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Gemäss Datenschutzgesetz hat jede Person das Recht zu erfahren, welche Daten über sie gespeichert sind. Dazu ist gemäss Art. 17 des kantonalen Datenschutzgesetzes ein schriftliches Gesuch an die Bevölkerungsdienste zu richten. Wer seine Adresse gegenüber Dritten sperren lassen will, kann schriftlich oder online eine Adresssperre beantragen.

 

Rechtliche Grundlagen

Die Bearbeitung und Bekanntgabe von Personendaten ist im kantonalen Datenschutzgesetz (DSG, sGS 142.1) geregelt. Das DSG ist seit 01. Januar 2010 für die Gemeinden in Vollzug.