Seit August 2006 führt die Stadt St.Gallen auf der Oberstufe eine Talentschule. Hier werden Jugendliche mit ausgewiesenen Fähigkeiten im sportlichen, musikalischen oder künstlerischen Bereich integriert in einer Real-, Sekundar- oder Kleinklasse umfassend gefördert.
Der Besuch der Talentschule erfordert von den Jugendlichen ein besonderes Engagement und ein hohes Mass an Eigenverantwortung. Gegenüber ihren Mitschülerinnen und Mitschülern haben die jungen Talente eine Vorbildfunktion.

Sportliche Voraussetzungen
Erwartet werden ein starker Leistungswille und die Bereitschaft, einen sehr hohen Trainingsaufwand zu leisten. Weiter zeichnet sich ein Sporttalent durch gute physische Voraussetzungen und die Mitgliedschaft in einem Partnerverein/-verband aus. Das Talent muss über den Talentstatus (verliehen durch Sportverband) und eine Talentcard ab lokaler Stufe (verliehen durch Swiss Olympic) verfügen.
Schulische Voraussetzungen
Schülerinnen und Schüler der Sparte Sport der Talentschule müssen die Promotionsvoraussetzungen für die Oberstufe erfüllen (Sekundar-, Real- oder Kleinklasse).
Aufnahme
Der zuständige Sportverein/-verband definiert den Status «Talent». Die Talentcard von Swiss Olympic, ein Trainingsaufwand von mind. 10 Stunden pro Schulwoche, ein Aufnahmegespräch und ein bestandener medizinischer Test sind Voraussetzung zur Aufnahme in den Talentbereich Sport.
Organisation des Unterrichts
An vier Tagen pro Woche erhalten die Sporttalente ein Zeitfenster zur sportlichen Weiterentwicklung unter der Leitung einer Fachperson oder des jeweiligen Vereins/Verbands. Zusätzlich besuchen die Jugendlichen das sportartspezifische Training in ihrem Verein/Verband.
Der verpasste Unterrichtsstoff wird im betreuten Lernen und im Selbststudium nachgeholt

Musikalische Voraussetzungen
Erwartet werden grosses Engagement und Fleiss im bestehenden Unterricht der Musikschule sowie eigenverantwortliches Üben. Weiter zeichnet sich ein Musiktalent durch überdurchschnittliche Leistungen im Unterricht der Musikschule bzw. an Stufentests und durch musikalische Originalität (z.B. an Vortragsübungen) aus.
Schulische Voraussetzungen
Schülerinnen und Schüler der Sparte Musik der Talentschule müssen die Promotionsvoraussetzungen für die Oberstufe erfüllen (Sekundar-, Real- oder Kleinklasse).
Aufnahme
Jede Interessentin und jeder Interessent für die Sparte Musik der Talentschule muss eine Eignungsprüfung vor einer Fachkommission absolvieren. Die Eignungsabklärung beinhaltet das Vorspielen verschiedener Stücke auf dem gewählten Instrument, eine Gruppensequenz mit Rhythmik, Bodypercussion und Gesangsübungen sowie ein kurzes Gespräch.
Organisation des Unterrichts
Die Musiktalente erhalten drei Zeitfenster pro Woche (Förderlektionen oder individuelles Üben) für ihre musikalische Weiterentwicklung. Sie besuchen einen Chor und bilden nach Möglichkeit Ensembles.
Der verpasste Unterrichtsstoff wird im betreuten Lernen und im Selbststudium nachgeholt.

Gestalterische Voraussetzungen
Erwartet werden grosses Engagement und Fleiss im Gestaltungsunterricht sowie eine ausgewiesene gestalterische Betätigung in der Freizeit. Weiter hat die Schülerin, der Schüler ein Gestaltungstalent, eine geübte Hand und zeichnet sich durch eine präzise Wahrnehmung, ein gutes Vorstellungsvermögen sowie eine hohe Kreativität aus.
Schulische Voraussetzungen
Schülerinnen und Schüler der Sparte Gestaltung der Talentschule müssen die Promotionsvoraussetzungen für die Oberstufe erfüllen (Sekundar-, Real- oder Kleinklasse).
Aufnahme
Jeder Interessent und jede Interessentin für die Sparte Gestaltung der Talentschule muss eine Eignungsprüfung vor einer Fachkommission absolvieren. Die Eignungsabklärung beinhaltet gestalterische Aufgaben, welche mit verschiedenen Techniken ausgeführt werden müssen. Diese können allenfalls durch ein Gespräch über die persönliche Zeichnungsmappe ergänzt werden.
Organisation des Unterrichts
Die Talentschülerinnen und Talentschüler der Sparte Gestaltung besuchen während einem Tag pro Woche den Kunst- und Gestaltungsunterricht. Zusätzlich nehmen die Talente jährlich an zwei Sonderwochen teil.
Der verpasste Unterrichtsstoff wird im betreuten Lernen und im Selbststudium nachgeholt.
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Oberstufe Centrum
Schulhäuser Blumenau und Bürgli
Unterer Brühl 3
9000
St.Gallen
Kosten
Für die Eltern der Talente entstehen keine zusätzlichen Kosten, soweit es um die schulische Ausbildung sowie um die flankierende spezifische Unterstützung der Schülerinnen und Schüler geht, welche durch die Talentschule der Stadt St.Gallen geleistet wird.
Die Kosten für den Musikunterricht werden von der Schule und den Eltern zu gleichen Teilen getragen. An die beiden jährlichen Sonderwochen der Sparte Gestaltung leisten die Eltern einen Kostenbeitrag.
Anmeldeformular
Das ausgefüllte Anmeldeformular muss mit den verlangten Beilagen (inkl. Empfehlung der Lehrperson bzw. des Sportvereins) termingerecht an die Dienststelle Schule und Musik gesendet werden. Anschliessend erhalten die angemeldeten Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern weitere Informationen zum Anmeldeverfahren.
Termine
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22. November 2022 |
Informationsabend Talentschule der Stadt St.Gallen, Sparten Gestaltung, Musik und Sport 19.00Uhr - Eingangshalle des Oberstufenschulhauses Blumenau, Unterer Brühl 3 |
18. Januar 2023 |
Anmeldeschluss Talentschule der Stadt St.Gallen, Sparten Gestaltung, Musik und Sport |
8. Februar 2023 |
Eignungsabklärung Talentschule, Sparte Gestaltung |
22. Februar 2023 |
Vorbereitungsworkshop Talentschule, Sparte Musik |
24. / 25. Februar 2023 |
Eignungsabklärung Talentschule, Sparte Musik |
Februar – April 2023 |
Durchführung medizinische Tests und Aufnahmegespräche mit Schulleitungen Talentschule, Sparte Sport |
März 2023 |
Schriftliche Mitteilung über Entscheid Aufnahme / Nichtaufnahme |