Invasive Neophyten haben ein sehr grosses Ausbreitungspotenzial. Sie breiten sich schnell aus, verdrängen dabei einheimische Arten und führen so zu einem Rückgang der biologischen Artenvielfalt. Unter den invasiven Neophyten gibt es zwar blütenreiche Arten wie Amerikanische Goldruten oder Sommerflieder, allerdings profitieren davon nur ein paar wenige Insektenarten. Der grösste Teil der Insektenarten ist auf einheimische Pflanzenarten angewiesen.
Des Weiteren können invasive Arten aber auch die Gesundheit von Mensch und Tier gefährden sowie wirtschaftliche Schäden verursachen. Beispielsweise kann die Berührung eines Riesenbärenklaus zu ernsthaften Hautverbrennungen führen oder der Pollen der Ambrosia kann extreme allergische Reaktionen auslösen. Auch können Bestände des Japanischen Staudenknöterichs entlang von Gewässern die Hangstabilität gefährden oder mit ihren Wurzeln Gebäude beschädigen.
Im September 2024 wurde die Freisetzungsverordnung (FrSV) aktualisiert, welche den Umgang mit Invasiven Neophyten regelt. Dabei wurden zwei Kategorien von Pflanzen definiert, für welche besondere Regeln gelten. Für invasive Neophyten im Anhang 2.1 ist jeglicher Umgang verboten. Dies betrifft auch Privatpersonen, welche die entsprechenden Pflanzen im Garten besitzen. Für invasive Pflanzen im Anhang 2.2 gilt ein Inverkehrbringungsverbot, was bedeutet, dass jene Pflanzen nicht mehr verkauft werden dürfen (siehe Änderungen der FrSV neues Fenster).
| Invasive Neophyten | Invasive Neophyten mit Umgangsverbot (gemäss FrSV, Anhang 2.1) |
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Weitere Informationen
Die Stadt St.Gallen investiert viel, um entlang von Gewässern und in wertvollen Naturräumen Neophyten zu bekämpfen. Wo möglich werden bereits kleine Einzelbestände ausgerissen oder gemäht, um eine unkontrollierte Vermehrung frühzeitig zu verhindern. Sameneinträge sind jedoch immer wieder möglich. Aus Unkenntnis werden immer noch invasive Neophyten in Gärten gepflanzt oder bestehende Bestände ignoriert. Die Bekämpfung der unerwünschten Pflanzen gelingt nur, wenn auch Gartenbesitzer und Gartenbesitzerinnen aufmerksam sind und mithelfen, die Verbreitung invasiver Neophyten zu stoppen. Je länger das Problem vor sich hingeschoben wird, desto mehr verstärkt es sich. Je schneller Bestände von invasiven Neophyten erkannt und angegangen werden, desto geringer ist der Aufwand und die Kosten für die Bekämpfung.
Das können Sie tun:
Hinschauen und Erkennen
Achten Sie beim Kauf von Kübelpflanzen darauf, dass Sie nicht aus Versehen fremde Organismen (Pflanzen, Pilze, Insekten…) in Ihren Garten schleppen.
Vermeiden
Verzichten Sie im eigenen Garten auf potenziell problematische Pflanzen. Es gibt genügend einheimische, attraktive Alternativen. So leisten Sie einen wichtigen Beitrag für die Biodiversität.
Bekämpfen und Entsorgen
Sie haben in Ihrem Garten oder bei einem Spaziergang einen invasiven Neophyten entdeckt? Bei kleinen Pflanzen am besten gleich handeln und die Pflanze samt Wurzeln entfernen und im Neophytensack der Stadt entsorgen. Bitte denken Sie daran, Problempflanzen jeglicher Art nicht im Kompost oder in der Grünabfuhr zu entsorgen. Deponieren Sie auch keine vernichteten Pflanzen im Garten oder auf sonstigen Grünflächen. Viele dieser Arten können sich selbst über abgetrennte Pflanzenteile vermehren oder Samen ausbilden, wodurch sie sich sehr leicht weiterverbreiten.
Melden
Ist die Pflanze zu gross oder sind es zu viele? Bitte melden Sie in solchen Fällen den Fundort von invasiven Neophyten an neophyten@stadt.sg.ch.
Eine Übersicht über die Merkmale sowie die empfohlenen Bekämpfungs- und Entsorgungsmassnahmen einiger Problempflanzen bietet die Broschüre «Praxishilfe invasive Neophyten Kanton St.Gallen».
Mit dem Neophytensack der Stadt können invasive Neophyten kostenlos entsorgt werden. Die Säcke mit invasivem Pflanzengut werden mit der wöchentlichen Kehrichtsammlung mitgenommen und der Verbrennung zugeführt. Um die Verbreitung von invasiven Neophyten zu stoppen, wird die Bevölkerung dazu aufgefordert, vermehrungsfähige Pflanzenteile wie Samen, Früchte und Wurzeln im Neophytensack zu entsorgen und den Sack im Unterflurcontainer zu deponieren.
An den folgenden Abgabestellen können die Neophytensäcke kostenlos bezogen werden:
| Spalte 1 | Spalte 2 |
|---|---|
| Zentrum | Rathaus St.Gallen, Poststrasse 28 |
| Lachen | Lachen Drogerie, Ulmenstrasse 9 |
| Rosenberg / Schoren | Bäckerei Schwyter, Schorenstrasse 42 |
| Riethüsli | Bäckerei Schwyter, Teufenerstrasse 143 |
| Winkeln | Bäckerei Gschwend, Herisauerstrasse 73 |
| Rotmonten | Bäckerei Gschwend, Guisanstrasse 89 |
| St.Jakob | Bäckerei Schwyter, St.Jakob-Strasse 38 |
| St.Fiden | Bäckerei Schwyter, Rorschacherstrasse 116 |
| Neudorf | Bäckerei Schwyter, Martinsbruggstrasse 5 |
| St.Georgen | Rohners Dorfbeck, St.Georgen-Strasse 58 |
| Heiligkreuz | Rohners Bruggwaldbeck, Bruggwaldstrasse 1 |
| Bruggen | Apotheke Bruggen, Fürstenlandstrasse 183 |
Welche Pflanzen in den Neophythensack gehören, entnehmen Sie dem folgenden Dokument:
Informationen zu weiteren Neophytenarten und deren Bestimmung:
Jährlich findet in St.Gallen eine Sträuchertausch-Aktion statt, bei welcher invasive Neophyten abgegeben und entsorgt werden können. Im Gegenzug werden einheimische Pflanzen abgegeben. Diese Aktion wird von BirdLife Bodensee und Hänni Gartenbau-Landschaftsarchitektur AG organisiert und von Stadtgrün finanziell unterstützt. Weitere Infos zur Durchführung 2026 folgen.
Kontakt
Stadtgrün
Neugasse 3
9004 St.Gallen
