Gesuche an die Ombudsstelle hemmen den Lauf allfälliger Rechtsmittelfristen nicht.
Anfragen, die die Behördentätigkeit anderer Gemeinden oder des Kantons St.Gallen betreffen, können wir nicht bearbeiten. Dasselbe gilt für jegliche privatrechtlichen Angelegenheiten (inkl. Ärzte, Versicherungen, Krankenkassen, Banken etc.).
Bitte beachten Sie:
Unser Zuständigkeitsbereich beschränkt sich auf Anliegen, welche direkt Behörden bzw. Dienststellen der Stadtverwaltung St.Gallen betreffen.
Termine nur nach vorgängiger Vereinbarung.

Ombudsmann

Ombudsmann Stv.

Sekretariat