Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt St.Gallen können beim Bestattungsamt ihren Bestattungswunsch im Original und unterschrieben mit nachfolgendem Formular hinterlegen.
Besprechung Bestattung
Angehörige, welche die Bestattung von verstorbenen Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt St.Gallen organisieren möchten, haben telefonisch einen Besprechungstermin beim Bestattungsamt zu vereinbaren. Die Besprechung erfolgt ausschliesslich telefonisch. Folgende Unterlagen sind für das Bestattungsgespräch schnellstmöglich einzureichen:
- Original ärztlicher Todesschein, wenn möglich oder
- Kopie ärztlicher Todesschein
Zeit und Ort der Abdankung
Zeit und Ort der Abdankung/Bestattung werden in Absprache mit den Hinterbliebenen durch das Bestattungsamt vereinbart.
Wochenende und Feiertage
Ereignet sich ein Todesfall an einem Wochenende, melden sich die Angehörigen am folgenden Arbeitstag beim Bestattungsamt. Bleibt die Stadtverwaltung an Feiertagen vier Tage oder länger geschlossen, bietet das Bestattungsamt einen Feiertagsdienst an. Die speziellen Öffnungszeiten werden im Internet publiziert. Ereignet sich ein Todesfall am Wochenende oder an Feiertagen zu Hause, so kann bezüglich der Abholung/Überführung mit Reimann Bestattungen AG Kontakt aufgenommen werden: Telefon +41 71 245 99 11
Damit der Tod einer verstorbenen Person fristgerecht im Personenstandsregister beurkundet werden kann, ist ein Todesfall dem Zivilstandsamt des Sterbeortes innert zwei Tagen anzuzeigen. Diese Meldung übernimmt in den meisten Fälle das Spital oder ein Alters- und Pflegeheim. Bei einem Todesfall zu Hause können auch Private oder die Polizei anzeigende Stellen sein.
Das Zivilstandsamt gibt gerne telefonisch Auskunft über die einzureichenden Dokumente, wenn Verstorbene im schweizerischen Personenstandsregister anlässlich des Todesfalles zu registrieren sind.
Todesurkunde
Die Hinterbliebenen können jederzeit eine Todesurkunde unter folgendem Link bestellen:
Todesurkunde bestellen neues FensterIn der Stadt St.Gallen unterstützt Sie das kantonale Amt für Handelsregister und Notariate bei der Verfassung von Testamenten und Erbverträgen und erstellt ausserdem die Erbbescheinigungen. Das Amt ist offizielle Depotstelle für die Aufbewahrung von letztwilligen Verfügungen und Vorsorgeaufträgen.