In der Stadt St.Gallen wurde per 1. November 2024 das Baumschutzgebiet auf das ganze Baugebiet der Stadt ausgeweitet. Im Baumschutzgebiet gelten für Bäume mit einem Umfang von mehr als 80 cm besondere Schutzbestimmungen. Die detaillierten Bestimmungen sind in Art. 39 der Bauordnung geregelt.
Muss ein Baum innerhalb des Baumschutzgebiets gefällt werden, ist in jedem Fall ein Fällgesuch beim Amt für Baubewilligung einzureichen.
Baumfällungen während der Vogelbrutzeit (1.3. bis 30.9.) sind nicht zulässig.
Für wichtige Lebensräume geschützter und gefährdeter Tier- und Pflanzenarten trägt die Stadt St.Gallen eine besondere Verantwortung. Sie werden in verschiedenen Inventaren aufgeführt. So gibt es Lebensräume von nationaler, kantonaler oder lokaler Bedeutung, welche z. B. als Flachmoor, Magerwiesen oder als Amphibienlaichgebiet inventarisiert sind.
Es werden regelmässige Überprüfungen und Ergänzungen der bestehenden Inventare durchgeführt. Die letzten systematischen Erhebungen fanden in 2023, 2024 und 2025 zur Vorbereitung der neuen Schutzverordnung statt. Überprüft wurden die bestehenden Inventare zu den Wiesen und Weiden, den geschützten Gehölzgruppen, Einzelbäumen, den Geotopen und den Landschaftsschutzgebieten.
Inventar der Naturobjekte
Seit 1986 führt die Stadt St.Gallen ein Inventar der Naturobjekte mit schützenswerten Bäumen, Baumgruppen und Naturdenkmälern. Ursprünglich waren 598 Einzelbäume, 224 Baumgruppen, 89 Alleen oder Alleefragmente, 20 Feucht-Biotope und 12 geologische und morphologische Objekte aufgeführt. Eine gesamtheitliche Überprüfung der flächigen Inventarobjekten wurde 2018 vorgenommen und 2024 ergänzt. Das Inventar der Einzelbäume wurde zwischen 2023 und 2025 mit Bäumen in der Siedlung und in der Landschaft erweitert.
Geschützte Gehölzgruppen
Gehölzgruppen sind für die Stadt St.Gallen wertvolle Landschafts- und Siedlungselemente und zeugen von einer langen Tradition der landwirtschaftlichen Nutzung. Heute besitzen die Hecken, Feld- und Ufergehölze grosse Bedeutung als Lebensraum bedrohter Pflanzen- und Tierarten und dienen der Lebensraumvernetzung. Die Gehölzgruppen sind gemäss kantonalem Baugesetz und städtischer Bauordnung geschützt und dürfen in ihrer Lage und ihrem Umfang nicht beeinträchtigt werden. Das schliesst die aus ökologischer Sicht fachlich richtige Pflege der Gehölzgruppe jedoch nicht aus. Es empfiehlt sich, vor einem allfälligen Pflegeeingriff die Abteilung Natur und Landschaft von Stadtgrün für eine Beratung beizuziehen. Grössere Eingriffe sind zudem fällgesuchspflichtig (vgl. auch Hecken- und Baumschutz).
Im Zonenplan ist die ungefähre Lage der meisten geschützten Gehölzgruppen festgelegt. Der eigentliche Umfang des Schutzgegenstandes richtet sich deshalb nach dem effektiven Zustand des Objektes. Es empfiehlt sich, vor dem Planen von baulichen Absichten im Umfeld geschützter Gehölzgruppen zusammen mit der Abteilung Natur und Landschaft von Stadtgrün und Geomatik und Vermessung die Stockgrenze verbindlich festzulegen.
Auf dem Gebiet der Stadt St.Gallen gibt es rund 750 geschützte Gehölzgruppen mit einer gesamten Länge von rund 87,8 Kilometer.
