Die Stadt St.Gallen ist bemüht, wertvolle Landschaften, Lebensräume, Biotope, Gehölze und markante Einzelbäume langfristig zu erhalten und die gebietstypische Flora und Fauna in ihrem Bestand zu sichern. Sie bedient sich dabei unter anderem dem Mittel der Schutzverordnung.
Auf dem Gebiet von St.Gallen sind vier Schutzverordnungen rechtskräftig erlassen. Eine weitere ist in Bearbeitung und soll demnächst rechtskräftig werden.
Der Wenigerweier mit seiner Ufervegetation ist ein Amphibienlaichgebiet von nationaler Bedeutung. Er ist Laichgebiet von Bergmolch, Erdkröte, Wasserfrosch, Grasfrosch, Fadenmolch und Teichmolch. Wasserfrosch, Bergmolch und Erdkröte weisen besonders grosse Populationen auf (jeweils über 1'000 Laichtiere). Beim Teichmolch handelt es sich um ein Vorkommen an der Verbreitungsgrenze nördlich der Alpen und um den höchsten Nachweis in der Schweiz ausserhalb des Juras. Für die Amphibien besonders bedeutend sind die ausgedehnten, strukturreichen Flachwasserzonen im Osten des Weihers.
Das Flachmoor und das renaturierte Flachmoor im Verlandungsbereich des Weihers sind besonders wertvoll. Auch die angrenzenden Objekte Gädmen mit einem angelegten Weiher und umgebender Feuchtwiese, die Riedwiese im Steineggwald und verschiedene weitere Riedwiesen sind sehr schützenswert. Der Weiher und die angrenzenden Flächen sind seit 2003 im Besitze der Naturwissenschaftlichen Gesellschaft NWG, welche das Umfeld des Weihers renaturiert und aufgewertet haben.
Der Bildweier in Winkeln ist Amphibienlaichgebiet von nationaler Bedeutung und Flachmoor von kantonaler Bedeutung.
Der gesamte, auf Boden von St.Gallen liegende Flussraum der Sitter und der Unterlauf des Wattbaches sind Teil einer Schutzverordnung. Die Landschaft ist geprägt von einer Vielzahl kleinerer und grösserer Naturwerte.
Am 24. November 1998 erliess der Grosse Gemeinderat der Stadt St.Gallen (heute Stadtparlament) zum Schutze der Landschaft Dreilinden / Notkersegg eine Schutzverordnung.
Das besondere Landschaftsschutzgebiet ist in seinem charakteristischen Erscheinungsbild, seinem Landschaftshaushalt und seiner natürlichen Eigenart sowie in seiner Bedeutung als Lebensraum freilebender Tiere und wildwachsender Pflanzen und ihrem Erholungswert zu erhalten und aufzuwerten.