Die Fachstelle für Datenschutz ist unabhängig und selbständig in der Erfüllung ihrer Aufgaben. Sie erstattet jährlich dem Stadtrat Bericht über die Anwendung des Datenschutzrechts sowie dessen Einhaltung innerhalb der Stadtverwaltung St.Gallen sowie den städtischen Betrieben.
Ihre Aufgaben umfassen:
- Prüfung der Einhaltung des Datenschutzes in der Stadtverwaltung St. Gallen sowie den Betrieben der Stadt St.Gallen
- Beratung und Unterstützung der Beteiligten (Einwohnerinnen und Einwohner sowie Mitarbeitende der Stadt St.Gallen) in Datenschutzfragen sowie Durchführung von Vorabkontrollen
- Führung des Registers über die Datensammlungen
- Beantragen der Anordnung von technischen und organisatorischen Massnahmen
- Berichterstattung zuhanden des Stadtrates
Die Fachstelle für Datenschutz hat ein Rekurs- und Beschwerderecht.
Die Bearbeitung und Bekanntgabe von Personendaten ist im kantonalen Datenschutzgesetz (DSG, sGS 142.1) geregelt. Das DSG ist seit 01. Januar 2010 für die Gemeinden in Vollzug.
Wer seine Adresse gegenüber Dritten sperren lassen will, kann schriftlich oder online eine Adresssperre beantragen. Die Bevölkerungsdienste dürfen gesperrte Adressen nicht für geschäftliche Werbung weitergeben. Die beantragte Adresssperre bezieht sich auf Daten, die an Parteien, soziale Institutionen oder für Forschungszwecke an Universitäten etc. gesandt werden.
Die Datensperre kann nicht verhindern, dass Daten beim Vorliegen einer gesetzlichen Grundlage (z.B. als Amtshilfe) weitergegeben werden.