Vor der zivilen Trauung muss ein so genanntes Ehevorbereitungsverfahren durchgeführt werden. Zuständig dafür ist das Zivilstandsamt am Wohnsitz der Verlobten oder des Verlobten.
Erforderliche Dokumente
Schweizerische Verlobte reichen beim Zivilstandsamt frühestens drei Monate vor dem gewünschten Heiratstermin per Post die erforderlichen Dokumente ein und haben dort eine eidesstattliche Erklärung betreffend die Voraussetzungen für die Eheschliessung abzugeben und zu unterzeichnen. Anschliessend werden die Dokumente und die Ehefähigkeit der Verlobten geprüft.
Verlobte, von denen mindestens ein Teil eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, müssen den Kontakt mit dem Zivilstandsamt mindestens sechs Monate vor der geplanten Eheschliessung suchen, da die Dokumente in vielen Fällen vorgängig aktengeprüft werden müssen.
Terminvereinbarung
Ist das Ehevorbereitungsverfahren abgeschlossen, kann der Termin für die Ziviltrauung definitiv vereinbart werden. Die Eheschliessung muss nach Abschluss des Ehevorbereitungsverfahrens innert dreier Monate stattfinden. Die Verlobten erhalten vom Zivilstandsamt eine entsprechende Bestätigung mit Zeugenschein.
Empfehlenswert ist, den genauen Zeitpunkt der Ziviltrauung bis spätestens vier Monate vor dem gewünschten Termin zu vereinbaren.
Bitte vereinbaren Sie frühzeitig einen Termin für das Ehevorbereitungsverfahren.
Sie haben anlässlich der Eheschliessung nach Schweizer Recht bezüglich Namensführung folgende Möglichkeiten:
- Jeder Ehegatte behält seinen Namen; dies gilt auch für einen durch frühere Ehe erworbenen amtlichen Doppelnamen. Behalten die Verlobten ihren Namen, so bestimmen sie, welchen ihrer Ledignamen ihre Kinder tragen sollen.
- Die Verlobten können erklären, dass sie den Ledignamen der Verlobten oder des Verlobten als gemeinsamen Familiennamen tragen wollen.
Ausländische Staatsangehörige
Als ausländische Staatsangehörige müssen Sie im Ehevorbereitungsverfahren entscheiden, ob Ihr Name dem ausländischen oder dem schweizerischen Recht folgen soll.
Weitere Informationen – www.bj.admin.ch neues FensterDie Eheschliessung wirkt sich nicht auf das Bürgerrecht aus. Jeder Ehegatte behält sein bisheriges Bürgerrecht.
Ausländische Staatsangehörige behalten ihre Staatsangehörigkeit.
Das gemeinsame Kind erhält das Bürgerrecht des Elternteils, dessen Namen es trägt.
Kinder aus binationalen Ehen erhalten das Bürgerrecht des schweizerischen Elternteils.
Besitzen weder Mutter noch Vater das Schweizer Bürgerrecht, entscheiden die Heimatstaaten über den Erwerb der jeweiligen Staatsangehörigkeit. Die ausländischen Vertretungen in der Schweiz (Botschaft oder Konsulat) geben gerne Auskunft.
Weitere Informationen – www.bj.afmin.ch neues FensterIst das Ehevorbereitungsverfahren abgeschlossen, kann der Termin für die Ziviltrauung definitiv vereinbart werden. Die Eheschliessung muss innert drei Monaten nach Abschluss des Ehevorbereitungsverfahrens stattfinden. Die Verlobten erhalten vom Zivilstandsamt eine entsprechende Bestätigung mit Zeugenschein.
Vereinbaren Sie den Zeitpunkt der Ziviltrauung spätestens 3 Monate vor dem gewünschten Termin.
Sie können den Termin für Ihre zivile Trauung frühestens sechs Monate vor dem gewünschten Heiratsdatum telefonisch bei uns reservieren, sofern Sie im schweizerischen Personenstandsregister registriert sind. Diesbezüglich ist eine frühzeitige telefonische Kontaktaufnahme nötig.
Trauungen im Trauzimmer des Rathauses finden in der Regel am Donnerstag und Freitag statt, an anderen Wochentagen auf Anfrage.
St.Gallen
Trauungen sind ebenfalls an folgenden Samstagen zwischen 08.30 Uhr und 11.00 Uhr möglich:
- 20. August 2022
- 10. September 2022
- 22. Oktober 2022
- 01. April 2023
- 06. Mai 2023
- 03. Juni 2023
- 22. Juli 2023
- 26. August 2023
- 23. September 2023
- 07. Oktober 2023
Trauungen im Bürgerratssaal
An bestimmten Freitagnachmittagen finden zusätzlich Trauungen im Bürgerratssaal des Stadthauses statt. Die Reservation des Bürgerratssaales erfolgt ausschliesslich über das Zivilstandsamt (sechs Monate vor dem gewünschten Heiratsdatum). Reservationen für Trauungen im Bürgerratssaal werden nur von Verlobten entgegengenommen, bei welchen mindestens eine Verlobte oder ein Verlobter in der Stadt St.Gallen wohnhaft oder Ortsbürger ist.
