Die Wohnbevölkerung der Stadt St.Gallen erlebt in der Zeitspanne zwischen 1950 und 1970 eine Phase intensiven Bevölkerungswachstums, in welcher sich die ausländische Wohnbevölkerung mehr als verdoppelt und bei den Schweizerinnen und Schweizern um knapp 10 Prozent zunimmt. In den Siebziger Jahren schrumpft die Wohnbevölkerung gesamthaft um 5'000 Personen und verharrt anschliessend 25 Jahre auf diesem Niveau. Die in diesem Zeitraum erfolgte Abnahme der Schweizer Bevölkerung wird durch ein Wachstum der ausländischen Bevölkerung ausgeglichen. Ab der Jahrtausendwende stagniert die zahlenmässige Entwicklung der Schweizer Wohnbevölkerung und liegt seither wieder auf dem Niveau von 1941. Die gesamthafte Zunahme der Wohnbevölkerung im neuen Jahrtausend speist sich aus dem anhaltenden Wachstum bei den Ausländerinnen und Ausländern.
Mit der Wohnbevölkerung wird diejenige Personengruppe erfasst, die in Zusammenhang mit ihrem Wohnaufenthalt die Infrastruktur der Stadt in Anspruch nimmt.
Die Wohnbevölkerung wird in den Volkszählungen (1930-1990) als die Bevölkerung am wirtschaftlichen Wohnsitz gezählt. Als wirtschaftlicher Wohnsitz einer Person gilt die Gemeinde, in der sie während des grössten Teils der Woche wohnt, deren Infrastruktur sie beansprucht und von der aus sie den Weg zur täglichen Arbeit oder zur Schule aufnimmt. Ab 1991 wird die Wohnbevölkerung gemäss STADTSGPOP auf Basis der Daten der Einwohnerkontrolle gezählt.Zur Wohnbevölkerung zählen:
• die ständige Wohnbevölkerung am Hauptwohnsitz: alle Personen, die mit Hauptwohnsitz in der Stadt St.Gallen angemeldet sind und über die schweizerische Staatsbürgerschaft verfügen oder über eine ausländische Staatsbürgerschaft mit einer Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung
• die nicht-ständige ausländische Wohnbevölkerung: ausländische Staatsangehörige mit einer Kurzaufenthaltsbewilligung, vorläufig Aufgenommene sowie sich um Asyl Bewerbende soweit sie bei der städtischen Einwohnerkontrolle registriert sind
• Personen mit einem Nebenwohnsitz (sogenannte "Wochenaufenthalter/-innen"): angemeldete Aufenthalter/-innen in der Stadt St.Gallen mit einem Hauptwohnsitz anderswo in der Schweiz oder im Ausland. Ein Nebenwohnsitz wird meist in Zusammenhang mit einer Arbeitstätigkeit oder dem Besuch einer Ausbildungsinstitution in der Stadt St.Gallen errichtet.
Unterschiede zur Zählweise der Volkszählungen bestehen insofern, als Personen mit zivilrechtlichem Wohnsitz in der Stadt St.Gallen, welche als WochenaufenthalterInnen anderswo einen Zweitwohnsitz und dort ihren Lebensmittelpunkt haben, bei den Volkszählungen nur in derjenigen Gemeinde gezählt werden, welche deren tatsächlichen Lebensmittelpunkt bildet. Die Verteilung der Staatsangehörigkeiten für das Jahr 2000 sind Schätzwerte des Amtes für Daten und Statistik des Kantons St.Gallen. Sie wurden ausgehend vom Ausländeranteil der ständigen Wohnbevölkerung im selben Zeitraum ermittelt.
Nächste Aktualisierung bis spätestens: 31.01.2027
