Transmenschen und Menschen mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung können seit dem 1. Januar 2022 ihr Geschlecht und ihren Vornamen im Personenstandsregister rasch und einfach ändern. Dafür kann ohne vorgängige medizinische Untersuchungen oder andere Voraussetzungen persönlich eine Erklärung gegenüber dem Zivilstandsamt abgegeben werden. Das Zivilstandsamt St.Gallen beantwortet telefonisch oder per E-Mail gerne weitere Fragen zu diesem Thema.
Hinweis
Aktuell erreichen uns sehr viele Anfragen. Die Bearbeitungszeit dauert ist länger als gewohnt. Bitte kontaktieren Sie uns nicht zusätzlich, um sich nach dem Stand zu erkundigen – wir melden uns in jedem Fall und umgehend nach erfolgter Prüfung bei Ihnen. Vielen Dank für Ihre Geduld und Ihr Verständnis.