Trauungen im Bürgerratssaal sind an folgenden Freitagen möglich:
- 05., 12. und 26. August 2022
- 02., 23. und 30. September 2022
- 07. und 21. Oktober 2022
- 11. und 25. November 2022
- 02. und 16. Dezember 2022
- 13. und 27. Januar 2023
- 03. und 17. Februar 2023
- 03., 17. und 31. März 2023
- 14. und 28. April 2023
- 05. und 26. Mai 2023
- 09., 16. und 23. Juni 2023
- 07. und 14. Juli 2023
- 04. und 25. August 2023
- 01., 08. und 29. September 2023
- 06. und 20. Oktober 2023
- 10. und 24. November 2023
- 01. und 22. Dezember 2023
Trauungen im Tröckneturm im Burgweiherareal
Ausserdem sind ebenfalls an ausgewählten Freitagnachmittagen Trauungen im Tröckneturm im Burgweiherareal möglich. Reservationen erfolgen ausschliesslich über das Zivilstandsamt (sechs Monate vor dem gewünschten Heiratsdatum). Weitere Infos zum Tröckneturm finden Sie unter: troecknetum.ch
Trauungen sind an folgenden Freitagen möglich:
- 20. Januar 2023
- 10. Februar 2023
- 10. März 2023
- 24. März 2023
- 21. April 2023
- 02. Juni 2023
- 30. Juni 2023
- 21. Juli 2023
- 11. August 2023
- 25. August 2023
- 15. September 2023
- 22. September 2023
- 13. Oktober 2023
- 17. November 2023
- 08. Dezember 2023
- 15. Dezember 2023
Degersheim, Eggersriet, Häggenschwil, Muolen und Wittenbach
Sie können den Termin für Ihre zivile Trauung frühestens sechs Monate vor dem gewünschten Heiratsdatum telefonisch bei uns reservieren.
Trauungen werden nur für Einwohnende der entsprechenden Gemeinde durchgeführt. Sie finden jeweils am Freitagnachmittag im Trauzimmer der Gemeinde statt:
- Degersheim: Gemeindehaus oder Raiffeisen-Gewölbekeller
- Eggersriet: Gemeindehaus
- Häggenschwil: Gemeindehaus oder "Bären"
- Muolen: Gemeindehaus
- Wittenbach: Gemeindehaus oder Schloss Dottenwil
Ausweise
Verlobte und Trauzeugen müssen an der Eheschliessung einen gültigen amtlichen Ausweis mitbringen (Reisepass, Identitätskarte).
Übersetzerin, Übersetzer
Ist eine sprachliche Verständigung mit dem Zivilstandsamt nicht möglich, müssen Sie auf Ihre Kosten eine übersetzende Person mitbringen. Diese haben sich anlässlich des Vorverfahrens und der Eheschliessung auszuweisen (s. Ausweise). Weitere Informationen finden Sie hier.
Die Schweizer Bevölkerung hat an der Volksabstimmung vom 28. November 2021 Ja zur «Ehe für alle» gesagt. Infolgedessen können ab dem 1. Juli 2022 ausschliesslich Eheschliessungen vorgenommen werden – sowohl unterschiedlichen als auch gleichen Geschlechts. Dementsprechend haben vorgängig alle interessierten Paare ein Vorbereitungsverfahren durchzuführen – analog Prozessablauf der jetzigen Ehevorbereitung von Verlobten unterschiedlichen Geschlechts. Das Zivilstandsamt nimmt ab sofort gerne sämtliche Reservationen entgegen oder berät Sie, wenn Sie Fragen dazu haben.
All jene Paare, welche eine Umwandlung der bisherigen eingetragenen Partnerschaft in eine Eheschliessung vornehmen möchten, werden gebeten mit dem Zivilstandsamt telefonisch Kontakt aufzunehmen, um das weitere Vorgehen persönlich zu besprechen. In diesem Zusammenhang ist es unter Umständen möglich, eine separate Zeremonie, nach Entgegennahme der Umwandlungserklärung, zu gestalten.
Wir bitten um Verständnis, wenn infolge grösserer Nachfrage, längere Wartezeiten entstehen oder nicht alle Wunschtermine für Eheschliessungen oder Umwandlungen gebucht werden können.
Der Familienausweis wird den Ehegatten an der Trauung ausgehändigt. Dieser dient im Verkehr mit Verwaltungsbehörden als Ausweis über den Bestand der Familie sowie beispielsweise zur Vorlage bei der kirchlichen Trauung.
Ausländische Staatsangehörige benötigen zur Eintragung ihrer Eheschliessung im Heimatland eine internationale Eheurkunde.
Über die erfolgte Eheschliessung kann unter folgendem Link jederzeit eine Eheurkunde (deutsch oder international) beantragt werden. Insbesondere ausländischen Staatsangehörigen empfehlen wir eine internationale Ausführung zu beantragen, um die Nachführung der Eheschliessung im Heimatland registrieren zu lassen.
Heiraten im Ausland ist sowohl am Ort der Trauung als auch in der Schweiz mit einigen Behördengängen verbunden.
Erkundigen Sie sich:
- beim Zivilstandsamt Ihres im Ausland gewählten Trauungsortes oder bei der entsprechenden ausländischen Vertretung in der Schweiz (Botschaft oder Konsulat) über die Dokumente, die Sie aus der Schweiz mitbringen müssen.
- bei der für den Trauungsort zuständigen schweizerischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) darüber, welche Formalitäten nach der Heirat erforderlich sind, damit Ihre Zivilstandsänderung in die Schweiz gemeldet wird.