Die Mitarbeitenden der Personaldienste ...
- beraten die Dienststellen und Angestellte in allen personellen Angelegenheiten,
- konzipieren und organisieren die Personalentwicklung und Weiterbildung,
- gestalten, pflegen und stellen die Instrumente und rechtlichen Grundlagen für die Personalarbeit bereit,
- organisieren, koordinieren und betreuen das breite Angebot in der Ausbildung des Berufsnachwuchses,
- führen die zentrale Personaladministration und stellen sicher, dass die Löhne pünktlich ausbezahlt werden.