Bauminventar
Auf dem Gebiet der Stadt St.Gallen sind knapp 200 besonders schützenswerte Bäume im Bauminventar (Inventar Naturobjekte Bäume) erfasst. Sie geniessen einen besonderen Schutz. Die Bäume werden als Einzelbäume, Baumgruppen oder Baumreihen zu Objekten zusammengefasst. Zu jedem Objekt besteht ein Inventarblatt mit genaueren Informationen.
Inventar Gebäudebrüter
Die Stadt St.Gallen führt ein Inventar der Nistplätze von an Gebäuden brütenden Vogelarten. Zu den sogenannten Gebäudebrütern zählen Mauer- und Alpensegler, Mehl- und Rauchschwalben, Turm- und Wanderfalken, Dohlen und Schleiereulen. Das Gebäudebrüterinventar ist im digitalen Stadtplan einsehbar und wird laufend durch weitere Beobachtungen ergänzt. In den Jahren 2025 und 2026 wird das Inventar vollumfänglich aktualisiert. Hinweise auf Nistplätze von Gebäudebrütern sind herzlich willkommen.
Nistplätze schützen
Gebäudebrüter sind auf Schlupflöcher und Nischen an Gebäuden angewiesen, wo sie geschützt brüten und ihre Jungvögel aufziehen können. Ihre Brutplätze sind bundesrechtlich geschützt (JSG Art. 7 / Art. 17) neues Fenster. Dennoch werden bestehende Nistplätze bei Um- und Neubauten oft aus Unkenntnis verschlossen oder entfernt. Viele Nistplätze können mit einfachen Massnahmen jedoch erhalten oder ersetzt werden. An Neubauten können mit wenig Aufwand neue Unterschlupfe oder Nisthilfen eingerichtet werden.
Die Stadt St.Gallen hat zusammen mit 14 weiteren Schweizer Städten eine Broschüre mit praktischen Informationen über Mauer- und Alpensegler erarbeiten lassen. Sie zeigt auf, wo die Segler gerne nisten und was bei baulichen Eingriffen berücksichtigt werden muss.
Bei Stadtgrün St.Gallen gibt es eine Beratungsstelle für Segler und Schwalben. Sie hilft Bauherren und Architektinnen, geeignete Lösungen zu finden. So können Nistplätze erhalten werden, ohne dass grössere Kosten oder Einschränkungen entstehen. Auch für Anliegen zu den weiteren Gebäudebrüterarten steht die Beratungsstelle gerne zur Verfügung. Die Kosten für die Beratung werden von der Stadt St.Gallen getragen.
Stadtgrün
Neugasse 3
St.Gallen
Die Stadt St.Gallen ist bemüht, wertvolle Landschaften, Lebensräume, Biotope, Gehölze und markante Einzelbäume langfristig zu erhalten und die gebietstypische Flora und Fauna in ihrem Bestand zu sichern. Sie bedient sich dabei unter anderem dem Mittel der Schutzverordnung.
Auf dem Gebiet von St.Gallen sind fünf Schutzverordnungen rechtskräftig erlassen.
Schutzverordnung Wenigerweier
Der Wenigerweier mit seiner Ufervegetation ist ein Amphibienlaichgebiet von nationaler Bedeutung. Er ist Laichgebiet von Bergmolch, Erdkröte, Wasserfrosch, Grasfrosch, Fadenmolch und Teichmolch. Wasserfrosch, Bergmolch und Erdkröte weisen besonders grosse Populationen auf. Beim Teichmolch handelt es sich um ein Vorkommen an der Verbreitungsgrenze nördlich der Alpen und um den höchsten Nachweis in der Schweiz ausserhalb des Juras. Für die Amphibien besonders bedeutend sind die ausgedehnten, strukturreichen Flachwasserzonen im Osten des Weihers.
Das Flachmoor und das renaturierte Flachmoor im Verlandungsbereich des Weihers sind besonders wertvoll. Auch die angrenzenden Objekte Gädmen mit einem angelegten Weiher und umgebender Feuchtwiese, die Riedwiese im Steineggwald und verschiedene weitere Riedwiesen sind sehr schützenswert. Der Weiher und die angrenzenden Flächen sind seit 2003 im Besitze der Naturwissenschaftlichen Gesellschaft NWG, welche das Umfeld des Weihers renaturiert und aufgewertet haben.
