Haus und Garten (5271 kB, PDF)
- Leitfaden Klima-Garten des BAFU (45924 kB, PDF)
- Freie Bahn für Igel, Eichhörnchen & Co. : Vielfältige Aussenräume für Mensch und Natur. Leitfaden für Hauswartungen, Facility Management und Liegenschaften-Verwaltungen (3146 kB, PDF)
- Nistplätze für Mauer- und Alpensegler (4057 kB, PDF)
- Merkblatt Gärtnern in der Stadt (1743 kB, PDF)
- Merkblatt Hochbeete (363 kB, PDF)
- Merkblatt Bienen im Garten (802 kB, PDF)
- Merkblatt Wespen und Hornissen: Nutzen, Umgang und Zusammenleben (550 kB, PDF)
Damit sich St.Gallen nachhaltig entwickelt, ist auch der Beitrag der Bau- und Immobilienwirtschaft wichtig. Bereits mit kleinen Anpassungen ist es möglich einen nachhaltigeren Bau herzustellen. Die Stadt hilft gerne weiter mit einer kostenlosen Beratung.
Standard Nachhaltiges Bauen Schweiz
Der Standard Nachhaltiges Bauen (SNBS) ist ein schweizweit anerkanntes Konzept. Die Bedürfnisse der Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt werden gleichermassen in Planung, Bau und Betrieb miteinbezogen. Nachhaltiges Bauen bedeutet nicht nur, ein energieeffizientes und umweltschonendes Gebäude zu erstellen, sondern auch einen Mehrwert für die Nutzenden zu schaffen. Der SNBS ist ein Hilfsmittel zur Umsetzung.
Weitere Informationen
In der Schweiz verbringt man durchschnittlich 80-90% der Lebenszeit in geschlossenen Räumen, deshalb ist es umso wichtiger, ein angenehmes Umfeld zu schaffen. Die Baubiologie hat zum Ziel ein gesundes, naturnahes, nachhaltiges und schön gestaltetes Wohn- und Arbeitsumfeld zu schaffen. Mit Hilfe hochwertiger Materialien werden Gebäude energieeffizient, umweltschonend und kostengünstig erstellt und unterhalten.
- Erneuerbare nachhaltige Energiesysteme werden bevorzugt.
- Ein gesundes Raumklima wird durch natürliche Baumaterialien, Licht und Farben ermöglicht.
- Elektrosmog wird möglichst gering gehalten.
- Industrielle Bauprodukte werden nur, wenn nötig und mit Bedacht eingesetzt.
- Baubiologische Baumaterialien werden aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt und schonen die Umwelt. Sie werden beim Gebäudebau bevorzugt.
- Baubiologie auf feinstofflicher Ebene befasst sich mit den emotionalen, psychischen und psychosozialen Einflüssen der Räume, Gebäude und der Umgebung.
Weitere Informationen
Beachten Sie schon beim Pflanzen von Bäumen, Sträuchern, Zierbäumen und Hecken, dass Mindest-Stockabstände zu Strassen, Wegen und Trottoirs gesetzlich definiert sind. Es wäre schade, wenn nach wenigen Jahren die schön gewachsenen Pflanzen stark zurückgeschnitten werden müssten. Wo die Übersicht der Strasse beeinträchtigt wird, im Besonderen auf der Innenseite von Kurven, sind Anpflanzungen und Einfriedungen nicht zugelassen. Wäre in einem Schadenfall die Ursache auf die Bepflanzung zurückzuführen, ist eine Schadenersatzklage nicht auszuschliessen.
Äste und Sträucher stören, wenn ...
zu Fuss Gehende auf dem Trottoir und Fahrzeuge auf der Strasse beeinträchtigt werden. Deshalb dürfen Äste und Sträucher
- das Trottoir nicht verengen und nicht tiefer als 2,50 m herunterragen.
- die Strasse nicht verengen und nicht tiefer als 4,50 m herunterragen.
Für das rechtzeitige Schneiden der Bepflanzungen sind die Grundeigentümer verantwortlich. Die Pflanzen werden in der Regel jährlich geschnitten und ausgelichtet. Dabei sind überragende oder sichtbehindernde Äste, Sträucher und weiteres mehr auf die gesetzlichen Abstände zurückzuschneiden. Das Reglement über die Abgabe von elektrischer Energie vom 25. Mai 1994 gibt den St.Galler Stadtwerken die Möglichkeit, Bäume und Sträucher, welche die Wirkung der öffentlichen Beleuchtung beeinträchtigen, auf eigene Kosten selbst zurückzuschneiden.