Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Region St.Gallen ist zuständig für die Gemeinden Eggersriet, Häggenschwil, Muolen, St.Gallen und Wittenbach.
Die KESB setzt das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht nach den gesetzlichen Bestimmungen im Schweizerischen Zivilgesetzbuch sowie den ergänzenden kantonalen Erlassen um. Sie ist für alle erstinstanzlichen Entscheide in diesem Rechtsbereich zuständig.
Die KESB-Mitglieder verfügen über Fachwissen und Berufspraxis aus den Bereichen Rechtswissenschaften, Psychologie, Pädagogik, Soziale Arbeit und Medizin. Fachmitarbeiterinnen und Fachmitarbeiter aus den genannten Berufsgebieten sowie kaufmännische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützen die KESB.
Die KESB ist eine Dienststelle der Direktion Soziales und Sicherheit. Sie entscheidet weisungsfrei. Der Stadtrat hat keinen Einfluss auf die Entscheide.