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Adressauskünfte

Adressauskünfte können im Rahmen des Datenschutzes an Privatpersonen, Firmen und Institutionen erteilt werden. Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, Zuzugsort/-datum, Wegzugsort/-datum und neue Adresse, allenfalls Sterbedatum/-ort dürfen bekannt gegeben werden. Bei ausländischen Staatsangehörigen wird zusätzlich die Kategorie der Aufenthaltsbewilligung bekannt gegeben. Bei allen Adressanfragen ist ein Interessensnachweis erforderlich.

 

Aus Datenschutzgründen werden keine Adressauskünfte telefonisch erteilt. Gebührenpflichtige Adressanfragen nehmen die Bevölkerungsdienste online, per E-Mail oder per Post entgegen.

Achtung: Um Ihre aktuelle Wohnadresse in der Stadt St.Gallen gegenüber Dritten (Banken, Versicherungen, Schulen, Behörden) zu belegen, benötigen Sie eine Meldebestätigung/Wohnsitzbestätigung und keine Adressauskunft. 

Folgende gebührenpflichtige Auskünfte können erteilt werden:

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