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Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ist zuständig für den Schutz von Personen, die nicht selbständig in der Lage sind, die für sie notwendige Unterstützung einzuholen. So beispielsweise, wenn sie noch minderjährig, geistig behindert, psychisch beeinträchtigt oder schwer suchtkrank sind.