Der Sektionschef gibt Auskunft in militärischen Belangen und hilft im Rahmen seiner Möglichkeiten bei militärischen Problemen. Ohne Dienstbüchlein kann keine verbindliche Auskunft erteilt werden. Für die An- und Abmeldung ist das Dienstbüchlein vorzulegen. Die Abmeldung der alten Militärsektion muss vor einer Neuanmeldung eingetragen sein.
Er ist zuständig für:
- Kontrollführung
- Militärische An- und Abmeldung
- Änderungen der Wohnadresse in der Gemeinde
- Änderungen der Berufsangaben
Wehrpflicht
Das Amt für Militär und Zivilschutz betreut Wehrpflichtige von der Rekrutierung bis zur Entlassung aus der Militärdienstpflicht. Die Aufgebote erfolgen durch das Kreiskommando.
Schiesspflicht
Schiesspflichtige erfüllen bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 34. Altersjahr vollenden, jährlich eine obligatorische Schiessübung. Das obligatorische Bundesprogramm kann in den Schützenvereinen kostenlos geschossen werden.