Als Naturwerte werden wichtige Lebensräume geschützter und gefährdeter Tier- und Pflanzenarten bezeichnet, für welche die Stadt St.Gallen eine besondere Verantwortung trägt. Dabei handelt es sich um Lebensräume von nationaler, kantonaler oder lokaler Bedeutung, die in verschiedenen Inventaren (z.B. Flachmoore, Amphibienlaichgebiete, Magerwiesen) aufgeführt sind oder bei gezielten Bestandeserhebungen (wie der Kartierung der besonderen Waldstandorte) gefunden wurden.
Lücken bestehen bei den markanten Einzelbäumen, Geotopen und bei den Dachflächen. Diese Bereiche werden im Rahmen der laufenden Überarbeitung des Inventars der Naturobjekte von 1986 geprüft.
Seit 1986 besteht für die Stadt St.Gallen ein Inventar der Naturobjekte mit schützenswerten Bäumen, Baumgruppen und Naturdenkmälern. Ursprünglich waren 598 Einzelbäume, 224 Baumgruppen, 89 Alleen oder Alleefragmente, 20 Feucht-Biotope und 12 geologische und morphologische Objekte aufgeführt. In diesen rund 20 Jahren hat sich der Bestand natürlich verändert, Bäume wurden in der Zwischenzeit gefällt, Objekte sind verschwunden. Deshalb wurde eine Überprüfung aller Inventarsobjekte notwendig. Der Teilbereich Flächenobjekte (Feuchtgebiete, Trockenstandorte, Geotope etc.) befindet sich derzeit in Überarbeitung. Die Aktualisierung des Teilbereichs Einzelbäume, Baumgruppen und Baumreihen wurde 2018 abgeschlossen.
Gehölzgruppen sind für die Stadt St.Gallen wertvolle Landschafts- und Siedlungselemente und zeugen von einer langen Tradition der landwirtschaftlichen Nutzung. Heute besitzen die Hecken, Feld- und Ufergehölze grosse Bedeutung als Lebensraum bedrohter Pflanzen- und Tierarten und dienen der Lebensraumvernetzung. Die Gehölzgruppen sind gemäss kantonalem Baugesetz und städtischer Bauordnung geschützt und dürfen in ihrer Lage und ihrem Umfang nicht beeinträchtigt werden. Das schliesst die aus ökologischer Sicht fachlich richtige Pflege der Gehölzgruppe jedoch nicht aus. Es empfiehlt sich, vor einem allfälligen Pflegeeingriff die Abteilung Natur und Landschaft des Stadtplanungsamts für eine Beratung beizuziehen. Grössere Eingriffe sind zudem fällgesuchspflichtig (vgl. auch Hecken- und Baumschutz).
Im Zonenplan ist die ungefähre Lage der meisten geschützten Gehölzgruppen festgelegt. Der eigentliche Umfang des Schutzgegenstandes richtet sich deshalb nach dem effektiven Zustand des Objektes. Es empfiehlt sich, vor dem Planen von baulichen Absichten im Umfeld geschützter Gehölzgruppen zusammen mit der Abteilung Natur und Landschaft und Geomatik und Vermessung die Stockgrenze verbindlich festzulegen.
Auf dem Gebiet der Stadt St.Gallen gibt es rund 750 geschützte Gehölzgruppen mit einer gesamten Länge von rund 87,8 Kilometer.
Auf dem Gebiet der Stadt St.Gallen sind knapp 200 besonders schützenswerte Bäume im Bauminventar (Inventar Naturobjekte Bäume) erfasst. Sie geniessen einen besonderen Schutz. Zu jedem Baum besteht ein Inventarblatt mit genaueren Informationen.
Die Ansprüche an den Wald sind vielfältig: Waldeigentümer, Holzindustrie, Erholungssuchende, Jäger und Naturschützer sowie die kommunalen und kantonalen Behörden haben legitime Interessen und Zielsetzungen. All diese Ansprüche, bringt der kantonale Waldentwicklungsplan „Gallus“ unter einen Hut.
Mit Lenkungsmassnahmen und gegenseitiger Rücksichtnahme aller Waldnutzer sollen allenfalls negative Auswirkungen der Freizeit- und Erholungsnutzung auf den Lebensraum von Pflanzen und Tieren möglichst gering gehalten werden und ein ausgewogenes Nebeneinander von Mensch und Natur ermöglichen.
Der Waldentwicklungsplan umfasst die Gemeinden Gossau, St.Gallen und Wittenbach mit rund 100'000 Einwohnern und rund 1'600 Hektaren Wald. Er ist Wegweiser und Leitplanke für die Arbeit der Regional- und Revierförster sowie für kommunale und kantonale Amtsstellen und Waldeigentümer. Darüber hinaus ist er eine wichtige Informationsquelle und Orientierungshilfe für die am Wald interessierte Bevölkerung.
Die Stadt St.Gallen führt ein Inentar der Nistplätze von Mauersegler und Alpensegler. Das Seglerinventar ist im digitalen Stadtplan einsehbar und wird laufend durch weitere Beobachtung ergänzt. Hinweise sind herzlich willkommen.
Nistplätze schützen
Geeignete Nistplätze werden bei Umbauten oft aus Unkenntnis verschlossen. Die Segler beschädigen die Bausubstanz nicht und hinterlassen keine Schmutzspuren. Viele Nistplätze können einfach erhalten oder ersetzt werden. An Neubauten können mit wenig Aufwand neue Unterschlüpfe eingerichtet werden.
Die Stadt St.Gallen hat zusammen mit 14 weiteren Schweizer Städten eine Broschüre mit praktischen Informationen über Mauersegler erarbeiten lassen. Sie zeigt auf, wo Mauer- und Alpensegler gerne nisten und was bei baulichen Eingriffen berücksichtigt werden muss. Für die Stadt St.Gallen wurde ausserdem ein Faktenblatt erarbeitet, das speziell auf die Situation der Mauersegler in unserer Stadt eingeht.
Für die Stadt St.Gallen ist eine Mauer- und Alpensegler-Beratungsstelle eingerichtet worden. Sie hilft Bauherren und Architektinnen, geeignete Lösungen zu finden. So können Nistplätze von Mauer- und Alpenseglern erhalten werden, ohne dass grössere Kosten oder Einschränkungen entstehen. Die Kosten für die Beratung werden von der Stadt St.Gallen getragen.
Auskünfte zur Segler-Beratungsstelle erteilt Ihnen gerne Stadtgrün St.Gallen.