Eine Anmeldung für den Unterricht ist auf Semesterbeginn möglich. Die Anmeldung ist verbindlich. Eine definitive Zuteilung hängt vom Eingangsdatum der Anmeldung, wie auch der freien Plätze des Instruments/Gesanges ab. Anmeldungen, die nicht berücksichtigt werden können, werden auf eine Warteliste gesetzt.
Der Austritt kann nur auf Semesterende erfolgen und ist dem Sekretariat der Musikschule für das Frühlingssemester bis 15. Dezember (Februar - Juli) und für das Herbstsemster (August - Januar) bis 25. Mai des betreffenden Jahres schriftlich bekanntzugeben. Bei nicht fristgerechter Abmeldung wird eine Umtriebsentschädigung erhoben.
Die erste Schulwoche nach den Sommerferien dient als Organisationswoche. Der Unterricht beginnt in der zweiten Schulwoche.
Absenzen
Alle Musikschülerinnen und Musikschüler sind verpflichtet, den Unterricht regelmässig und pünktlich zu besuchen. Absenzen müssen im Voraus direkt an die Musikschule bzw. an die Lehrerin oder den Lehrer gemeldet werden und werden nicht nachgeholt.
Zuteilung
Die Stundeneinteilung wird in der ersten Schulwoche nach Schuljahresbeginn durch die Musiklehrerin oder den Musiklehrer vorgenommen. Der Unterricht beginnt in der zweiten Schulwoche. Zu- und Einteilungswünschen kann aufgrund der Verfügbarkeit der Lehrkräfte und Unterrichtsräume nur bedingt entsprochen werden.
Musizieren / Üben zu Hause
Wie und wie oft man übt, ist ganz unterschiedlich. Die Lehrperson berät sie gerne. Rechnen Sie am Anfang mit täglich 10 – 20 Minuten.
Bei Kindern hilft es, wenn man nicht vom Üben, sondern vom Musizieren spricht. Schauen Sie sich zudem Filme an oder besuchen Sie Konzerte, um neue Inspirationen zu erhalten. Auch das Musizieren in der Gruppe ist hilf- und lernreich. Gerne zeigen Ihnen unsere Lehrpersonen weitere Tipps- und Tricks.
Hier geht's zur Anmeldung neues FensterDer Austritt kann nur auf Semesterende erfolgen. Der Austritt ist via Online-Abmeldeformular bekannt zu geben. Die reine mündliche Mitteilung an die Lehrperson reicht als rechtsgültige Abmeldung nicht aus.
Abmeldefrist
Die Abmeldefrist fürs Frühlingssemester (Februar - Juli) ist jeweils bis 15. Dezember und fürs Herbstssemester (August - Januar) bis 25. Mai.
Verspätete Abmeldungen
Für verspätete Abmeldungen wird eine Umtriebsentschädigung von CHF 100.- erhoben. Dies gilt auch bei einem zu spät gemeldeten Instrumentenwechsel.
Abmeldungen nach Semesterbeginn
Für Abmeldungen erst nach Semesterbeginn (1. August / 1. Februar) wird das Schulgeld für ein weiteres Semester erhoben.
Hier geht's zur Abmeldung neues FensterWenn Sie die Unterrichtsdauer ändern möchten, teilen Sie dies bitte via Onlineformular mit. Wichtig ist, dass sie die Änderung mit der Lehrperson besprechen.
Ummeldefrist
Die Ummeldefrist fürs Frühlingssemester (Februar - Juli) ist jeweils bis 15. Dezember und fürs Herbstssemester (August - Januar) bis 25. Mai.
Hier Lektionsdauer ändern neues FensterDie Musik erfüllt sich oft erst im Zusammenspiel. Deshalb steht ein breites Angebot von Ensembles zur Verfügung. Für Schülerinnen und Schüler, welche bereits Instrumental- oder Gesangsunterricht an der Musikschule belegen, ist die zusätzliche Mitwirkung in einer grösseren Musiziergruppe kostenlos. Da eine Gruppe nur gemeinsam zum Ziel kommen kann, ist ein regelmässiger Probenbesuch Voraussetzung. Neben den musikalischen Zielen stehen auch der soziale Kontakt und das Gruppenerlebnis im Vordergrund.
Die Musiklehrperson steht für die Auswahl des passenden Ensembles gerne zur Verfügung. Die Einstufung geschieht durch die Lehrperson und die effektive Ensemblezuteilung und Aufnahme erfolgt in Absprache mit der Ensembleleitung.
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