Status: Die Initiative ist am 3. August 2023 nach unbenutzter Rechtsmittelfrist rechtsgültig zustande gekommen. Das Stadtparlament hat das Initiativbegehren am 31. Oktober 2023 ohne Gegenvorschlag abgelehnt.
Status: Die Initiative ist am 1. Februar 2022 rechtsgültig zustande gekommen (nach Rekursverfahren bzw. Rückzug der Beschwerde). Das Stadtparlament hat am 12. Dezember 2022 die Initiative abgelehnt. Die Stimmbevölkerung hat am 12. März 2023 die Initiative ebenfalls abgelehnt.
Status: Die Initiative ist am 3. Februar 2021 nach unbenutzter Rechtsmittelfrist rechtsgültig zustande gekommen. Das Stadtparlament hat am 2. November 2021 die Initiative abgelehnt und den Gegenvorschlag der Geschäftsprüfungskommission angenommen. Die Stimmbevölkerung hat am 15. Mai 2022 die Initiative und den Gegenvorschlag abgelehnt.
Status: Die Initiative ist am 29. Dezember 2020 nach unbenutzter Rechtsmittelfrist rechtsgültig zustande gekommen. Das Stadtparlament hat am 2. November 2021 die Initiative abgelehnt und den Gegenvorschlag der Liegenschaften- und Baukommission angenommen. Das Initiativkomitee hat das Initiativbegehren zurückgezogen, weshalb diese Vorlage nicht zur Volksabstimmung gelangt. Da es sich um einen ausformulierten Gegenvorschlag - neues Reglement für ein gesundes Stadtklima - handelt, ist keine weitere Parlamentsvorlage zum Inhalt des Gegenvorschlags nötig, sondern der Beschluss des Stadtparlaments vom 2. November 2021 ist direkt dem fakultativen Referendum zu unterstellen. Die Referendumsfrist läuft vom 2. Februar 2022 bis 3. März 2022.
Status: Die Initiative ist am 29. Dezember 2020 nach unbenutzter Rechtsmittelfrist rechtsgültig zustande gekommen. Das Stadtparlament hat am 2. November 2021 die Initiative abgelehnt und den Gegenvorschlag der Liegenschaften- und Baukommission angenommen. Das Initiativkomitee hat das Initiativbegehren zurückgezogen, weshalb diese Vorlage nicht zur Volksabstimmung gelangt. Da es sich um einen bereits ausformulierten Gegenvorschlag - Nachtrag zum Reglement über eine nachhaltige Verkehrsentwicklung (SRS 711.3) - handelt, ist keine weitere Parlamentsvorlage zum Inhalt des Gegenvorschlags nötig, sondern der Beschluss des Stadtparlaments vom 2. November 2021 ist direkt dem fakultativen Referendum zu unterstellen. Die Referendumsfrist läuft vom 2. Februar 2022 bis 3. März 2022.
Status: Die Initiative ist am 10. Oktober 2020 nach unbenutzter Rechtsmittelfrist rechtsgültig zustande gekommen. Das Stadtparlament hat am 4. Mai 2021 die Initiative abgelehnt und den Gegenvorschlag angenommen. Das Initiativkomitee hat das Initiativbegehren zurückgezogen, weshalb diese Vorlage nicht zur Volksabstimmung gelangt. Das Stadtparlament hat an seiner Sitzung vom 24. Mai 2022 für die Umsetzung des Gegenvorschlags zur Velo-Initiative ein Rahmenkredit von CHF 15 Mio. erteilt.
Status: Das Stimmvolk hat am 28. Februar 2016 die Initiative abgelehnt.
Status: Das Stimmvolk hat am 28. September 2014 die Initiative abgelehnt.