Status: Die Initiative ist am 1. Februar 2022 rechtsgültig zustande gekommen (nach Rekursverfahren bzw. Rückzug der Beschwerde). Der Stadtrat hat dem Stadtparlament innert sechs Monaten seit Rechtsgültigkeit des Beschlusses über das Zustandekommen Bericht und Antrag zum Inhalt des Initiativbegehrens zu unterbreiten.
Status: Die Initiative ist am 3. Februar 2021 nach unbenutzter Rechtsmittelfrist rechtsgültig zustande gekommen. Das Stadtparlament hat am 2. November 2021 die Initiative abgelehnt und den Gegenvorschlag der Geschäftsprüfungskommission angenommen. Die Stimmbevölkerung wird am 15. Mai 2022 über die Initiative bzw. den Gegenvorschlag des Stadtparlaments abstimmen.
Status: Die Initiative ist am 29. Dezember 2020 nach unbenutzter Rechtsmittelfrist rechtsgültig zustande gekommen. Das Stadtparlament hat am 2. November 2021 die Initiative abgelehnt und den Gegenvorschlag der Liegenschaften- und Baukommission angenommen. Das Initiativkomitee hat das Initiativbegehren zurückgezogen, weshalb diese Vorlage nicht zur Volksabstimmung gelangt. Da es sich um einen ausformulierten Gegenvorschlag - neues Reglement für ein gesundes Stadtklima - handelt, ist keine weitere Parlamentsvorlage zum Inhalt des Gegenvorschlags nötig, sondern der Beschluss des Stadtparlaments vom 2. November 2021 ist direkt dem fakultativen Referendum zu unterstellen. Die Referendumsfrist läuft vom 2. Februar 2022 bis 3. März 2022.
Status: Die Initiative ist am 29. Dezember 2020 nach unbenutzter Rechtsmittelfrist rechtsgültig zustande gekommen. Das Stadtparlament hat am 2. November 2021 die Initiative abgelehnt und den Gegenvorschlag der Liegenschaften- und Baukommission angenommen. Das Initiativkomitee hat das Initiativbegehren zurückgezogen, weshalb diese Vorlage nicht zur Volksabstimmung gelangt. Da es sich um einen bereits ausformulierten Gegenvorschlag - Nachtrag zum Reglement über eine nachhaltige Verkehrsentwicklung (SRS 711.3) - handelt, ist keine weitere Parlamentsvorlage zum Inhalt des Gegenvorschlags nötig, sondern der Beschluss des Stadtparlaments vom 2. November 2021 ist direkt dem fakultativen Referendum zu unterstellen. Die Referendumsfrist läuft vom 2. Februar 2022 bis 3. März 2022.
Status: Die Initiative ist am 10. Oktober 2020 nach unbenutzter Rechtsmittelfrist rechtsgültig zustande gekommen. Das Stadtparlament hat am 4. Mai 2021 die Initiative abgelehnt und den Gegenvorschlag angenommen. Das Initiativkomitee hat das Initiativbegehren zurückgezogen, weshalb diese Vorlage nicht zur Volksabstimmung gelangt. Dem Stadtparlament wird zum gegebenen Zeitpunkt eine Parlamentsvorlage im Sinne des Gegenvorschlags unterbreitet.
Status: Das Stimmvolk hat am 28. Februar 2016 die Initiative abgelehnt.
Status: Das Stimmvolk hat am 28. September 2014 die Initiative abgelehnt.