Der Modullehrplan Medien und Informatik unterscheidet die Kompetenzbereiche Medien und Informatik sowie die Kompetenzen zur Anwendung der Informations- und Kommunikationstechnologien, die als Anwendungskompetenzen bezeichnet werden.
Medien prägen unsere Gesellschaft, haben unseren Alltag nachhaltig verändert, und die Bedeutung von digitalen Medien wird weiter zunehmen. Die Gesellschaft befindet sich in einer digitalen Transformation. Diese wirkt sich auch auf die Schule aus. Seit 2001 verfolgt der Kanton St.Gallen eine Strategie in der Volksschule in Bezug auf die technischen und gesellschaftlichen Entwicklungen. Dazu gehören Informatikkonzepte, Lehrplananpassungen, Weiterbildungsangebote, Empfehlungen und Berichterstattungen. Die Empfehlungen des Bildungsrates aus dem Jahr 2015 (aktualisiert 2017) wurden im Jahr 2019 im Rahmen einer Befragung bei den Schulen auf deren Umsetzung überprüft. Die Umfrage zeigt, dass sich die Schulen in den letzten Jahren auf den Weg gemacht und die bestehenden Empfehlungen des Bildungsrates weitestgehend umgesetzt haben
Mit den «Empfehlungen zur digitalen Transformation in der Volksschule» und dem Erlass der Weisungen über die Weiterbildung von Volksschul-Lehrpersonen im Rahmen der IT-Bildungsoffensive hat der Bildungsrat 2021 auf die Weiterentwicklung an den Schulen reagiert und gibt mit dem Planungs- und Informationsleitfaden für die Schulführung die neue Stossrichtung für den Lokalen Umsetzungsprozess der digitalen Transformation (LUP-DT) 2022–2029 an den Volksschulen vor. Das verabschiedete Konzept «Lokaler Umsetzungsprozess der digitalen Transformation» regelt die Zuständigkeiten und formuliert die Zielsetzung bis 2029 aus Sicht des Bildungsrates.
Zeitgemässe Bildung orientiert sich an den grossen Veränderungen der Gesellschaft und passt Inhalte wie auch Methoden den veränderten Bedingungen an. Der Begriff Digitale Bildung versucht, den Fokus wegzunehmen von einer rein technischen Betrachtung und den Blick zu weiten: Es geht um die zielgerichtete Auseinandersetzung damit, wie Lernen und Lehren in der heutigen Zeit sinnvoll gestaltet wird. Lehrpersonen erkennen und nutzen in diesem Zusammenhang die Chancen, die sich aus der digitalen Transformation für den Bildungsalltag ergeben und reflektieren die Auswirkungen der Informationsgesellschaft auf den Bildungs- und Erziehungsalltag der Schulen. Sie prüfen, inwiefern die eigene Unterrichtsgestaltung eine zeitgemässe Bildung ermöglicht.
Das Betriebskonzept umfasst die folgenden Bereiche:
Ausgangslage
Schulinformatik
Betriebliche Ziele
Betriebsorganisation
Supportorganisation
Auftragsabwicklung
Change Management
Information und Kommunikation
Informationssicherheit und Datenschutz
Finanzen
Lehrpersonen, Fachpersonen und Schulleitungen werden befähigt, neue Medien im Unterricht pädagogisch wertvoll einzusetzen. Im Fokus steht ein Unterricht, der den Handlungsspielraum mit modernen Formen des E-Learnings erweitern möchte, sodass der Heterogenität zunehmend adäquat begegnet werden kann.
Dieses Medienkonzept legt die Rahmenbedingungen für das Lehren und Lernen unter Einbezug der technologischen Möglichkeiten fest. Es bildet die Grundlage für eine sinnvolle Ausgestaltung der geplanten 1:1 Ausstattung an den Oberstufen der Stadt St.Gallen und ist bei künftigen Entscheidungen sowie bei schulinternen Entwicklungsprozessen leitend.
Konzept in Überarbeitung
Die Nutzungsvereinbarungen regeln die Nutzung und den Umgang mit digitalen Medien.
In der Primarschule ist vorgesehen, dass pro Klasse vier Geräte im Klassenzimmer verfügbar sind. Zwei weitere Geräte pro Klasse werden in einem mobilen Pool (Notebookwagen oder Koffer) zur Verfügung gestellt. Auf den Pool können mehreren Klassen zugreifen. Die so resultierende durchschnittliche Gerätemenge von sechs Geräten pro Klasse liegt zwischen den beiden Varianten der kantonalen Empfehlung (die «Basisvariante» sieht auf der Primarstufe vier Geräte pro Klasse vor, die «erweiterte Variante» ein Gerät für zwei Schülerinnen resp. Schüler).
In den Oberstufenschulen sind die spezifischen Informatikzimmer entweder mit Desktop-PC’s oder mit Notebooks ausgerüstet. Das Mengengerüst der Informatikzimmer umfasst heute und auch künftig drei Geräte pro Klasse. Zusätzlich werden pro Klasse neu sieben weitere mobile Geräte zur Verfügung gestellt. Insgesamt stehen künftig einer Klasse somit durchschnittlich zehn Geräte zur Verfügung, was zwischen den beiden Varianten der kantonalen Empfehlung liegt (die «Basisvariante» sieht auf der Oberstufe fünf Geräte pro Klasse vor, die «erweiterte Variante» ein Gerät pro Schülerinnen resp. Schüler). Wo aus räumlichen Gründen zu wenige Informatikzimmer genutzt werden können, wird ein mobiler Gerätepool (Notebookwagen) zur Verfügung gestellt.
Die Ausstattung aller Oberstufenschülerinnen und -schüler mit einem mobilen Gerät ist die gebotene Reaktion auf die Anforderungen von Politik, Gesellschaft und Wirtschaft. Zusätzlich gestützt wird sie einerseits durch die Anforderungen des kantonalen Lehrplans Volksschule sowie durch die Empfehlungen des Bildungsrats. Andererseits zeigen die Erfahrungen mit Schulschliessung und Quarantänesituationen während der COVID-19-Pandemie, dass bei den städtischen Schulen sowohl bei der Geräteausstattung als auch bei der ergänzenden Infrastruktur Handlungsbedarf besteht, um eine bedarfsgerechte und zeitgemässe informatische Bildung zu betreiben.
Der Erwerb und die Vermittlung von Medien-, Informatik- und Anwendungskompetenzen, wie sie der Lehrplan Volksschule verbindlich vorschreibt, ist eine von vielen Grundlagen für eine zeitgemässe Ausbildung. Die Bereitstellung von digitalen Technologien in den Kindergärten ist eine Folge der digitalen Transformation der Gesellschaft und der Volksschulen. Sie bildet somit einen weiteren Baustein zur Umsetzung der Ziele der Volksschule und des Lehrplans. Auch die Kindergärten benötigen eine bedarfsgerechte und funktionstüchtige ICT-Infrastruktur. Diese umfasst die Geräte zur Nutzung durch Lehrpersonen, durch Lernende inklusive der Peripheriegeräte und des Internetzugangs.