- Legen Sie die ausgefüllten Stimmzettel in das dem Abstimmungsmaterial beigelegte (gelbe) Stimmzettelkuvert oder in ein privates Kuvert. Ohne Kuvert ist die Stimmabgabe ungültig.
- Unterschreiben Sie die Erklärung auf der Vorderseite des Stimmrechtsausweises. Ohne Unterschrift ist die Stimmabgabe ebenfalls ungültig.
- Das Kuvert mit den Stimmzetteln sowie den Stimmrechtsausweis mit der unterzeichneten Erklärung legen Sie in dasselbe Fensterkuvert, mit dem Sie das Abstimmungsmaterial erhalten haben.
- Das Fensterkuvert kann unfrankiert der Post übergeben, in den Briefkasten des Rathauses eingeworfen oder an der Urne abgegeben werden.
- Letztmögliche Termine für die briefliche Stimmabgabe:
▪ Per Post: Am Freitag vor dem Abstimmungssonntag bis zur letzten Leerung des Post-Briefkasten
▪ Einwurf in den Briefkasten am Rathaus: am Abstimmungssonntag bis 12.00 Uhr
▪ Abgabe an der Urne: am Abstimmungssonntag bis 12.00 Uhr
Rathaus der Stadt St.Gallen: Sonntag von 10.00 bis 12.00 Uhr
In der letzten Woche vor dem Abstimmungssonntag ist die vorzeitige Stimmabgabe bei den Bevölkerungsdiensten im Rathaus (1. Stock, Schalter 9) möglich.
Auslandschweizerinnen oder Auslandschweizer die ihre politischen Rechte in der Schweiz wahrnehmen möchten, können sich bei ihrer schweizerischen Vertretung im Ausland für das Stimmrecht anmelden.
Der Kanton St.Gallen führt das Stimmregister für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer und organisiert auch den Versand des Stimmmaterials ins Ausland.