Was wird gefördert?
Die Stadt St.Gallen fördert zivilgesellschaftliche Aktivitäten (Projekte und Veranstaltungen) in den gesellschaftsrelevanten Themen
- Integration
- Quartierarbeit
- Alter und Generationen
- Gesundheitsförderung
- Schutz vor Diskriminierung
- Gendergerechtigkeit
Förderkriterien: So wird Ihr Projekt unterstützt
Die finanzielle Unterstützung setzt voraus, dass Projekte und Veranstaltungen:
- einen Bezug zur Stadt St.Gallen aufweisen und in der Stadt St.Gallen stattfinden;
- gemeinnützig sind, d.h. dem Allgemeinwohl dienen und nicht primär Gewinn erzielen sollen;
- ehrenamtliche Eigenleistung oder angemessene Eigenleistung der Trägerschaft aufweisen und möglichst breit abgestützt sind;
- zur Sensibilisierung und Förderung von einem oder mehreren gesellschaftsrelevanten Themen beitragen;
- der Bevölkerung zugänglich sind.
Ablauf
- Gesuch vorbereiten - einzureichende Unterlagen beachten
- Gesuch digital einreichen
- Sie erhalten eine Eingangsbestätigung mit den weiteren Informationen zur Rückmeldefrist
- Förderung wird abhängig vom ersuchten Betrag von unterschiedlichen Stellen geprüft
- Sie erhalten den Entscheid zur Förderung Ihres Gesuchs
- Nach dem Projekt oder der Veranstaltung reichen Sie die Abrechnungen ein
- Fördergelder werden ausbezahlt
Einzureichende Unterlagen
- eine ausführliche Beschreibung der Veranstaltung bzw. des Projekts und deren bzw. dessen Ziele sowie Beginn und Dauer;
- Informationen zur Trägerschaft bzw. zu den Trägerschaften;
- ein Veranstaltungs- bzw. Projektbudget mit allen wesentlichen Aufwendungen und Erträgen;
- einen Finanzierungsplan sowie Angaben zu den Eigenleistungen und ehrenamtlich geleisteten Stunden;
- Angaben über andere angefragte Institutionen und bereits erfolgte finanzielle Zusicherungen.
Ohne vollständige Gesuchsunterlagen können wir Ihr Gesuch nicht prüfen.
Einreichungsfristen
Gesuche bis zu einem Betrag von CHF 1'000
- mindestens zwei Wochen vor Veranstaltungstermin oder vor Projektstart.
Gesuche ab einem Betrag über CHF 1'000:
- Sitzungstermine: Die Dienststelle Gesellschaftsfragen entscheidet vier mal jährlich über diese Gesuche. Die Termine sind jeweils anfangs März, Juni, September und Dezember.
- Eingabetermine: Die Gesuche müssen infolgedessen bis spätestens am 20. Februar, 20. Mai, 20. August und 20. November eingereicht werden.
- Wahl des Eingabetermins: Sie können Ihr Gesuch auch früher einreichen. Für die Fristen zählt jedoch immer der nächstfolgende der oben genannten Eingabetermine. Achten Sie darauf, dass zu dem Eingabetermin, den Sie wählen, folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Für Veranstaltungen: Der Termin, an dem die Veranstaltung stattfindet, muss mindestens vier Wochen nach einem der obengenannten Eingabetermine liegen.
- Für Projektbeiträge: Der Projektstart muss nach nach einem der obengenannten Eingabetermine liegen.
Rückmeldung auf Ihr Gesuch
Gesuche bis zu einem Betrag von CHF 1'000: circa zwei Wochen
Gesuche über CHF 1'000: Nach der Sitzung zur Projektvergabe erhalten Sie den Bescheid. Bei Beträgen über CHF 5'000 entscheidet zudem die Direktorin Soziales und Sicherheit. Entsprechend dauert es bei diesen Gesuchen etwas länger.
Gesuche über CHF 15'000: Bei diesen Gesuchen liegt die Entscheidungskompetenz beim Stadtrat. Entsprechend dauert die Bearbeitung länger.
Auszahlung der Fördermittel
Projektbeiträge und Defizitgarantien werden in der Regel nach Abschluss des Projekts oder nach Durchführung einer Veranstaltung ausbezahlt. Für die Auszahlung ist eine vollständige Abrechnung des Projekts / der Veranstaltung einzureichen.
Haben Sie Fragen?
Falls Sie noch weitere Fragen haben oder eine Beratung wünschen, dürfen Sie gerne Kontakt mit uns aufnehmen.
