
Die Bevölkerung der Stadt St.Gallen ist in den vergangenen zwanzig Jahren um gut 9 Prozent gewachsen (+6'303 Personen). Die Wachstumskurve zeigte allerdings nicht immer nach oben: In den Jahren 2004 bis 2006 sowie 2016 und 2017 war das Bevölkerungswachstum kurzzeitig rückläufig. Zwischen 2006 und 2022 stieg die Bevölkerung der Stadt St.Gallen insgesamt jedoch deutlich an. Einen steileren und anhaltenderen Verlauf verzeichnen die übrigen Städte mit mehr als 50'000 Einwohnern und Einwohnerinnen (Vergleichsstädte). Das Wachstum ab dem Jahr 2006 steht in Zusammenhang mit einer guten wirtschaftlichen Konjunktur und wurde zusätzlich durch die erleichterte Zuwanderung von EU-Bürgerinnen und Bürgern infolge des Personenfreizügigkeitsabkommens begünstigt.
Ohne zwischenzeitige Bevölkerungsrückgänge verläuft das Bevölkerungswachstum im Kanton St.Gallen. Die Bevölkerung des Kantons St.Gallen hat in den letzten zwanzig Jahren stetig zugenommen.
Nach einer Phase der Stagnation ist im Jahr 2021 auch der Agglomerationsgürtel der Stadt St.Gallen wieder gewachsen.
Die ständige Bevölkerung umfasst den Personenkreis, der mit einer längerfristigen Perspektive in einer Gebietseinheit Hauptwohnsitz genommen hat, dort primär steuerpflichtig ist und die politischen Rechte in Anspruch nehmen kann. Ob ein Mitglied der ständigen Wohnbevölkerung effektiv den Lebensmittelpunkt in seiner Hauptwohnsitzgemeinde hat, bleibt offen. Es gibt Personen der ständigen Wohnbevölkerung, deren Lebensmittelpunkt sich an einem Nebenwohnsitz befindet.
Zur ständigen Wohnbevölkerung zählen:
• alle schweizerischen Staatsangehörigen mit einem Hauptwohnsitz in der Schweiz
• ausländische Staatsangehörige mit einer Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung für mindestens zwölf Monate (Ausweis B oder C oder EDA-Ausweis [internationale Funktionäre, Diplomaten und deren Familienangehörige])
• ausländische Staatsangehörige mit einer Kurzaufenthaltsbewilligung (Ausweis L) für eine kumulierte Aufenthaltsdauer von mindestens zwölf Monaten
• Personen im Asylprozess (Ausweis F oder N) oder mit Schutzstatus S mit einer Gesamtaufenthaltsdauer von mindestens zwölf Monaten.
In der Datenquelle ESPOP (1980-2009) werden Personen im Asylprozess mit einer Gesamtaufenthaltsdauer von mindestens 12 Monaten nicht zur ständigen Wohnbevölkerung gezählt.
Nächste Aktualisierung bis spätestens: 01.09.2024