- Legen Sie die ausgefüllten Stimmzettel in das dem Abstimmungsmaterial beigelegte (gelbe) Stimmzettelkuvert oder in ein privates Kuvert. Ohne Kuvert ist die Stimmabgabe ungültig.
- Unterschreiben Sie die Erklärung auf der Vorderseite des Stimmrechtsausweises. Ohne Unterschrift ist die Stimmabgabe ebenfalls ungültig.
- Das Kuvert mit den Stimmzetteln sowie den Stimmrechtsausweis mit der unterzeichneten Erklärung legen Sie in dasselbe Fensterkuvert, mit dem Sie das Abstimmungsmaterial erhalten haben.
- Das Fensterkuvert kann unfrankiert der Post übergeben, in den Briefkasten des Rathauses eingeworfen oder an der Urne abgegeben werden.
- Letztmögliche Termine für die briefliche Stimmabgabe:
▪ Per Post: Am Dienstag vor dem Abstimmungssonntag (bitte Leerungszeiten des Post-Briefkastens beachten)
▪ Einwurf in den Briefkasten am Rathaus: am Abstimmungssonntag bis 12.00 Uhr
▪ Abgabe an der Urne: am Abstimmungssonntag bis 12.00 Uhr
Wenn Sie in St.Gallen stimmberechtigt sind und die Wahl- oder Abstimmungsunterlagen bis drei Wochen vor dem Abstimmungssonntag nicht erhalten haben oder diese verloren haben, können Sie bei den Bevölkerungsdiensten, Stimmbüro der Stadt St.Gallen, ein Doppel (Duplikat) verlangen.
Für die Bestellung eines Duplikats reichen Sie das nachfolgende Formular ausgefüllt per Post, E-Mail oder persönlich am Schalter unter Vorweisen Ihrer Identitätskarte/Pass ein. Das Formular muss per Post und E-Mail bis spätestens am Donnerstag vor dem Abstimmungssonntag (bzw. am Schalter bis Freitag, 16.30 Uhr) eingehen, damit Ihnen die Wahl- oder Abstimmungsunterlagen rechtzeitig zugestellt werden können.
Rathaus der Stadt St.Gallen: Sonntag von 10.00 bis 12.00 Uhr
In der letzten Woche vor dem Abstimmungssonntag ist die vorzeitige Stimmabgabe bei den Bevölkerungsdiensten im Rathaus (1. Stock, Schalter 9) möglich.
Auslandschweizerinnen oder Auslandschweizer die ihre politischen Rechte in der Schweiz wahrnehmen möchten, können sich bei ihrer schweizerischen Vertretung im Ausland für das Stimmrecht anmelden.
Der Kanton St.Gallen führt das Stimmregister für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer und organisiert auch den Versand des Stimmmaterials ins Ausland.
Ab der Abstimmung vom Sonntag, 28. September 2025, ist es für die Stimmberechtigten in der Stadt St.Gallen möglich, die Stimme elektronisch abzugeben.
Für die Nutzung von E-Voting ist eine einmalige Anmeldung nötig, die nur wenige Klicks erfordert. Interessierte Personen können sich per untenstehendem Link informieren und registrieren.
Anmeldefristen für das E-Voting
Den Stimmberechtigten, die sich für E-Voting registriert haben, werden künftig bei jedem Urnengang die Stimm- und Wahlunterlagen sowohl für die elektronische als auch für die briefliche Stimmabgabe zugesandt. An- und Abmeldungen für das E-Voting sind jederzeit möglich und werden berücksichtigt, sofern sie spätestens acht Wochen vor dem Wahl- oder Abstimmungssonntag vorgenommen werden. Die Anmeldungen für das E-Voting sind auf insgesamt 30 Prozent der Stimmberechtigten begrenzt.