Schutzverordnung Bildweier
Der Bildweier in Winkeln ist ein Amphibienlaichgebiet nationaler Bedeutung (IANB) mit sehr grossen Vorkommen von Erdkröte und Grasfrosch sowie bedeutenden Vorkommen von Bergmolch, Fadenmolch und Grünfröschen. Nebst den Amphibienlaichgewässern befinden sich im Gebiet diverse grössere und kleine Gehölze und Hecken, ein Flachmoor von regionaler Bedeutung sowie eine Magerwiese. Somit bildet dieses Schutzgebiet ein sehr wertvoller Raum für diverse Tier- und Pflanzenarten.
Schutzverordnung Sitter- und Wattbachlandschaft
Der gesamte, auf Boden von St.Gallen liegende Flussraum der Sitter und der Unterlauf des Wattbaches sind Teil einer Schutzverordnung. Die Landschaft ist geprägt durch diese Gewässer mit ihrer natürlichen Dynamik und mit den grösstenteils unverbauten Flussufern. Durch die Rutschgebiete und Nagelfluhfelsen ergeben sich abwechslungsreiche Naturräume mit Auenwäldern und Quellfluren. Diese einzigartige Landschaft bietet Lebensraum für diverse gefährdeten Tier- und Pflanzenarten.
Schutzverordnung Dreilinden
Am 24. November 1998 erliess der Grosse Gemeinderat der Stadt St.Gallen (heute Stadtparlament) zum Schutze der Landschaft Dreilinden / Notkersegg eine Schutzverordnung.
Das besondere Landschaftsschutzgebiet ist in seinem charakteristischen Erscheinungsbild, seinem Landschaftshaushalt und seiner natürlichen Eigenart sowie in seiner Bedeutung als Lebensraum freilebender Tiere und wildwachsender Pflanzen und ihrem Erholungswert zu erhalten und aufzuwerten.
Schutzverordnung Goldachtobel
Das Goldachtobel erstreckt sich über die Gemeinden Goldach, Mörschwil, Untereggen und St.Gallen. Darin befindet sich ein Amphibienlaichgebiet sowie eine Aue von nationaler Bedeutung. Am 1. April 2022 wurde für den Teil auf St.Galler Boden vom Stadtparlament der Stadt St.Gallen eine Schutzverordnung zum Schutze des Landschaftsraumes Goldachtobel erlassen. Das wilde und weitgehend unberührte Tobel ist ein wertvoller Naturraum für Flora und Fauna.
Die Ansprüche an den Wald sind vielfältig: Waldeigentümer, Holzindustrie, Erholungssuchende, Jäger und Naturschützer sowie die kommunalen und kantonalen Behörden haben legitime Interessen und Zielsetzungen. All diese Ansprüche, bringt der kantonale Waldentwicklungsplan „Gallus“ unter einen Hut.
Mit Lenkungsmassnahmen und gegenseitiger Rücksichtnahme aller Waldnutzer sollen allenfalls negative Auswirkungen der Freizeit- und Erholungsnutzung auf den Lebensraum von Pflanzen und Tieren möglichst gering gehalten werden und ein ausgewogenes Nebeneinander von Mensch und Natur ermöglichen.
Der Waldentwicklungsplan umfasst die Gemeinden Gossau, St.Gallen und Wittenbach mit rund 100'000 Einwohnern und rund 1'600 Hektaren Wald. Er ist Wegweiser und Leitplanke für die Arbeit der Regional- und Revierförster sowie für kommunale und kantonale Amtsstellen und Waldeigentümer. Darüber hinaus ist er eine wichtige Informationsquelle und Orientierungshilfe für die am Wald interessierte Bevölkerung.
Kanton St.Gallen - Waldentwicklungsplanung Gallus neues Fenster

