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Finanzkontrolle

Die Finanzkontrolle ist das Fachorgan der Finanzaufsicht der Stadt St.Gallen. Sie unterstützt die Geschäftsprüfungskommission des Stadtparlaments und den Stadtrat bei der Ausübung ihrer Aufsicht über die städtische Verwaltung. Die Finanzkontrolle ist in ihrer Tätigkeit fachlich unabhängig und selbstständig. Administrativ ist die Finanzkontrolle dem Stadtrat zugeordnet.

 

Aufgaben und Prüftätigkeit

  • Prüfung des Finanzhaushalts der Stadtverwaltung
  • Durchführung verfahrensorientierter Prüfungen und Sonderprüfungen
  • Beratung von Stadtrat, Direktionen, Dienststellen und Betrieben in Fragen der Rechnungslegung und der Organisation des Rechnungswesens
  • Betreuung von Revisionsstellenmandaten bei der Stadt nahestehenden Organisationen
  • Führung des Sekretariats der Geschäftsprüfungskommission

Die Resultate der Prüfungen finden Eingang in die schriftliche Berichterstattung zuhanden der Geschäftsprüfungskommission des Stadtparlaments, des Stadtrat und der geprüften Stelle.

Bei den Revisionsstellenmandaten sind die Jahresrechnungen zu prüfen und darüber nach externen Grundsätzen Bericht zu erstatten. Es handelt sich dabei ausnahmslos um Organisationen, welche mit der Stadtverwaltung verbunden sind